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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: Geheime Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Commission eingestellten Rathe mit allen andern Geschäften ver? schont und dem gemäß besoldet werden möchten, zu welchem Ende, man die Negierung ermächtige, die hierunter bewilligte Summe in soweit zu überschreiten, als dieß zur Ausführung des geschehenen Antrags nochrnendig sei; K) die Stelle des zweiten ökonomischen Raths bald zu besetzen. Die Deputation findet eines Theils in den auf ihren Vorschlag vcrwilligtcn 800 Lhlr. keine Uebcrschrcitnng des Postulats, da sie auf Veranlassung des königl. Hm. Commissars sich bewogen fand, die Verwiüigung dieser Dispositions-Summe in Vorschlag zu bringen und darin ein neues Postulat erblicken zu müssen glaubte, andern Theils treffen die -Beschlüsse beider Kammern im Wesentlichen zusam men. — Auch die erste Kammer stellte eine Summe zu gleichem Zwecke zur Disposition der Negierung, ohne nur deren Höhe auszusprechen, es scheint aber der Deputation angemessener, ein dergleichen Dispositionsquantum in Zahlen auszudrücken, als im Voraus Verwilligungen zu machen, ohne zu wissen, wie weit sie sich erstrecken können. — Nächstdem hat auch die erste Kam mer den Grundsatz: „etwas über das Postulat nicht zu verwilli* gen" keinrsweges überall festgehalten, das erweist sich z. B. bei dem Departement der Finanzen, wo über das Postulat noch ZOO Thlr. für die Centralkaffm-Verwaltung (Postt. XXXIV.) wegen einer Aüswechselun.qskasse für die Kassenbillets in Leipzig verwilligt worden sind. Einer Andeutung endlich, naß die Nä- the mit allen andern Geschäften zu verschonen und die Stelle eines zweiten ökonomischen Raths bald besetzt werden möge, wird es nicht bedürfen, da die Regierung, wie der Deputation von dem ckönigl. Hm. Commissar eröffnet worden, selbst die Absicht hat, solche Einrichtungen zu treffen, wodurch ein schneller und allen Anforderungen möglichst entsprechender Geschäftsbetrieb herbei geführt wird, und nur zur Zeit noch daran durch die bevorste- . hende Behörden-Organisation die Ausführung verzögert hat. — Aus diesen Gründen ist die Deputation der gutachtlichen Aussicht, die Kammer möge 1) bei ihrem Beschlüsse wegen VerwMgung einer Dispositions-Summe von 800 Thlr. beharren, und 2) den Anträgen der ersten Kammer unter a. und b. mit Rücksicht auf die ertheilten Zusicherungen nicht beistimmen. Eß wird nichts erinnert, und die Fragen: Erklärt sich die Kammer mit der Deputation bei I. einverstanden? und: Stimmt die Kammer den Anträgen unter a. und !>. nicht bei? werden ein- sti.!M!Z bejaht. Unter 10. lautet das Deputationsgutachten r 10) Bei VerwMgung des von der zweiten Kammer eben falls genehmigten Postulats von 1500 Thlr. für den statisti schen Verein har die erste Kammer noch dm Antrag beschlos sen: „daß es wünschenswerth erscheine, die gesammelten stati- stischenNotizen als möglichst zuverlässig ansehen zu können, wozu eine strengere Controle der Unterbchorden, als bisher, erforder lich werde. — So wünschenswerth cs auch sein muß, daß alle statistischen Notizen möglichst zuverlässig sind, so kann doch die Deputation dem Anträge nicht beistimmen, da sie dessen Aus führbarkeit ohne neue Mittel bezweifeln muß. Der königl. Herr Commissar hat bei der Verhandlung in der ersten Kammer die Erklärung abgegeben, daß bisher schon die wichtigem Notizen durch die Amtshauptlcute gesammelt worden und dieß auch künf tig der Fall sein werde, und dieß scheint der Deputation zu ge nügen, denn will man neben dem statistischen Vereine noch eine Contrvlr der Unterbchorden Herstellen, so würde damit wieder eine besondere, neuen Aufwand verursachende Behörde nüthig, und alsdann es besser sein, die Einsammlung und Zusammen stellung aller dießfaüsigen Notizen von Seiten der Regierung -selbst durch die Mittel- und Unterbehörden besorgen zu lassen und .dem statistischen Vereine eine Beihilfe aus der Staatskasse weiter ' nicht zu gewahren.