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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 329. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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57 gen , wie wir im Voraus der Hoffnung entsagen müssen, daß unsere Beschlüsse, mögen sie sich gestalten , wie sie immer wol len, des allseitigen Beifalls, unserer Zeitgenossen sich erfreuen werden, ja die BefüriHtUng liegt nicht fern, daß alle Claffen der Betheiligten ihre Erwartungen in ihrem vollen UmfaNge nicht befriedigt glauben werden. Erheben aber über alle diese Berge, die auf uns geboren , wird uns daS innere Bewußt sein , daß wir das Beste gewollt, die Anforderungen der Gerech tigkeit und die Gebote des §. 39. der Verfassungsurkunde mit den Staatsintrressm in Einklang zu bringen bemüht gewesen^ und dem Beharren bei unsern früher gefaßten Ansichten, wo es irgend nur mit unserm Gewissen, vertraglich war, nicht die, ebenfalls einer g e w is s e n h a ste «Erwägung zu unterwerfende Betrachtung unterordnen durften, daß das begonnene Werk nur in Vereinigung mit der jenseitigen Kammer zur Ausfüh rung gelangen kann. Befürchten muß ich noch insbesondere daß der vorliegende Bericht manche Spuren des Zeitbedrang- nisses, in welchem er zu entwerfen war, an sich tragen möge, und fühle mich daher veranlaßt, die Nachsicht der hohen Kammer im Voraus zu erbitten. Referent, Bürgermeister Reiche- Ei se n st u ck trägt nun den Eingang des Berichts vor, wie folgt:. Das höchste Dccret vom 27. Januar 1833 umfaßt Zwei Hauptgegenstände; I.die Aufstellung eines n e u e n G r u n d st cu e r- Systemsz Itsi die'Aufhebung der bisher bestandenen Real befreiungen. — Der Hauptgegenstand unter I. zerfällt in dieVermessungs-, und L. Bewcrthungs- (Bonitirungs-) Angelegenheit der Besteuerungs-Objecte. Zu L- Die diesseitige Deputation hat in ihrem Berichte sich für eine auf einer ökonomischen Haupt- und Specialvermes sung des Landes, auf trigonometrischen Netzentwurf gegründete und in eine unter sich zusammenhängende Chartirung gebrachte Vermessungs-Methode erklärt, die Kammer hat sich entschie den: besagte Methode, jedoch nach dem Vorschlag der Minori tät der Deputation zugleich mit derjenigen Methode, welche bloß „auf einer spcciellen Vermessung der einzelnen Fluren nach geometrischen Grundsätzen mit Meßtisch und Kette, ohne vorhe rige trigonometrische Nctzaufnahme, und bloß mit Anfertigung einzelner Flurkarten" beruhet, und daher,beide Methoden alter nativ der hohen Staatsregierung zu empfehlen. — Die außer ordentliche Deputation der zweiten Kammer stellte in ihrem Be richt vom 3. September 1833 die Beschleunigung der Aus- führung des Geschäfts und dabei möglichste Schonung von pecuniaren Kräften an die Spitze ihres Gutachtens und er klärte in Folge dieses Princips eine Vermessung mit der Kette für ausreichend und zulässig. Auch in ihrem anderwei- tm Berichte sah sie sich verpflichtet, die Ketten Messung als die zweckmäßigste Methode, welche bei der Grundsteuer-Neguli- rung anzüwenven, zu empfehlen, jedoch fand sie zugleich für nö- thig, „ausnahmsweise bei der Kettenvermessung in coupirtem Terrain dxn Gebrauch der Mensel anzuwenden."— Die dies seitige Deputation hatte in ihrem Berichte den Kostenaufwand für die trigonometrische Vermessung des Landes auf 317,000 Thlr., die jenseitige Deputation die Kosten der von ihr vorge- schlag'enen Kettenvermessung mit theilweiser Anwendung der Mensel auf 80,000 Thlr. veranschlagt. Erstere sollte in 6 bis 7 Jahren, letztere in Z Jahren beendigt werden können, gegen wel che Annahmen jedoch von Heiden Seiten Zweifel erhob/« wurden. Nach einer in der zweiten Kammer statt gefundenen lebhaften Diskussion geschah en dem Herrn Staatsmimster y. Lmdenau i)2 der Vereinigungsvorschlag: „daß man hie Umrisse der Fluren mit dem Meßtische vermesse, und dann das ganze Detail mit der Kette