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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: Geheime Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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den Antrag, die Grneraldrrection späterhin Wegfällen zu lassen, unter den jetzigen Verhältnissen nichts zu erinnern habe. Letz tere sind jedoch nicht als bleibend anzusehen, da die Bereinigung der Direktion der königl. Sammlungen und die Beaufsichtigung der Kunstakademie in der Person eines Ministers eine nur zu fällige ist, und wenn diese Obliegenheiten früher oder spater wieder an das Ministerium des Innern zurückkchren, irgend eine besondere Direktion nö-'hig werden wird. La sonach letz tere nicht lmnrer zu entbehren fein wird , so durfte es die Frage sein, ob die mit jener Maßregel zu bezweckende ErParniß nicht als eine blos transitorische anzusehen sein wird. Referent Secr. Richter: Die Deputation hat geglaubt, daß das, was sie Vorschlags, sich auf die gegenwärtige Finanz periode beziehe. Anträge, welche sie stellt, können allerdings über die gegenwärtige Finanzperiode hinausgehen, aber cs hangt pon der Staatsregierung ab, ob sie dann darauf eingehen wolle. Es wurde damals von der Staatsregierung nichts da gegen erinnert; es lag also ein vollkommnes Einverstandniß vor, und deshalb glaubte die Deputation der Kammer anempfthlcn zu können, sie möchte bei ihrem frühem Beschlüsse beharren. Insbesondere erinnere ich mich, daß von denen, welche die Bei behaltung der Gencraldirection wünschten, erinnert wurde, daß man nicht auf einmal einen Generaldirector finden werde; da gegen wurde aber erinnert, daß sich wohl die Gelegenheit finden werde, einen Mann im Staats - oder Hofoienste ausfindig zu machen, welcher dieses Amt übernehmen könnte, sodaß kein neues Postulat erforderlich wäre. Nimmt man die Sache so, so sind der Staatsregierung keineswegs die Hände gebunden, einen Generaldirector anzustellen, nur auf dem Budjet wünscht man keinen Gehalt dafür zu haben. Der Präsident fragt: Erklärt sich die Kammer mit der Deputation einverstanden? Man antwortet einstimmig mit Ja. b) Zu dem von beiden Kammern mit 8,226 Khlr.'bewillig- ten Postulgte für die Akademie zu Dresden, hat die 2. Kammer unter mehreren auch die Anträge gestellt: daß aa. bei Reorgani sation der Akademie aus eine minder kostspielige und den Kräften des Staats entsprechende Einrichtung Bedacht zu nehmen, und bb. die bisherige untere C'asse nebst dem für selbige erforderlichen Aufwande bei der bevorstehenden neuen Organisation in Wegfall zu bringen und die Zöglinge nur dann aufzunehmen, wenn sie ei- nm gewissen Grad von Fertigkeit im Zeichnen bereits besitzen. Die I. Kammer bat den Antrag unter as. angenommen und nur noch den Zusatz beigefügt: „jedoch daß dadurch nicht dem Haupt zwecke des Instituts entgegengetreten werde;" den Antrag unter bb. aber nach dem Gutachten ihrer Deputation aus den in der den Kammern überreichten Schrift des Herrn Professor Hart mann angegebenen Gründen abgelehnt, und zugleich noch den Antrag beigefügt: „Die Verminderung der Kosten der Akademie dadurch mit zu ermöglichen, daß von den bemitteltexn Schülern ein Honorar erhoben und zu der Staatskasse verrechnet werde." Was nun den Zusatz zu dem Anträge unter so. anlangt, so ver mag die Deputation nicht dessen Annahme zu empfehlen, denn einmal kann wohl der 2. Kammer nickt die Absicht untergelegt werden, als wolle sic durch ihren Antrag die Ausgaben in dem Grade beschränkt wissen, daß der Hauptzweck des Instituts nicht mehr erreichbar bleibe, dann