— Die Deputation ist daher der Meinung: „ daß diesem Anträge keine Folge zu geben sei." Abg. v. Lhielau: Nicht allein, daß ich mir erlauben muß, hierbei der Deputation vollständig Leizupflichten, so thut es mir auch sehr leid, daß ich nicht bei der früher« Bera- thung gegenwärtig gewesen bin, um gegen die 1500 Lhlr. über haupt stimmen zu können. Ich halte den statistischen Verein für rin Institut, welches den Staat gar nichts angeht, und ich halte an und für sich schon die Art und Weise, wie der statisti- flische Verein seine Notizen erhalt, ganz unbillig. , Bonden Unterbehörden müssen diese Notizen umsonst mitgetheilt werden, wodurch eine solche Schreiberei herbeigeführt wird, daß ihr Per sonal durchaus nicht mehr ausreichen will. Meines Dafürhal tens muß die Kammer um so strenger bei ihrem Beschlüsse behar ren, da kein Staatszweck hier in Frage steht. Der Präsident fragt: Erklärt sich die Kammer mit der Deputation einverstanden, daß dem Anträge keine Folge zu ge ben sei? Man antwortet einstimmig mit Ja und geht nun auf den Punct unter 11. über, wobei die Deputation be merkt: 11) hat zwar die erste Kammer mit dem Beschlüsse der zwei ten Kammer wegen Ablehnung des Postulats von 490 Lhlr. für die ökonomische Söcietät sich vereinigt, zugleich aber dar auf angetragrn: „daß die Regierung autorisirt werden möge, diese 490 Thlr., da nüthig, von den zu Unterstützung ökono misch-gewerblicher Unternehmungen über das Postulat bewillig ten 5000 Thlr. zu erlangen." Dieser Antrag stimmt mit der Ansicht, welche die zweite Kammer bei Ablehnung des Postulats von 490 Thlr. geleitet hat, nicht überein, kann daher von der Deputation auch nicht empfohlen werden. Man ging in der zwei ten Kammer davon aus, daß eine vyn Seilendes Staats Pri vatvereinen zu gewahrende Unterstützung nur so lange fortdauern könne, als eine Beihilfe zum Bestehen derselben und deren ge meinnützigem Wirken erforderlich, dieser Grund aber bei der öko nomischen Socictat, welche ein Vermögen von bald 19,000Thlr. besitze, nicht mehr vorhanden, mithin das Postulat abzulehnen sei, und dcßhalb sowohl, als weil cs nicht angemessen scheint, von Summen, welche bereits zu bestimmten Zwecken verwilligt sind, wieder Thcile hinwegzunehmen und zu andern Zwecken zu verwenden, ist die Deputation der Meinung: „daß diesem An träge die Beistimmung zu versagen sei." Staatsminister ü. Lindenau: Ist auch der Gegenstand nicht von so großer Bedeutung, so muß ich doch zur Rechtferti gung der ökonomischen Gesellschaft die Bemerkung beifügen, daß deren Wirksamkeit den Landbau wohl nicht nutzlos und unwich tig war. Die Gesellschaft wird als begutachtende Behörde in ökonomischen Angelegenheiten von der Landesdircction befragt, und hat in dieser Beziehung manche wichtige und lehrreiche Ar beit geliefert; sie hat seit langen Jahren durch ihre Schriften zur Verbreitung neuer landwirthfchaftlicherTheorien und Erfah rungen beigetragen. Ihre sehr zweckmäßig gebildeten Samm lungen an Büchern und Modellen sind häufig mit Vorthcil be nutzt worden; aus ihrem kleinen Fonds wurden Stipendien verwilliget und Preisaufgaben bestritten. Durch Zweigvereine wurde deren Wirkung auch auf entferntere Landesthcile überge- getragen und besondes wohlthalig durch mehrere wandernde Le- stbibliotheken gewirkt, mittelst deren dem Landmanne Mittel des
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