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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 305. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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möge die hoKe'MaütSrrMtMg' ersuchen, baß sieM'EinM- i rung des Neuen Grundsteiieksystems auch gleichzeitig ein'Gesetz Äbtr < di« Vttthiilung der MatdraleiNquartierüngi-ierlassen uüd hierbei auf die erwähnten Verhältnisse Rücksicht nehmen wolle." Dieß wird hinrekchenb unterstützt. , '" Referent, Bßchstr/Reiche-EisellsiUck: Dieser Antrag -scheint mir noch' zii roh-zu sein. -Wimm «tt, -isin^stÄett/, würde Äe''Hanze Ba'fis-dit UeMWng töerrüÄ iverdÄ,' Und nur stö- rend einwirkcn. - .// /, Von. meHre/en^.'Mitey "Hkd' üoH'Maüf-Mfnittksam ge macht, daß die Vergütung für die Militäkrleijliungen, wenn M künftig auf das Budjct komme, eine Laß werde, welche sich W alle SteuerMichtigen/gleichmaßig 'verthttle; wogegen über die Berthei'lung'' der' Nai.uraleinqüarsierund^ästerbkngs Bestim- Gütigen in die nett zü/erlaEcyde Ordonnanz', .unter Berücksich tigung aller eingetretenen veränderten Velhältmsse aufzunehmsn sein werden; daß öber/dre neue Ordonnanz eher zp erwarten sei, als die völlige Ausführung des neuen Grundsteuersystems, und -daß von «intM Mträgr wie der sörllegende zu fürchten sei, er möchte eine Störung in das.' g-ü-e' mühsartt' s^iande gebrachte GrttinigWswe^Wützitü//'' -' .. Ster. v? A ech'tköi tz laßt hicrM feinen'^ Men , und eö wird Nun' das Gutachten der Deputation zum 8. Puntte einstimmig genehmigt-' / , Man wendet sich nun zum neunten Punkte, jf, Referent, Bgmstr. Reich c-EisenstuckrDie Grundzüge, aus welchen chicser Gegenstand beruhet, unterscheiden sich freilich sehr von dm übrigen. Allein eß wird.nicht befremden, daß wir hier gerade auf eine andere, und für. die Berechtigten allerdings weit nachcheiligereEntschadkgungsnorm eingegangen sind, als bei den übrigen Punkten. Dort handelt es sich um ein anerkann tes Recht auf Entschädigung,, und es konnte von der An ge rn esse n.h e it der. Entschädigung die Rede sein; hier aber ist das Recht selbst in Zwe ifrl.gezogen worden, und cs ist weniger von dem Betrag der Entschädigung die Frage. Wir sind daher dem Hrn. Finanzminister sehr dankbar , der uns diesen Ausweg vorgeschlagen hat. - Sind auch die Opfer für den nicht zu ver kennen, der sich im unumstößlichen Besitz des Rechts glaubt, so muß ich doch darauf aufmerksam machen, daß bei einer nicht zu erlangenden Vereinigung am Ende der Rechtsweg ekngeschlagen werden würde, und erinnere an das so treffende Sprüchwort, haß ein magerer Vergleich besser sei als ein fetter Proceß. v. Carlowitz: Der uns jetzt vorliegende Abschnitt hat allerdings E i n e n Vorzug, nämlich den, von, der Deputation mit Scharfsinn abgefaßt zu ft-in, Dieß ist aber auch der einzige. Man halte viel einfacher sagen könnenEin wohlbegründetes Recht soll nur 19 Jahre bestehen und bann weggestrichen wer den. Was mich aber anlangt, so stelle ich mich, auf einen an dern Standpunkt. Es scheint mir nämlich hier blos auf Be antwortung der Frage «azukommen: Hat der Stand der Rit-! terguts-Besitzer ein Recht auf Enischadigung, oder nicht? Er lwr ein Recht darauf nach der Ansicht der Regierung und der 1. Kammer; die 2, Kammer i-ber hat ihm dieses Recht geradezu