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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 305. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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mals zur Sprache gekommen, und dann könnte es, träte ft» ein Verhältnis einmal ein, den Rittergütern hier eben so gehen , wie mit der Gleitssrciheit. Darum- scheint mir ein noch 19jähriger "zugesicherter Besitz immer noch kein so ganz verwerflicher Ver- gleichsvorschlag, obwohl ich von dem wirklich vorhandenen Recht aus Entschädigung eben auch Überzeugt bin. Bürgermeister Wehner: Ich trete Sr. Königs. Hoheit vollkommen bei. Durch die Ablehnung dieses Punctes kann die ganze Vereinigung vereitelt werden, da alsdann auch der Punct 10. wegfallen muß, der doch fast die ganze Basis der Vereini gung ausmacht. Uebrigcns kann ich es nicht als etwas so schlim mes arischen, von einem guten Rechte Einiges nachzulassen, um damit einen hohem Zweck zu erreichen.' Staatsminister v. Ze sch au hebt besonders noch den Grund heraus, welchen der Referent von einem möglichen Weg fälle oder doch Ermäßigung der Malz-und Biersteuer entlehnt hat. v. C ar lo w i tzr Ich bin durch die gegen mich vorgebrach ten Gründe noch nicht von der Annehmbarkeit des 9. Punctes überzeugt worden. Fände meine Ansicht die Zustimmung der Kammer, so würde im 10. Puncte die Lranksteuerbefreiung aus- zunehmen sein. ' ? v. Cru fiu s: Indem ich mich entschieden gegen die An sicht des Hrn. v. Carlowitz erklären muß, mache ich nur darauf aufmerksam, daß bei §. 8. des Gesetzentwurfs über die Entschä digungen für die Befreiung von indirecten Abgaben, nach -dem Beschlüsse beider Kammern, hierher verwiesen worden ist. Mau würde daher diesen Beschlüssen offenbar zuwider handeln, wollte man die Frage über die Tranksteuerbefreiung nochmals unerle digt lassen. Amtshauptmann v. Welck: Als Deputationsmitglied muß ich mir hier das Gestandniß erlauben, daß es mir meiner individuel len Ueberzeugung nach, zu keinem der vorliegenden Vergleichs punkte so schwer geworden ist, meine Uebereinstkmmung zu erkla- len, als zu diesem 9. Punct. Er enthält eine zweifache, offen bare Bcnachtheiligung der Rittergutsbesitzer und grade in einer Beziehung, wo ihr gutes Recht ganz unleugbar ist/ denn ich kann es durchaus nicht 'zugeben, daß der rechtliche Anspruch auf Ent schädigung für den Wegfall der Tranksteuer-Befreiung auch nur dem mindesten Zweifel unterliegen könne, die 2. Kammer hat ihn selbst mittelbar dadurch anerkannt, daß sie Zuckt essen cen, die in dieser Hinsicht in ganz-gleichem Werhältniß mit dm Ritterguts besitzern stehen, diese Entschädigungs-Ansprüche Zugestanden hat, und nur durch einen, in der That ganz unerklärlichen Beschluß in der jenseitigen Kammer sollen diese Ansprüche den Besitzern der Rittergüter nicht zugestanden werden; übrigens ist dieser Beschluß aber auch keineswegs einstimmig erfolgt, sondern es hat sich da bei eine bedeutende Minorität herausgestellt. Der vorliegende Vergleichs-Vorschlag ist aber in doppelter Hln-stcht prägravirlich, weil anstatt einer vollständigen Entschädigung, nur H gewährt und eine Capital-Crhöhung nach 6 Procent angenommen werden soll, em Maßstab, der in keinem andern ähnliches Fall Platz er greift. Zndeß habe ich mir Loch sagen müssen, daß die Folgen einer Ablehnung dieses Vorschlags Acht zu noch ttüchlhciligern Conscquenzen führen könnten; wollte man nämlich, dem Antrag des Herrn v. Carlowitz gemäß, die Frag» wegen der Entschädigung der zeitherigen Trankstcuer-BefreiWg hier ganz aussetzen, und den Gegenstand separat behandeln, so haben schon die zeitherigen Verhandlungen bewiesen, daß eine Pereinigurig über diesen Punct zwischen den beiden Kammern nicht zu erreichen ist, da sich die Ansichten zu schroff gegenüber stehen; cs würde nsso, da die Malz steuer bereits bewilligt ist, , schlüßlich nichts übrig-bleiben, als die Lranksteuer-Befreiten zu Ausführung ihrer Ansprüche auf den Weg Rechtens zu verweisen, wodurch bedeutender Zeit- und Ko stenverlust entstünde; allein die zweite, weit nachtheiligerc Folge würde die sein, daß nun auch der Haupt-Vergleich wegen der Grundsteuer-Regulirung und Entschädigung der Steuerfreien nicht zu Stande kommen könnte, dä die Genehmigung sämmtli- cher Vergleichs-Vorschläge ohne Ausnahme die Hauptbedingung ist, von der die vereinigten Deputationen der beiden Kammern ausgegangen sind. Aus diesen beiden Gründen muß ich die An nahme auch dieses 9. Punctes dringend anempfehlen. Viccpräsidcnt v D eu hr ich: Darin bin ich mit dem Hrn. v. Carlowitz vollkommen einverstanden, daß die Tranksteucrbe- freiung der Rittergüter ein vollgiltiges Recht ist, welches man nicht als ein halbes Recht ansehen oder parcclliren könne. Als solches erkennt es das sächsische Recht, und mit ihm die I. Kam mer an. Nicht so die 2. Kammer. Allein ich glaube, wir müs sen davon jetzt ganz absehen. Es gilt hier, sich über die Entschä digung für die Aufgabe dieses Rechts zu vergleichen- Bei der Bestimmung der Entschädigung wird man wohl alle die Rück sichten zu nehmen haben, welche von den Sprechern herausgcho- ben wurden, die sich für den Vorschlag der Deputation erklärt haben. Daß aber diese Rücksichten sie für die Annahme des letztem bestimmt habe, wird die Kammer mit der Ueberzeugung aussprechen können, daß alle Wcrheiligten unter diesen Verhält nissen das Abkommen nicht mißbilligen werden. Hierauf findet das Deputationsgutachtm zum 9. Puncte mit22 gegen 4 Stimmen Annahme. Man kommt zum 10. Punct. , Referent, Bürgermeister Reiche-Eifenstuck: Ich muß gestehen, daß ich bei Ausarbeitung der Motiven bei diesem Puncte mich etwas kurz gefaßt habe. Die Hauptmotive ist die, daß der Zweck diesex.Pcreim'gungsvorschläge nicht unvollständig ins Leben trete, und der §. 39. der Vcrfassungsurkunde nicht wieder ein Gegenstand der Discussion in den Kammern werde. Die Deputation der 2. Kammer legte hierauf ein besonderes Ge wicht, und ich glaube mit Recht, da ohne diese Verzichtleißung ein Ganzes n^cht erreicht, und unser Werk nur ein Stückwerk bleiben würde. v. Heynitz erklärt stch gegen das Deputationsgutachtm und spricht die Meinung aus, daß man hier, da man bereits in so vielen Punkten nächgegeben habe, nicht auch noch alle hier in Frage befangenen Rechte gleichsam in den Kauf geben könne. Vicepräsident v. Deutrich: Man muß hier offenbar auf die so wünschenswerthe Erzielung eines Vergleichs, und die da durch zu erreichende Feststellung der Verhältnisse des Grundbe-
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