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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 305. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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M 515,. Außerordentliche Beilage zur Leipziger ZLitung. Dresden, Freitags, den 31. October 1834., Nachrichten vom Landtage. Dreihundert und fünfte öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 8. October 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der Werathung des Berichts der 2. Deputation, die -Diffc- rcnzpunctc, welche über die Feststellung eines neuen Grundstcucrsystcms, ingleichm die Aushebung der bisher bestandenen Rcalbefreiungcn und die dafür zu gewährenden Entschädigungen zwischen der I. und 2.- Kamiüer statt finden, betreffend. — Vortrag über einige Rcdactionsvcränderungen Lei dem Gesetzentwurf wegen der gemischten Ehen. — Werathung über die Differcnz- puncte, welche annoch hinsichtlich des Gesetzentwurfs, die Organisation der untern Ätediciiialbchörden betreffend, obwalten. Man geht zur Tagesordnung über, auf welcher sich befin det die Fortsetzung der Berathung des Berichts der zweiten De putation der ersten Kammer,, die Differenzpuncte, welche über die Feststellung eines neuen Grundsteuer-,Systems, ingleichen die Aufhebung der bisher bestandenen Realbefreiungen und die dafür zu gewahrenden Entschädigungen zwischen den Beschlüssen der ersten und zweiten Kammer statt finden, betreffend. , , Referent ist Bürgermeister R eich e-Ei senstu ck. Die Werathung verbreitet sich zunächst über die hinsichtlich -der Aufhebung der bisher bcstandnen Ncalbefrciungen und der da für zu gewahrenden Entschädigungen, von der Deputation (s. Nr- 512. d. Bl. S. 5709.) gemachten einzelnen Vorschläge. Beim ersten Puncte erklärt sich die Kammer mit der De putation einstimmig einverstanden. Beim zweiten Puncte wünscht Staatsminister v. Z e- schau, daß zu den Nr. 512. d. Bl. S. 57Ü9. erwähnten Abga ben noch nachträglich die Donativgelder und extraordinären Bei trage hinzugefügt würden, weil selbige in der Berechnung sah H «nb Ut. k. sich mit aufgeführt vorfänden. Der Präsident stellt demgemäß die Frage:, Tritt die Kammer dem Deputationsgutachten beim vorliegenden Puncte mit der so eben gegebenen Erläuterung bei? was einstimmig bejaht wird.' f. Auch bei dem dritten Puncte ist man mit der Deputa tion einstimmig gleicher Ansicht. Zum vi erten Puncte spricht v. Heynitz fein Befremden darüber aus, daß hier bei Bestimmung des Capitalwerthes der Maßstab von 5ss in Anwendung gebracht worden sei, wahrend doch sonst die Ablösungen solcher nach 4 vom Hundert berechnet zu werden pflegen. Referent, Bürgermeister Reiche-Eisen stuck:Auf.den e rsten Blick erscheint es allerdings, daß, wenn nach 5 Procent rchpitalisirtund mit dreiprocentigen Staatspapieren bezahlt wird, der Berechtigte nur drei Fünftheile des ausgeworfenen Entschä- digungsquaüti erhält, und wahr ist es, daß höchstwahrschein lich der Berechtigte wenigstens nicht volle Entschädigung erhal ten wird, denn außerdem muß derselbe, wie in den Motiven des Depütationßberichls ohne Stückhalt angeführt ist, selbst mit zu seiner Entschädigungssumme beitragen, und in einer Reihe von Jahren den Amortisationsfonds Zur Ablösung seines Rechts und der dafür gezahlten Quote selbst bilden, da sie nicht von den übrigen Steuerpflichtigen, sondern aus den Staatskassen gezahlt wird, und dann gicht.es noch Bestandiheile der Real-. Befreiungen, welche gar nicht mit in Aufrechnung gebracht werden und zur Entschädigung gelangen. Allein nie ist aus den Augen zu verlieren, daß es sich hier gewissermaßen um einen Vergleich handelt über das Wort: „angemessene Entschädigung" des tz. 39. der -Verfassungsurkunde.' Was dem verschiedenen Zinsfuß'anbetrifft', so liegen die 40 Procents bieder Staat bei dem Geschäfte profüirt,' weNn„ wie wohl voräuszusetzen, drei- proccntige Staatspäpiere sl pari zur Zeit der Auszahlung stehen, zum Theil in seinen günstigen Crcditvcrhaltnissea, und wenn mit der Entschädigungssumme der Berechtigte vielleicht ein Ca pital abstoßen kann, welches er nicht höher als mit 4 Procent , erborgt hat, oder welches Capital er'nur Zu 4 Procent sicher sin- > terbringen kann, so geht daraus nur hervor, daß er mit i?0 , Procent statt mit Hundert fürHundert entschädigt wird. Sollte die Staatskasse und die Gesammtmasse der Steuerpflichtigen aber in der Art entschädigen, wie es bei einem Privatgeschäft der Fall fein würde, so wäre die ganze Sache nichts, als eine formelle Zuziehung der Steuerfreien und ohne materiellen Zweck. Den übrigen Steuerpflichtigen einen Vortheil zu gewahren und den Steuerfreien nicht solche Opfer anzusinnen, die ihre Gläubiger, in Gefahr und sie selbst in zu große Verlegenheiteri' bringen kön nen, ist die Tendenz dieser'Vereinigungsvorschlage und'Recht mit Billigkeit verbunden ihr Grundpfeiler. v. Heynitz: Den Grund, welchen Lex geehrteHr. Refe rent in Betreff des Zinsfußes anführte, würde man aufalleAb- lösungsgeschäfte anwcnden können; allein ich kann die vorge schlagene Entschädigung auf keine Weise für dein Opfer angemes sen -und hinreichend anerkennen, sondern finde darin nur ein Nachgeben zur baldigen Erreichung einer Hauptvereinigung. Amtshauptmann v.Welck macht darauf aufmerksam, daß es sich hier uni einen Vergleich handle, der unter günstigen Be dingungen niemals habe zu Stande gebracht werden können. Man erklärt sich hierauf bei dem vorliegenden Puncte ein stimm ig mit der Deputation einverstanden. Ein Gleiches ist auch beim fünften Puncte der Fall, nach dem der Referent hierbei bezüglich der vom Staate zu überneh menden Entschädigung darauf aufmerksam gemacht hat, daß es
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