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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 304. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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miffars nicht immer der vorteilhafteste; da muß.ich mich aber nur wundern, wie Privaten immer diesen Weg wählen und er auch bei andern öffentlichen Unternehmungen eingeschlagen wird, also kann ich eine solche Erklärung auf diese Versicherung hin noch Nicht als schlagend annehmen. Was die Materialien anlangt, welche aus dem Auslande bezogen werden, so sind die Ansichten darüber verschieden. Ich weiß zwar, daß die Negierung erklärt hat, sie würde im Znlande die Materialien nehmen, wenn es nicht mit zu bedeutenden Nachtheilen verbunden sei. Ich bin auch dieser Meinung und wäre selbst dafür, daß, wenn auch ei niger Nachthcil dabei stattfände, es doch besser wäre, und es ist auch in Betreff der Magazinirung letzterer Beisatz von der Kam mer beliebt worden. Dem würde ich mich anschließen, aber den Antrag in seinem ersten Satze fallen zu lassen, würde ich nicht anempfehlen können. Abg. v.Thielau: Ich kann mich auf keine Art und Weise davon überzeugen, daß es zweckmäßig sei, bei dem Anträge zu verharren. Mir scheint das allein Sache der Verwaltung zu sein, und es ist zu erwarten, daß die Regierung den wohlfeilsten Weg einschlage. Wenn eine Beschwerde Vorlage, so müßte manin der Art verfahren und sagen, .da oder da hätte die Regierung so verfahren sollen. Wenn diese aber nicht vorliegt, so scheint cs mir von den Ständen zu weit zu gehen, wenn sie verschreiben sollen, wie die Regierung verfahren soll. Ich kann mich daher nur dem Anträge der Deputation anschließen, ausgenommen, es könnte einer von den Herren eine .Thalsache anführen und zeigen, wo ein Beamter in dieser Hinsicht seine Pflicht verletzt habe, oder unwirthschaftlich mit dem Gelde umgegangen sei. Staatsminister v. Zeschau: Ich habe mich schon damals in der Kammer g^.ußert, daß in der Regel solche Licitatkonen stattsinden, daß es aber Fälle gebe, wo es ganz unausführbar sei. Diese beschränken sich jedoch nur auf einzelne Fälle; es liegt auch schon in dem ganzen Verhältniß; Licitationen müssen in der Regel in allem , was der Staat in dieser Beziehung vornimmt, sei es, daß er etwas kaust oder verkauft, stattsinden; es giebt aber auch Ausnahmen und diese muß auch der Privatmann beob achten. Ich muß darauf aufmerksam machen, daß bei Gelegen heit der Berathung über die Veräußerung von Staatsgrundstük- ken, bei Verpachtung von Jagden, eine andere Ansicht von der Kammer ausgegangen ist. Man hat sich damit einverstanden erklärt, daß die Jagd vorzüglich dem Grundbesitzer überlassen werde, auf dessen Grundstück die Jagd ausgeführt wird; daß die Grundstücke vorzugsweise den Gemeinden überlassen werden, in deren Bezirk sie liegen; und so ist es in der Verwaltung sehr scbwcr, eine allgemeine Regel auf.,»stellen. Liegt nun ein so spe- cicller Antrag der Kammer vor, wie der gegenwärtige sein würde, so muß ich erklären, daß er unausführbar ist; denn es giebt Fälle, wo sich, das durchaus nicht als ausführbar darstellt. Abg. Puttrich: In Hinsicht des erstem Punctes, was die Chaussecbau-Fuhren betrifft, Haden freilich öffentliche Licita- tionen auch ihren Nachthcil. Ost geschieht cs, daß der sämmt- liche Transport des Materials von 2, 3, ja vielleicht auch nur von einem einzigen Licitanten erstanden wird, und dieser daher alle Fuhren allein erhält; der Grund davon ist , daß er vieles und gutes Zugvieh, vorzüglich große und starke Wagen und über haupt besseres Geschirr hat, als der wenig Bemittelte im Stande ist, sich anzuschaffen. Die zu versteigernde Ruthenzahl an Stei nen ist gewöhnlich nicht unbedeutend, letzterer trägt daher immer Bedenken, sich gleichsam daran zu wagen, wenn er auch dieselbe ebenfalls so wohlfeil fahren wollte; ich glaube jedoch, daß darin ebenfalls Einrichtungen getroffen werden können, diesen Uebel- stand zu beseitigen. Vicepräsident: Ich schließe mich ganz der Meinung der Deputation an, vorzüglich darum, weil cs Sache der Administra tion ist, und auch der Antrag ganz unausführbar erscheint; denn wie schon erwähnt worden ist, immer kann die Sache nicht gesche hen, und es ist von der Staatsregicrung die Erklärung schon er folgt, daß sie das Princkp im Auge habe, daß, wenn der Ankauf im Jnlande stattsinden könne, dieses geschehen werde. Auch be merke ich, daß man an den Grenzen oft eine viel bessere und dau erhaftere Qualität hat, und wollte man nun die Anforderung machen, daß das Material aus dem Inlandedahin geschafftwerde, so würde die Staatskasse nur Nachtheile haben. Abg. Zische: Daß die Licitationen nicht vortheilhaft sein sollen, dem möchte ich in der Ziegel nicht beistimmen, klebrigetts glaube ich auch, daß, wo es möglich ist, dieß ohnedem schon von dcr Regierung beobachtet wird. Ich würde einen.andern Antrag in Vorschlag bringen, nämlich, daß man bei den Bekanntmachun gen der Licitationstermine zugleich die Anzahl der Ruthen bekannt machte, damit aber auch die Angabe der Stcinruthen verbände, welche vom vorigen Jahre übrig geblieben seien, so daß man eine Controle hätte. StaaLSminister v. Zeschau: Ich muß sehr wünschen, daß, wenn irgend ein Deputirter einen Mangel in der Verwaltung be merkt, er denselben dem Ministerium oder hier anzeigc; denn solche unbestimmte Andeutungen haben keinen Zweck und erwecken nur Mißtrauen.' Die Negierung will eine pflichtgemäße, gewis senhafte und genaue Verwaltung, und kommt eine Beschwerde oder eine Anzeige über einen Mangel oder Gebrechen an dasMini- nisterium, so wird es gewiß aufs strengste untersucht werden. Ich muß also den Herrn Deputaten bitten, entweder hier oder dem Ministerium die Erfahrung zu eröffnen, die er etwa deshalb ge macht haben sollte. - Abg. Z i sch e: Es kann jemand etwas für gewiß halten, aber die Überzeugung könnte doch noch nicht.so actenfest sein, daß er darüber eine Anzeige zu machen im Stande wäre. Wenn aber eine solche Maßregel ergriffen würde, wie ich sie angedeutet habe, so wär^ dem Uebelstanve abgeholfen. Abg. Roux: Ich habe dem Antrag, wie er damals gestellt wurde, nicht beigestimmt, weil ich mich fest überzeugt habe, es könne einem solchen Anträge nie die Zustimmung gegeben werden; denn wir würden zu tief in die Verwaltung eingreifen, und da durch alle und jede Verantwortlichkeit aufhebcm Abg. Richter (aus Zwickau): Ich habe mir zur Pflicht ge macht, allen dem zu widersprechen, was für das Ministerium an geführt wird, in so fern es meiner Ueberzeugung entg egen tritt;
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