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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 304. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Staat als Hauseigentümer durchaus nicht von dem ihn tref fenden Antheil befteit bleiben können. Abg. Richter (aus Zwickau): Ich habe zwar kein persön liches Interesse dabei, aber auf das, was der Abgeordnete Runde angeführt hat, wünschte ich poch vom Referenten zu erfahren, wie hoch sich der ganze Aufwand für die Straßenbeleuchtung Dresdens belaufe. Referent, Seer. Richter: Wenn der Abgeordnete sich auf die heutige Berathung vorbereitet Hal, so wird er auch den I. Budjetbericht gelesen haben, in welchem auf Groschen und Pfen nige die Summe angegeben wird. Vicepräsident: Ich habe früher mich gegen die Bewil ligung ausgesprochen; nach den gegebenen Erklärungen stimme ich aber mit der Deputation überein, daß diese Summe bewilligt werden mochte, und zwar aus dem Grunde, weil den Besitzern der Gebäude die Verbindlichkeit obliegt, für die Straßenbeleuch tung beizutragen. Es kann nicht behauptet werden, daß die Einwohner dazu beizutragen haben, und da das Vcrhaltniß wie 1 zu 5 sich herausstellt, so scheint mir dieß das richtige zu sein, und ich glaube nicht, daß die Summe zu hoch sei, da der Herr Staatsminister erklärt hat, daß wenn man die öffentlichen Plätze dazu rechnen würde, mehr auf die Staatskasse käme. Abg. Roux: Ich habe gleich anfänglich, als der Gegen stand zum erstenmale zur Beratung kam, für die Bewilligung ge- j stimmt, weil es offen versiegt, daß es nicht nur auf Billigkeit be-! ruhe, sondern auch mit Recht verlangt werden könne, daß diese i Summe bewilligt wird. Die Zweifel, welche ausgestellt worden sind, mrd die man in Bezug auf das Rechnungswesen hatte auf stellen können, sind jetzt vollkommen erledigt. Wenn man sagt, es sei eine persönliche Abgabe, so kann ich dem nicht beistimmen; die Straßenbeleuchtung und der Aufwand dazu gehört zum Com- wunaufwande,' und dieser ist nun aufzubringen, nicht bloß von Personen, sondern auch von Grundstücken, er trifft die Hausbe sitzer und die Einwohner, und so viele Städte und Orte im Lande sind, so verschieden wird auch die Aufbringung sein. Sie ist eine gemischte, theils eine persönliche, theils eine sächliche, und in dieser Hinsicht muß ich der Deputation beitreten. Abg. Haußner: Dem ist nicht so; diese Abgabe ist eine persönliche und bleibt eine Personalabgabe, indem die Gebäude nichts zu sehen brauchen. Wenn man übrigens die Staatsge- baude zuziehen wollte, so käme es darauf an, ob, da man das Verhällniß wie von 1:5 angegeben hat, bei der Umlegung dieser Gemeindelast jener 5. Lheil der Einwohner seine Zustim mung gegeben hätte; es müßte erst abgestimmt werden, ober es auch zugeben wollte, er müßte zum 5. Lheil Stimmrecht haben. Das ist aber nicht der Fall, und mithin sehe ich nicht rin, wie man die Staatskasse belasten kann, wenn der Staat kein? Stimme hat. Reser. Secr.Nich ter: Es ist bereits von einigen Mitgliedern übek die Notwendigkeit der Straßenbeleuchtung gesprochen wor den, und ich glaube nicht, erst noch an diepoliceilichen Rücksichten erinnern zu müssen, welche einer solchen Einrichtung zum Grunde siegen. Eben so hat man schon hinsichtlich der Beitragsverbind- sichkeit des Staats auf die Bestimmungen der Städteordnung hingewiesen, nach welchen der Staat als Besitzer pon Gebäu den in einer Stadt sich nicht von Beiträgen ähnlicher Art befreit achten kann. Was nun die Höhe des Beitrags anlangt, so ist vom Hrn. Staatsminister darauf hingewiefen worden, daß solcher sich auf eine genaue Berechnung gründe, auch ist schon in dem ersten Berichte der Deputation das ganze Verhällniß ge nau dargestellt und eine specielle Aufwands-Berechnung beige fügt worden, worauf ich mich hier wieder beziehe, es ist wohl nicht zu bezweifeln, daß, wenn man von dieser Bewilligung absehen wollte, der Staat wahrscheinlich einen größer» Auf wand für die eigne Unterhaltung würde machen müssen. WaS endlich die Art der Aufbringung des Beitrags anlangt, so hat man angemessen gefunden, daß, weil zu dem Beleuchtungs- Aufwande der Stadt Dresden auch die unangefessenen Einwoh ner beitragen müßten, ein Gleiches auch bei dem Staats-Bei träge cintreten und bei den Bewohnern der Staatsgebaude in Anwendung gebracht werden könne. Indessen kann der von einer Stadt angenommene Aufbringungsfuß nicht auf den Staat angewendet werden, noch weniger wird man von Bewohnern von Staatsgebäuden einen Beitrag erheben können. Vermie- thet sind wohl keine Staatsgebäude, von Staatsdienern nur wenige bewohnt, und die freie Wohnung genießen, haben solche als Lheil der Besoldung angewiesen erhalten. Der Präsident fragt nun: Tritt die Kammer dem De- putationsgutachten bei, sich dahin auszusprechen, daß die ge forderten 3000 Thlr. als etatmäßige Post zu bewilligen sei? Sie wird von 37 gegen 17 Stimmen bejaht. Unter 20. ist das Postulat für die Dresdner Armenversor gung enthalten. Nach Maßgabe des Special-Berichts der Deputation, welchen der Referent unter Beziehung auf die Protokolle beider Kammern erläuterte, hat die zweite Kammer bewilligt für das Jahr 1834 14,400 Thlr. — Gr. — Pf. aus die erste Post (s. den frü hem Specialbericht der Depu tation unter 6. in Nk 353. d. Bl. S. 3564.) 3,066 , 19 - 2 - als Betrag der Posten 5.7.8. bis mit 18. 17,466 Thlr. 19 Gr. 2 Pf. in Summa; für jedes der Jahre 1835 und 1836 6,000 Thlr. — Gr. — Pf. auf die Post unter 1. 3,066 - 19 - 2 « wie im Jahre 1834 9,066 Thlr. 19 Gr. 2 Pf. in Summa. Die erste Kammer aber hat bewilligt auf das Jahr 1834 23,093 Thlr. 19 Gr. 2 Pf,; auf jedes der Jahre 1835 und 1836 aber 5,939 Thlr. 3 Gr. 2 Pf. als Betrag einiger einzelnen Posten. Die Ma Mit ät der Deputation der zweiten Kammer hat ihre gutachtliche Meinung dahin gerichtet, daß der 1. Kam mer nicht beizutretcn sein, sondern die 2. Kammer auf ihrem.
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