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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 330. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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tragsmaßig fort. Mau hat ferner dem Gesetzentwürfe den schwe ren Vorwurf gemacht, er verstoße gegen die Freiheit. Wenn die ser Vorwurf begründet wäre, so würde der Gesetzentwurf aller dings zu verwerfen sein. Allein dieser Vorwurf wurde nur ge macht, weil man das Mandat von 1767 nicht kannte, das aller dings nur in den Erblanden, nicht in der Oberlausitz besteht. In diesem Mandate sind ja den Städten jene Rechte, um deren Be weis es sich handeln soll, bestätigt worden. Diese Rechte haben überdem mit dem Entstehen der Städte sich gebildet, sind durch die Landesordnung später gesetzlich anerkannt worden, und nur um die Verhältnisse des platten Landes gegen die Städte nach dem dringenden Bedürfniß etwas günstiger zu gestalten, ward das Mandat, von 1767 gegeben. Wenn nun das Gesetz einer ganzen Classe von Staatsbürgern eine Befugniß cinraumt, so hat doch der nicht den Beweis zu führen, dem durch das Gesetz ein Recht gegeben worden ist; denn der Beweis ist das Gesetz. Wer die Befreiung, also die Ausnahme in Anspruch nimmt, der hat den Beweis zu führen, und sonach kann man dem Gesetze doch nicht den Vorwurf machen, daß es gegen den Zustand der Freiheit verstoße, der nach dem Gesetze gar nicht mehr vorhanden war. Indessen, meine Herren, hat man wohl gefühlt, daß man in den Borwürfen gegen das Gesetz zu wewgegangen sei, und zwar aus Vorliebe für eine Idee, die sich m neuerer Zeit Bahn gebrochen hat, worüber aber freilich noch die Erfahrung fehlt. Man hat daher unter andern gesagt, die Regierung hätte alles lassen können, wie es bisher gewesen sei, und hätte nur durch Verordnungen und Conccssionen nachhelfen können. Wenn man sich aber nur auf die Befugnisse beziehen wollte, welche der Regierung in dem Mandat von 1767 eingeräumt sind, so glaube ich kaum, daß dem Lande mit einer solchen Machtvoll kommenheit gedient sein dürste. Ich muß Sie auf die Bestim mung des Mandats von 1767 aufmerksam machen, weil sie vielleicht nicht Jedem erinnerlich sein könnte. Das Mandat sagt: Es solle nur ein Zimmer-, ein Mauermeister, ein Schneider, ein Hufschmied, ein Wagner in einem Dorfe sich niederlassen dürfen und neben einem dergleichen Meister kein an derer desselben Handwerks zugleich sein. Und über dir Conces- sionsbcfugnisse der Regierung spricht cs sich dahin aus: Wenn die Entlegenheit eines Dorfes von den Städten oder dessen Größe oder andere erhebliche Ursachen mehr als einen Meister von nur erwähnten Handwerkern erfordern sollte; könne die Negierung besondere Concession ertheilen. Also, meine Herren, kann die! Regierung nicht weiter Concessionen ertheilen, als wenn gerade die Entlegenheit eines Dorfes von einer Stadt oder dessen Größe oder anders Ursachen mehr als einen der genannten Handwerker nothwendig machen; für andere Handwerker aber, als die im Mandate genannt sind, hat sie kein Concessionsrccht. Ich weiß wohl, daß die Regierung die Befugnisse, welche das Mandat ihr in die Hände gelegt hat, bisher überschritten hat; sie ist vielleicht durch die bisherigen Verhältnisse zu entschuldi gen gewesen, da sie bisher selbst die gesetzgebende Behörde allein war, und ihr frei stand, Observanzen gegen die Gesetze eintre ¬ ten zu lassen ; allein nachdem wir eine konstitutionelle Verfassung haben, liegt es nicht mehr in der Machtvollkommenheit der Re gierung, wenn ein Gesetz einmal gegeben worden ist, davon nach Gutdünken abzuweichem Auch gestehe ich, daß die Staats regierung konstitutioneller gewesen ist, als wir es selbst sind; denn sie hat diese Machtvollkommenheit ferner nicht mehr üben wollen, sie hat gefühlt, daß die Grenzen der bisherigen Be stimmungen zu erweitern sein möchten; allein sie hat eben ge setzlich bestimmte Grenzen haben wollen, damit nicht bei bloßer Wiükühr der eine Lheil zu sehr begünstigt, der andere nicht mehr als nörhig benachtheiligt werde. Wenn ich das vorlie gende Gesetz nur als städrischer Abgeordneter anfehen wollte, so würde ich gegen das Gesetz sprechen; denn es begünstigt eigent lich nur das Land; aber ich Habe im Gutachten erklärt, daß auch die Städte damit einverstanden sein könnten, da es immer besser sei, wenn das Ermessen der Regierung sich auf gewisse Grenzen beschranke, statt sich, wie bisher, in ungemessener zu bewegen. Uebrigens haben die Redner selbst erklärt, sie waren mit dem Prinkipe einverstanden, welches in den Motiven des Gesetzes enthalten sei, nur nicht mit der Ausführung. Dio Staaksregicrung hat in den Motiven erklärt, sie wünsche grö ßere Gewerbsfreiheit, nur auf einmal könne sie nicht stattsinden, und ich sollte meinen, daß nach dem Gange, den wir seither bei andern Beralhungsgegenständen befolgt haben, dieß der natürlichste Weg sei. Ich habe noch nie gesehen, daß wir in den 20 Monaten, die wir beisammen sind, einen so bedeuten den Sprung gemacht haben, wie der wäre, welchen das Amen dement beantragt hat. Hat man wirklich erklärt, man wäre mit den Motiven des Gesetzes einverstanden, so muß man auch den allmäligen und stufenweisen Gang wollen; denn das, ist kein Uebergang, wenn man auf der untersten Stufe stehend sogleich bis auf die oberste springen will. Dazu ist eine Zwi schenstufe nöthig, die sich nicht zu weit von der entferne, auf welcher man bisher stand, und doch auch der sich nähert, die man endlich erreichen will. Meine Herren, es ist für alle Prkvatrechte, deren Aufhe bung in den jetzigen Verhältnissen nothwendig geworden, Ent schädigung bisher in Anspruch genommen worden, ich habe aber noch nicht gesehen, daß sie hier zugesichert worden wäre. In dessen, selbst davon absehend, scheint mir doch wenigstens für die städtischen Interessen so viel gefordert werden zu können, daß man diese Uebergangsperiode so schonend als möglich mache,- und weiter ist auch nichts im Gesetze in Anspruch genommen worden. Nun hat man gesagt, und ich leugne nicht, daß dieß mich am meisten berührt hat, wenn es sich darum handle, Z Theile der Bevölkerung zufrieden zu stellen, so könne wenig darauf ankommen, wenn A Theile benachtheiligt würden. Ich glaube kaum, daß man diese Aeußerung in der Art zu verstehen habe, wie sie gethan wach. Dann hätte man ja auch bei der Berathung, welche vor Kurzem in anderer Beziehung stattge fundenhat, wohl auch sagen können: Es fei genug, wenn Theile der Bevölkerung sich befriedigt fänden, gesetzt auch, daß
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