cintrage. Hiermit werde viel gewonnen werden an Zeit und Kosten. Im noch hühern Grade aber werde dieß der Fall sein , wenn man das Princip der Theilung der Arbeit hierbei in Anwendung bringen könne, so daß die Vermessung der Flurum riss!! vom Staate, die DetailperMssung aber von den Gemein den besorgt würde. " Die jenseitige Deputation glaubte der zwei ten Kammer diesen Vorschlag zur Annahme deßhalb empfehlen zu können, „ weil er dem Staate eine Bürgschaft gegen Hinterzie hung und eine Controlefürdie Dctailvermcssung gewähre, auch dadurch eine Annäherung an die in der ersten Kammer vorgezo- gcüe.Menselvermessung erfosge, und eine Vereinigung aller Mei nungen, so wie zugleich Beschleunigung des Geschäfts möglich gemacht werde. Die Kosten gegen eine bloße Kettenvermessung würden sich zwar nach einer ungefähren Berechnung der Deputa tion um 80,000 Thlr. erhöhen " (also mit Hinzurechnung der früher veranschlagten Summe auf 160,000 Thlr. anwachsen), „ allein immer werde noch viel gegen eine allgemeine Menselver messung erspart, die Aufnahme der Flurgrenzen könne meinem Zeiträume von 3 Jahren vollendet und daneben immer mit der Kcttcnmessung für die Detailaufnahme verfahren werden." — Uebrigens sprach sich die Deputation noch darüber aus: „1)daß die Aufnahme der Flurgrcnzen nicht bloß, sondern auch die Dc- tailvcrmessung in die Hände des Staats gelegt, 2) die Arbeit, wenigstens die der Parcellarvermessung, so weit thunlich, in Ac- cord gegeben werde, 3) die Staatsregierung durch öffentlichen Aufruf diejenigen, welche sich der Parcellarvermessung unterzie hen wollen, auffordere, sie prüfe und dann den Gemeinden zu sende, 4) die Kosten der Parcellarvermessung mindestens iy so weit, als sie die Kettenzieherlöhne beträfen, von den Gemeinden getragen würden." — Auf die von dem Präsidio gestellte Frage: „Stimmt die Kammer der Deputation bei, daß die durch das neue Grundsieuersystem nothwendig werdende Vermessung in der Regel durch die Kette und ausnahmsweise bei schwierigem Ter rain durch die Mensel geschehe, auch mit dieser Detailvermessung eine Vermessung der Gemeindeflurgrenzen mit der Mensel ver bunden werde?", erklärte sich die Kammer mit 53 Stimmen gegen 6 für diesen Vorschlag, nahm auch die oben unter 1.2.3. gestellten Anträge der Deputation an, lehnte jedoch den unter 4. ab, durch welche Beschlüsse zum Theil wohl eine Annäherung an die Vermessungsmethode der ersten Kammer, nichts weniger aber als eine vollständige Vereinigung mit deren Beschlüssen er folgt ist. Minder scharf sich aussprechend erscheint die Verschieden heit der Ansichten beiderseitiger Kammern in Bezug auf die zu L. zu wählende Bewerthungs- (Bonitirungs-) Methode der Be steuerungsgegenstände. — Die diesseitige Deputation hat sich zwar dafür erklärt: daß die Ausführung desjenigen Verfahrens, wie es nach der Blochmannscken Geschästsanweisung bei Ab schätzung der 5 Probcssuadratmeilen beobachtet, theils noch hier und da in vereinfachter Weise sich gestalten könnte, ausschließlich dasjenige verbleiben bürste, durch welches am sichersten zUm Ziele zu gelangen sein werde, allein auch die Beobachtungen und Prü fungen der Angaben über die Oertlichkciten durch andere Personen nicht ausgeschlossen, so wie noch ein Separatvorschlag außer den Prüfungen auch Vergleichungen der Resultate dieser Methode mit dem Urtheil localkundiger Prqctikcr perlangte.— Die 1. Kammer entschied sich hierauf im Allgemeinen für Beibehaltung dieser Ab- schätzüngsmethöde, jedoch unter Vorbehalt dießfalls annoch zu machender Anträge, und namentlich auch für Anempfehlung einer vermittelnden Behörde und des oben gedachten Separatantrags, somit sprach sie sich nur für die Annahme der Blochmannschen Abschätzungömethsde, unter Voraussetzung einer praktischen Prü fung aus. Aehnlichs Ansichten verfolgte auf einem etwas an-
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