scheint es auch nicht cmgemes- s sen, durch einen solchen Zusatz der Staatsregierung gegenüber i r andeuten und dieselbe gleichsam darauf Hinweisen zu wollen, sie möge bei der vorzunehmenden neuen Einrichtung nicht so weit in der Ersparnis gehen, daß dadurch dem Hauptzwecke des Insti tuts entgegen getreten werde. Die Deputation schlagt daher vor: „dem Beschlüsse der 1. Kammer hinsichtlich dieses Zusatzes nicht beizutreten." Dagegen haben sie die Gründe, auf welche die De putation der 1. Kammer Bezug genommen, ebenfalls überzeugt, daß der Antrag unter bb. für das Institut nicht vortheilhaft, und deshalb der Kammer anzurakhen sei: „sie möge auf diesem An träge weiter nicht bestehen." Der Antrag der 1. Kammer end lich, welchem die Absicht zum Grunde liegt, daß der Unterricht in der Akademie künftig nicht mehr unentgcldlich ertheilt werden möge, ist dem entsprechend, was die Deputation schon in ihrem ersten Berichte angedeutet hat, sie stimmt daher im allgemeinen damit überein, halt aber nur eine andere Fassung nöthig, weil ihr der Ausdruck „von den bemitteltem Schülern" zu unbestimmt und ihr angemessener erscheint, den Antrag direct auf Erhebung eines Honorar zu richten und nur eine Ausnahme davon bei be scheinigter Armuth einrreten zu lassen, deshalb schlägt sie vor, die Kammer möge statt dessen einen Antrag dahin richten: „die Verminderung der Kosten der Akademie dadurch mit zu ermögli chen, daß von den Schülern der Akademie ein angemessenes jähr liches Honorar für den Unterricht erhoben, und davon nur bei solchen eine Ausnahme gemacht werde, welche durch glaubwür dige Zeugnisse ihre Armuth nachzuweisen vermögen." Wei b. an. wird nichts erinnert, und die Frage: Ist die Kammer hierin mit dem Deputationsgutachten einverstanden? einstimmig bejaht. In Bezug auf bl>. verliest Referent, Secr. Richter, eine Stelle aus der vom Professor Hartmann bei der Kammer einge reichten Schrift, und bemerkt, daß die Deputation auf das Gut achten eines Sachverständigen allerdings habe Gewicht legen müssen. Abg. Richter (aus Zwickau): Ich erlaube mir doch eini ges in Betreff dieses Antrags unserer geehrten Deputation zu be merken. Ich habe alle Achtung für die Schrift des Professor Hartmann, in soweit sie eines knnstakademischen Inhalts ist, ich muß aber bemerken, daß sie alles staatswirthschaftlichen Wel ches entbehrt. Der Verfasser, gegen welchen ich als Kunstken ner alle Hochachtung habe, scheint zu wenig Staatswirth zu sein, als daß auf sein Urtheil ein Werth gelegt werden könnte. Es ist aber der Antrag der 2. Kammer sehr zweckmäßig, und es dürfte rathsam sein, wenn wir auf diesem Anträge beharren. Die unterste Claffe der Akademie, um welche es hier handelt, dürfte sich wenigstens in vieler Hinsicht zu den obern blassen so verhalten, wie die untern lateinischen Schulen zu den hohem gelehrten Schulen. Wie diese Verbindung nur dazu beiträgt, aus den untern Elasten Zöglinge in die obersten aufrücken zu las sen, die nichts weniger als geeignet sind, die wissenschaftlich? Laufbahn forlzusetzen, so ist es auch hier. Diese unterste blasse würde ein Wirtel, eine Pflanzschule für die Zöglinge der hohem Elassen sern, die blos mechanisch in diese eintreten, weil sie in den untern blaffen ausgenommen worden sind; daher ist es zweckmäßig, wenn die untere blaffe wegfiele, und nur solche Zöglinge ausgenommen würden, welche entweder durch Pri vatunterricht, oder durch eigne Bemühung sich schon Fertigkeit im Zeichnen erworben haben, indem auf diese Weise das natür-
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