a'bgMöchem Nun kaM't^ äM M Ein Recht geben, ivelcheK «sich-nach dem Jahre 1853 fortdaüern muß« Meiner Ueber- zeugüng nach spricht abtr' dO Recht den Rittergütern jene Ent- schadrgüng zü. Ich bin Ritterguts-Besitzer, und aus diese Weise gleichsam auch Mit unter die lange Reihe der Supplkcantech wo nicht Almosenempfänger gestellt. Es ist im Laufe dieses Land tags den Rittergutsbesitzern bereits manche harte Bedingung ge macht worden. Ich habe dazu geschwiegen, obgleich ungern, allein ich hielt ein solches Schweigen der beabsichtigten Vereini gung halber für nothwendig. Den uns jetzt zur Berathüng vorliegenden Bericht habe ich daher angesehen, wie die Pflanze, welche Man uoU E irmgers nennt; die Bestimmung des jetzt in Frage stehenden Punktes aber halte.ich für einen Neben schößling,. den man durchaus ausreißen muß. Wir müssen an unserem wohlerworbenen Rechte, fcsthalten, und können eine solche Abfindung, wie die Deputation sie vorgeschlagen hat, unmöglich ,annehmen. Uebrigens ist diese Sache der jetzigen Berathüng eigentlich fremd und für sich besonders zu verhan deln; weshalb ich glaube, daß sie hier auszusetzen, Ich weise hierbei namentlich auf die Möglichkeit hin , daß eine künftige 2. Kammer eine andere Ansicht von der Sache gewinnt, und.auf die Wahrscheinlichkeit, daß dsr höchste Gerichtshof zu Gunsten der Rittergutsbesitzer entscheiden kann. Prinz Ivhann: Ich kann mich MtdiesenAnsichten nicht einverstehen. Der geehrte Sprecher vor mir hat behauptet, die Rittergutsbesitzer würden hier gleichsam in die Reihe der Suppli kanten gestellt. Es Handelt sich ja hier aber nicht um Durch- fechtung eines Rechtes, welches zwar auch ich vollständig aner kenne, sondern um eine ehrenvolle Caprtulation, gleichsam um eine Capitulation, wie sie General Chaffö bei der Belagerung von Antwerpen «inging. — Es kann eine Entschädigung für die Tranksteuerfreiheit nach zwei Drittheklen um deswillen nicht für eine, unangemessene geachtet werden, weil sich ja nicht vor- aussehcn läßt, wie es sich künftig mit der Malzsteuer verhal ten wird. Aus diesen Gründen muß ich aber den Scharfsinn der geehrten Deputation mehr rühmen als tadeln. Referent, Bgmstr. Reiche-Eisenstuckr Der geehrte Sprecher v. Carlowitz hat außer dem Vorzug des Scharfsinnes dem Deputationögutachten bei diesem Punkte alle andere Vor züge absprechen wollen. Einen Vorzug will ich ihm aber doch noch Nachweisen, den derPolitik unter dem dermaligen Stand der Sache. Ich ehre zwar die ausgesprochenen Grundsätze des Sprechers, vermag aber nicht die Ansicht zu theilen, daß sie hier passend seien. Ich beziehe mich darauf, daß es sich hier um einen Vergleich, nicht auf starresFcsthalten an einem noch nicht allseitig anerkannten Rechte .handelt. Uebcrdieß gilt es hier der Verfol gung eines höheren Zwecks, die vielleicht dadurch gestört werden könnte. Ich frage.aber auch, wenn der Staat wegen der Ent schädigung für die Lranksteuer mit jedem einzelnen Berechtigten unterhandeln könnte, wie ein Privatmann, ob nicht vielleicht für dieselbe Ablösungssumme die Aufgabe bei den Meisten zu er langen sein würde. Es ist überdieß, wenn auch nicht wahr scheinlich doch möglich, daß einmal alle Abgabe vom Biere in Wegfall käme, und wenigstens eine Ermäßigung ist schon mehr-
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