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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 303. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-30
- Titel
- 2. Kammer: 304. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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^F4«8. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Sonnabends, den 6. September 1834. Nachrichten vom Landtage. Dreihundert und dritte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 30. August 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der allgemeinen Berathung des Entwurfes eines Gesetzes über di« Volksschulen. (Fortsetzung der Rede des Abgeordneten Eisenstuck:) Es ist ferner erwähnt worden, daß das Gesetz sich nicht darüber verbreitet habe, was und wie gelehrt werden soll? damit bin ich aber auch einverstanden; denn ich habe nie die Ansicht zu der meinigen gemacht, als ob Studien pläne in das Gesetz aufzunehmen seien. In wiefern sich die Ver ordnung in den Grenzen halten wird, ist nicht Gegenstand der Berathung dieses Gesetzes; es ist zu erwarten, daß die Lehrfrei heit nicht gefährdet werde; auf der andern Seire ist aber auch nicht zu tadeln, wenn im Allgemeinen ein Umriß desjenigen, was in einzelnen Wissenschaften und in welcher Maße, in welcher Ordnung gelehrt werden soll, vorgeschrieben wird; und so ist dasselbe mit den Lehrbüchern der Fall. Die Erfahrung hat sich oft günstig darüber ausgesprochen; es ist aber auch viel gegen diese Maßregel geschrieben worden. Allerdings liegt das in den Händen des Ministeriums; aber ich bin überzeugt, daß die öf fentliche Meinung sich aussprechen würde, wenn man eine Un terrichtsart wählen wollte, welche gegen die öffentliche Meinung geht. Ich glaube auch nicht, daß man darauf die Tendenz rich ten werde, den Unterricht mehr zu beschränken, als zu erweitern. Ich erkenne einen Vorzug des Gesetzes ferner darin, daß der Schullehrer gegen die obern Behörden in eine richtige Stellung tritt, daß ihm der Rechtsschutz zur Seite steht, daß er gegen Willkühr geschützt ist. Er kann seiner Stellung nicht enthoben, nicht entlassen werden, wenn er nicht in den gesetzlich vorgeschrie- benen Instanzen gehört worden. Ich kann nicht bergen, daß von mehrern Seiten geäußert wurde, daß in dem Gesetzentwürfe die Bestimmung darüber, aus welchen Ursachen der Schullehrer entsetzt werden kann, viel Tadel verursacht habe. Man hat ge meint, man sei dabei zu sehr in die Emzelnheiten gegangen; es wird aber dieser Punet bei der speciellen Berathung einer näheren Erwägung unterliegen. Ein fernerer Vorthekl des Gesetzes und zwar ein großer, ist der, daß man genau zwischen Staatssa chen und Lokalbestimmungen unterschieden hat, welche letztem in einem allgemeinen Gesetze nicht aufzunehmen sind. Was die Schulversäumnisse anlangt, so habe ich gleichfalls Erfahrung darin gemacht; es ist aber nicht zu leugnen, daß die Controls darüber sehr schwierig ist. Es sind viele Wege gewählt und wie der verlassen worden; in kleinen Städten und auf den Dörfern kann man es wohl wissen, ob ein Kind in die Schule geht oder nicht; aber in großen Städten muß es entweder zur Obliegenheit der Police! gemacht werden, welche man jedoch nicht gern in die Schulangelegenheiten sich mischen sieht, oder der Armenversor gung ; dieß aber nur für einen Lheil, und man hat es daher bis her so gemacht, daß man in den einzelnen Distrikten besondere Aufseher dafür bestimmt hat. Vielfältig ist erwähnt worden, als ob die einzelnen Gemeinden zu sehr überlastet würden; diese Ueberlastung könnte aber nur auf einem doppelten Grunde beru hen; auf dem, daß es einer Gemeinde schwer würde, Schulge bäude aufzurichten und zu unterhalten, auf dem andern, daß es ihr zu schwer würde, den Gehalt für den Schullehrer aufzubrin- gen. Was den ersten Punet anlangt, so besteht schon gegen wärtig die Verpflichtung, Schulstuben und Schulmeisterwoh nungen -zu haben. Es könnte also obiger Fall nur bei Ausschu lungen statt finden; nach den bisherigen Erfahrungen sind aber diese sehr häufig von den Gemeinden vorgcnommen worden, und überhaupt sollte ich glauben, daß man mit den Besorgnissen zu weit gehe, So wie ich den Sinn und Geist unserer Landgemein den kenne, muß ich gestehen , daß sie für keinen Zweck lieber und freudiger ein Opfer bringen werden, als für diesen. Ich glaube auch, daß man den Aufwand nicht so hoch in Anschlag bringen könne, wenn man bedenkt, daß sich zu dem Baue viele Hande erheben werden; die Mitglieder der Gemeinde werden Fuhren dazu leisten, Materialien liefern, und ich glaube wirklich, daß man die Besorgniß wegen zu großer Ueberlastung zu weit treibe. Es können einzelne derartige Fälle kommen und werden kommen, aber da glaube ich auch allerdings, daß die Staatskasse nicht ohne Grund in Anspruch genommen werden könne. Die 2. Ue berlastung könnte man darin finden, daß einer Gemeinde schwer würde, 120 Thlr. für den Gehalt des Schullehrers zu zahlen. Nun muß ich doch zu bedenken geben, wenn auf 80 Kinder 120 Thlr repartirt werden, so kommt auf 1 Kind 1 Thlr. 12 Gr., und so hoch würde es also auch im Jahr anzuzichen sein. Von diesen 120 Khlrn, muß ich aber alles in Abzug bringen, was er an Wohnung, Getreide u. dergl. erhält, und da bin ich über zeugt, daß sich die Summe noch unter die des gegenwärtigen Schulgeldes stellt, demnach man also diese Besorgniß ausgeben könnte. Ich habe mit Landgemeinden gesprochen und diese haben eine so große Belastung nicht darin gesehen; wenn man aber auch die Schulbezirke noch so gut organisirt, so wird es doch ein zelne Falle geben, wo eine Unterstützung nothwendig ist. Wir haben im Voigtlande solche Waldgemeinden, wir haben dort Kammergüter, welche ganz isolirt sind, da gebe ich zu, daß leicht der Fall eintreten wird, daß eine Beihilfe von Seiten des Staa tes erfolgen muß; aber ich glaube, wenn diese einzelnen Ausnah men auch beachtet werden müssen, dieses doch das Princip nicht
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