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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 330. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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daß ich mich unbedingt gegen die AufziehlMg der Accis-Grund- steuertt itt den Städten als gegen eine Ungerechtigkeit erklärt habe. Man hat unter andern auch, um gerade auf die Ober- lausitz auzuspirleN, das CvncesfionSrecht genannt. Meine Herren, zur Erhaltung derGewerböfreiheit ist unbedingt norh- wendig, daß diejenigen, welche rin Gewerbe ausüben wollen, in den Stand gesetzt werden, eS zu thun; das heißt, daß sie die ConcessioN oder Erlaubniß erhalten können, ein Gewerbe zu treiben. Gerade dadurch, daß die Rittergutsbesitzer der Oberlausitz das Coneessionsrecht haben, ist man dort im Stande gewesen, den Einwirkungen der Regierung entgegen zu arbei ten, welche m den alten Erblanden zu Begünstigung der Zünfte dir Conressionsrechte der Rittergutsbesitzer beschränkte, und in dem sie die Concessionsertheilung an sich zog, die Gewerbefrei heit zu hindern vermochte. AlleS Andere übergehe ich; es ge hört nicht zur spcciellen Dkscussion. Es wird gesagt, das Ge setz solle eine Zwischenstufe enthalten. Nun, wenn eö das sein soll, so muß ich auf eine Bemerkung der Deputation aufmerk sam machen. Die Regierung hat diese Zwischenstufe machen wollen; aber die Deputation hat sie wieder herausgeworfen und hat beantragt, daß die Worte: „bis auf weitere gesetzliche Be stimmungen" herauszunrhmen feien. Sie hat ferner die Worte herausgeworfen: „auf dem Lande." Auch dieses ist etwas, wo die Regierung versucht hat, wenigstens da, wo ein Schein von Freiheit existirt, ihn erhalten zu können. Wenn man aber nun vollends den §. des Gesetzentwurfs in seiner jetzigen Fassung be trachtet, so erläutert die Deputation den 2. Satz des 1. h. selbst auf die Art, wie ich ihn mir erklärt habe, und worin ein bedeu tender Rückschritt enthalten ist, nämlich so, „daß künftig für eine Innung nicht mehr nvthwendkg sek, daß sie Specialartikel errichte, noch Consirmation erlange, um das Verbietungsrecht auSzuüben." Bis jetzt galt gerade das Gegenrhekl. Wenn nun nach diesem Gesetze Handwerker an tum Orte, wo deren mehrere sich zu einer Innung vereinigen, das Innungsrecht, das heißt : Verbietungsrecht sollen ausüben dürfen , so scheint mir diese Bestimmung doch ein bedeutender Rückschritt gegen das Mandat von 1767 zu sein. Anerkennend, daß durch dieses Gesetz weder den Städten noch dem Lande Genügegeleistet werde, habe ich darauf angetragen, das Gesetz zurückzunchmen, und eben deshalb trage ich jetzt darauf an, diesen tz. aus dem Gesetze wegzulassen. Meine Herren, Sie haben die Möglichkeit vor sich, daß Sie mehrere Wochen über dieses Gesetz derathen. Um dieß zu verhindern, habe ich auch das Amendement des Abg. Richter unterstützt; denn wenn mir nur die Wahl zwischen dem Amendement und dem Gesetze übrig bleibt, so erkläre ich mich lieber für das Amendement des Abg. Rich ter, als für das Gesetz. Ich muß gestehen, ich könnte ge gen diesen §. eine Menge von Stellen aus der Theorie der Ge- werbsfreihcit deduciren, eine Menge Schriftsteller anführen; aber alles dieses scheint mir die Discussion nur zu verlängern; aber der Ueberz.-ugung bin ich, daß, wenn für die Aufhebung der Innungen pecuniaire Opfer vom Staate gebracht werden müßten, und sollten es mehrere Millionen fein, diese Opfer eher zu tragen seien, als dieses Gesetz. Kein einziger Deputirter hat sich dahin erklärt, daß wohl erworbene Gerechtsame ohne Wei teres aufgehoben werden sollen; ich selbst habe dagegen prote- stirt, ich habe nicht von Aufhebung ohne Entschädigung gespro chen, sondern ich habe nur gesagt, es möge eine größere Frei heit statt finden, und habe dabei die künftige Erlassung eines Gesetzes beantragt. Steht es nicht der Negierung frei, ja liegt es nicht in ihrer Wicht, bei dem Gesetzentwürfe die Gründe des Rechts und der Billigkeit zu berücksichtigen? Ich habe mich in der Art nie geäußert, daß daß, was in dem einen Falle dem einen Theile recht sei, nicht auch in demselben Falle dem andern Theile recht sein müsse; aber unbedingt muß ich mich gegen einen §. erklären, der den Grundstein zu einem Gebäude legt, wel ches das Land in einen ungeheuren Nachtheil versetzt. Man gebe nur darauf Achtung, daß die Abgaben sich von Tag zu Tag mehren; man mag auch noch so viel anführen, daß dieß nicht möglich sei, da die größten Ersparnisse gemacht würden; denn ich frage Sie: Wie kommt es, daß alle Abgaben in allen Staaten und besonders den konstitutionellen auf eine 2 bis 3mal so hohe Summe angestiegen find, als sie früher waren? Diese Abgaben zu decken find Sie nicht im Stande, wenn Sie bei dem jetzigen Gewcrbsverhältniffe einem §. die Zustimmung geben, der das Zunftverbietungsrecht fanctionirt. Ich erlaube mir nur, anzuführcn, daß Frankreich ein Budjet von 480 Millionen Franken bei dem Ausbruche der Revolution hatte; im Jahre 1830 hatte es schon 956 Millionen und im Jahre 1831 sogar 1200 Millionen Franken. Es ist also fast das Dreifache, was Frankreich jetzt aufzubnngcn hat. Gebe ich auch zu, daß durch I die gleiche Verthcilung der Abgaben ein Dritthell mehr aufge bracht worden ist, so beruht doch die andere Erhöhung in der größeren Aufnahme des Gewerbswesens. Ich glaube also, man müsse nicht ohne Noth die Vorschritte erschweren, nicht etwas sanctioniren, wodurch die Opfer, welche das Land bringen muß, um zu seiner Freiheit zu gelangen, noch größer werden, und das würde stattsinden, wenn wir diesem Z. unsere Zustim mung geben. Besonders habe ich aufmerksam zu machen, daß wir diesen §. ablehnen können, ohne daß dieß mit-dem andern Theile des Gesetzentwurfs in Widerspruch steht. Selbst der Referent hat angeführt, daß die Stände geäußert', man müsse erst einige Jahre warten, um zu sehen, welchen Erfolg der Zollverband auf das Gewerbswesen habe, und man habe des halb nur einen Lheil des Gesetzes gewollt. Wenn nun in die sem Theile sich etwas vorsindet, worüber noch die Erfahrung ab zuwarten ist, so zweifle ich nicht, daß die Ständenicht in Wi derspruch mit ihrem früheren Anträge gerathen, wenn sie noch diesen Theil ablehnen. Ich will mich nicht weiter auf Widerlegungen eknlassen, es würde zu weiter nichts führen; ich mache aber nur auf merksam, daß bei einer Innung nur in Folge von Specialartikeln und durch landesherrliche Genehmigung das Verbietungsrecht stattsinden konnte. Das soll jetzt nicht mehr sein, wo jetzt ein
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