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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 330. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Gewerbe innungsmaßig betrieben wird, soll auch das Verbie- tungsrecht zur Seite stehen. Das scheint mir aber mit der be antragten großem Freiheit nicht vereinbar. Sind dergleichen Innungen schon vorhanden, so muß man sie nicht noch vergrö ßern. Jetzt würde aber überall, wo mehrere Meister in eine In nung zusammentreten, selbst in den Städten, wo bisher nicht ein mal Innungen gewesen sind, überall, wo irgend ein Handwerk innungsmaßig betrieben wird, das Verbietungsrecht eintreten. Ich halte dieß für eine große Erschwerung zur Fortbildung der Gewerbsfreiheit. Wenn man daher dem Lande nicht die Frei heit geben kann und will, und jetzt nicht dieses Verhaltniß an nehmbar findet, so halte ich noch immer besser, man verwirft die sen Z. und nöthigt dadurch die Regierung, ein Gesetz nicht zu er lassen, das mit der Meinung der Majorität, wie es doch scheint, nicht übereinstimmt. Man hat zwar, meine Herren, gesagt, man könne jm zweiten und dritten Abschnitt eine Menge Amende ments «»bringen; aber wieweit würden die Verhandlungen sich ausdehnen, da zu diesem Gesetz unzählige Amendements zu ma chen sein würden. Man hat das gewöhnliche Mittel gebraucht, und die Abstimmung über das Princip des Gesetzes abgeschnit* len, um bis zu dem Z. zu gelangen, in welchem das Princip fest gestellt wird; ist dieser Z. durch die Vorspiegelung spater bei Durchgehung° der übrigen tztz. anzunehmender Amendements glücklich angenommen, so verwirft man die Amendements, die man verheißen anzunehmen, unter Verweisung auf die Conse quenz. Ich kenne die Fälle, wo diese Mittel angewendet, nur zu gut, und wo auf diese Weise gegen die eigentliche Majorität der Kammer die Gesetze durchgingen. Dasselbe wird auch hier ge schehen. Bei dem ersten Z. sagt man Ihnen, man gestehe in die sem nur zu, daß die Innungen bestehen sollen, so weit sie obser- vanzmäßig vorhanden seien. Ich gestehe zwar zu, daß da, wo sie auf Observanz beruhen, sie geschützt und erhalten, und wo nicht, entschädigt werden müssen; ich kann das aber nicht weiter aus dehnen und zugestehen, daß man Innungen bewillige, wo sie bisher nicht bestanden. Lassen Sie sich daher nicht irre führen! Wenn Sie den ersten genehmigt haben, wird man an Ihr rich tiges Urtheil wegen der Consequenz appelliren, und-Sie zwingen, wider Ihren Willen die übrigen anzunehmen; denn sollte die Kammer den Z. 1. annehmen, wie er von der Regierung vorge schlagen ist, so würde auch ich allerdings gezwungen sein, die fol genden Z§. zu bewilligen, es folgt dieß aus der Consequenz. Ist das Verbietungsrecht einmal angenommen, warum soll ich denn die tztz. nicht annehmcn, worin dieses Princip konsequent durchge führt ist. Wan sagt, es würden dem Lande doch mehrere Vor theile zugestanden. Ich will das einmal zugeben; sollte man auch wirklich dahin kommen, einige Handwerke mehr auf dem Lande zu Haden, so ist doch dieser Vortheil zu klein gegen den Nachtheil, den Sie durch die Annahme des ersten §. dem Lande zufügen. Man kann sich doch nicht bergen, daß jetzt auf dem Lande weit mehr Handwerke vorhanden sind, als sie nach dem Gesetze vorhanden sein sollen. Sollte nun gegenwärtiges Gesetz in das Land gehen, so würde das weit mehr beschrankt, und die Regierung zudem nicht mehr, wie bisher Concessionen ertheilen können. Nun hat Referent angeführt, daß die Regie rung von einem Gesetze nicht abweichen könne, nachdem die Con stitution ins Leben getreten sei; das spricht aber eben für meine Meinung; denn sie wirb von dem Gesetze nicht abweichen kön nen, sie wird die Freiheit, welche sie jetzt zugestanden hat, künftig nicht mehr zugestehen können, und wünschenswerth ist allerdings, daß, wenn ein Gesetz gegeben wird, es nicht durch Concessions- rechte der Regierung vermindert werde. Wenn ich also gegen den §. stimme, so stimme ich nicht blos rücksichtlich des Landes, son dern auch wegen der Städte dagegen. Ich halte es für das In teresse des ganzen Landes vortheilhaft, in dem Jnnungswesen nichts zu ändern, so lange nicht über das Hauptprincip discutirt ist, ob Innungen bestehen sollen, oder die Gewerbsfreiheit. Re ferent sagt selbst, die Stände hätten ausgesprochen, daß es noch nicht an der Zeit sei, sich darüber zu erklären. Ist es noch nicht an der Zeit, so weiß ich nicht, was Sie bewegen kann, das Ver bietungsrecht an die Spitze dieses Gesetzes zu stellen, die Freiheit zu verdrängen, und dem Lande noch fester die Fesseln zu schmie den. Daher stimme ich schlechterdings gegen den ersten Para graphen. Da man noch auf eine geheime Sitzung übergehen will, und die Zeit schon weit vorgerückt war, wird die Berathung hier ab gebrochen, und die Sitzung gegen 3 Uhr geschlossen. Dreihundert und fünfte öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 8. Oktober 1834. Unter Vorsitz des Stellvertreters 0. Deutrich nimmt die Session halb 11 Uhr ihren Anfang. Es wird zuvörderst das über die letzte Sitzung aufgenommcne Protokoll verlesen, von der Kammer genehmiget und durch Bürgermeister Gotisch ald und Secr. v. Z e d tw i tz mit vollzogen. Auf der Registrande ist neu eingegangen: 1) Beschwerde Karl Gottlob Friedrich Lohsens in Dippol diswalde über widerrechtlichen mehrmonatlichcn Arrest; an die 14. Deputation. 2) Bericht der ersten Deputation über den Ge setzentwurf wegen Aufhebung des Mandats wider dieSelbstrache «vom 2. Juli 1772 rücksichtlich der Bestrafung der Injurien. Dieser Bericht ist bereits dem Druck übergeben und soll auf die Tagesordnung gebracht werden. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von R- G. Teubner in Dresden. Verantwortliche Redaktion: V. Gretschel. W" Hierzu ein Extrablatt, Nachrichten über den Schluß des Landtags enthaltend. "Dl
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