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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 329. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Der erste Gegenstand der heutigen Tagesordnung betrifft: Den schriftlichen Bericht der 4. Deputation über die Eingabe des Pastor U. Weichert in Pabstdorf wegen zweckmäßiger Art der Bibelverbreitung und angemessene Verwendung der für diesen Zweck unter Wegfall der Kirchencollecten zu sammelnden Beitrage. — Das Referat hat an der Stelle des abwesenden Bürgermeister Ritterstadt, der Bürgermeister Gottschald übernommen. Das Gutachten der Deputation hierüber geht dahin: Die Petition an die Regierung Behufs näherer Prüfung und nach Befinden Berücksichtigung der darin enthaltenen Borschläge ab zugeben. Letzteres findet die ei n stimmige Genehmigung der Kammer, und es soll dieß der 2. Kammer mittelst Protocollex- tracts notisicirt werden. Man geht nun zum zweiten Gegenstände der heutigen Tagesordnung über, nämlich zur Berathung drö Berichts über die durch beiderseitige Finanzdeputationen versuchte Vereinigung wegen der in den Abteilungen V. L. und ö. des Ausgabe- Budjets annoch obwaltenden Differenzen. Referent in der Sache ist v. Po lenz, welcher zuvörderst den Eingang des Berichtes vortragt, wie folgt: Zu leichterer Uebersicht wird hier dem durch oben angezo gene Special-Berichte gegebenen Leitfaden nach Abteilung und Nummern genau gefolgt werden. Vor allem war es nöthig, eine Vereinigung zu treffen über den Begriff transitorisch in seiner Anwendung auf das Budjet, indem es sich herausgestellt hatte, daß die verschiedenartige Deutung desselben entweder vollkom mene Uebereinstimmung bei der Bewilligung hindere, oder die Regierung über die künftig zu ergreifenden Maßregeln in Unge- wißhÄ lasse. — Nach der in den Protocollen niedcrgelegten Definition versteht die 2. Kammer unter transitorischen Zuschuß, „Den Aufwand, dessen Erledigung bereits im voraus bestimmt ist, (sich mit Bestimmtheit voraussehen laßt,) sowohl in Bezug auf Personen als Sachen." — Die 1. Kammer dagegen glaubte „eine Bewilligung auch dann als transitorisch bezeichnen zu kön nen, wenn ihr der Wegfall oder die Verminderung der betreffen den Post als nützlich oder nothwendig, jedoch abhängig vom Ein tritt gewisser Umstande, also nicht geeignet zur Aufnahme in den Normal-Etat erschien." — Die Deputation, eine Vereinigung in diesem Punct als unerläßlich erkennend, und in der Ueberzeu- gung, daß dem Wesentlichen auf einem wie dem andern Wege Genüge geschehen könne, nimmt keinen Anstand, ihrer verehrten Kammer „den Anschluß an die Begriffserklärung der 2. Kammer zu empfehlen," jedoch unter der Bedingung, daß in der Schrift ausgebrückt werde, „man habe bei den Posten, welche auf dem Normal-Etat stehen geblieben sind, wegen deren aber Anträge gestellt worden wären, keineswegs damit aussprechen wollen, daß man von diesen Anträgen abgehe." Secr. v. Zedtwitz: Viele Posten, welche die 1. Kam mer zur Zeit nur transitorisch bewilligt hat, werden bei Annahme der Begriffsbestimmung der 2. Kammer in etatmä ßige zu verwandeln sein, und es fragt sich, ob hierüber von der Deputation allenthalben specielle Prüfung der einzelnen Posten angestellt worden ist, damit man nicht etwa hier oder da Etwas beschließe, was dem nunmehr'anzunehmenden Be griffe des Wortes „transitorisch" nicht mehr angemessen ist. Prinz Johann: Dieses Bedenken theile ich nicht. Ei gentlich hätte man dreierlei Art bewilligen sollen, transitorisch namentlich diejenigen Posten, welche künftig ganz wegfallen, provisorisch diejenigen, deren Betrag sich zur Zeit noch nicht feststellen läßt, und das Uebrige etatmäßig. Während nun die I. Kämmet das Provisorische bisher transitorisch genannt hat, fällt es nunmehr kn die Elaste des etatmäßigen, und dieß ist, zumal bei dem von der Deputation vorgeschlagenen Vorbehalt« ganz unbedenklich. — Dagegen geht mir ein anderes Beden ken bei, ob nämlich nicht Dieses oder Jenes, was die I. Kam mer blos provisorisch, die 2. Kammer aber transitorisch hat be willigen wogen, dadurch, daß man dm Ausdruck „transito risch" beibehalt, und mittelst des hiernach scheinbaren Einver ständnisses, in «ine Classe trete, die dem ursprünglichen Sinne der I. Kammer keineswegs entspricht. . Staatsminister v. Ze sch au: Es ist allerdings nothwen dig , daß man sich über den Begriff des Transitorischen verei nigt, indem sonst das Zifferwerk nicht wohl festgestellt werden kann. Leichter würde man sich ohne Zweifel vereinigt haben, wenn man statt Normaletat blos Etat gesetzt hätte, was den Begriff richtiger bezeichnet. Ucbrigens wird die Zusammen stellung deö Budjets zeigen, daß sich die Bedenken, welche von Sr. königl. Hoheit besorgt werde», keineswegs Herausstellen. Vicepräsident v. Deutlich: Bei der Deputation war allerdings die Ansicht vorherrschend , daß, insofern man hier mit einem Normaletat zu thun habe, selbiger möglichst rein ge halten werden müsse, und daß daher Alles auszüscheiden sei, was man nicht als feststehend betrachtet habe, und dieß ist als eine tränsitorische Bewilligung bezeichnet worden. Ich glaube aber, die Entfernung zwischen dem früheren diesseitigen Beschlüsse und dem Anträge der 2. Kammer ist gar nicht so groß, daß man sich letzterer nicht anschließen könnte, vorausgesetzt, daß die Anträge auf Abminderung der fraglichen Positionen nicht da durch erlöschen. Denn zur endlichen Feststellung der transitori schen, Qualität wird allerdings das Einverstandm'ß der Regie rung und beider Kammern gehören, und zudem bleiben ja all« diesseits beschlossenen Anträge noch Vorbehalten. ES kommt übrigens Alles darauf an, ob man die Anträge auf Ersparun gen für Petitionen, für ausgesprochene Wünsche oder für Gut achten ansieht, da sie letztem Falls von jeder Kammer einzeln, im ersteren jedoch nur bei vollkommener Uebereinstimmung bei der Kammern angebracht werden können. Prinz Johann: So sehr ich auch mit der so eben aufge stellten Ansicht in der Hauptsache einverstanden bin, so muß ich doch der letzten Acußerung widersprechen, daß man Anträge auf Ersparungen auch als Wünsche einsmig an die Regierung brin gen könne, indem dieß zu großen Mißbrauchen Veranlassung geben kann, und nur Gutachten von den Kammern getrennt an die Regierung gebracht werden dürfen. Es wird hierauf das Gutachten der Deputation einstim mig genehmiget. Allgemeiner Staatsaufwand. all 1. b. Daß man bei Anschaffung neuer Werke für die Bibliothek mit auf das Bedürfniß der Stande Rücksicht nehmen möge, ward Seiten der I. Kammer beantragt, jedoch von der 2. Kammer nicht angenom men, indem es ihr sowohl als Einmischung in die Verwaltung
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