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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 305. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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empfohlenen Wegfall der §§. 3. und 3.b-, und erkennt nament lich die in letzterem Z. enthaltene Bestimmung für höchst zweck mäßig, da sich die Städte schwerlich dazu verstehen würden, dem Bezirksarzte einen angemessenen Gehalt auszusetzen, der doch letzterem für seine große Mühe und Arbeit mit Recht gebühre. Derkönigl. Commissarv. Schaarschmidt erinnert: daß die Anstellung von Bezirksärzten der Cognition der Regierung unterliege, und diese darüber wachen werde, daß die Besoldung derselben ihren Bemühungen entspreche, und nach Befinden eine Vereinigung über einen Zuschuß bewirken werde. V. Heinroth faßt hierbei Beruhigung, und es erfolgt Seiten der Kammer dieeinstimmige Zustimmung zum Depu tationsgutachten. 2. Zu §. 4. Beschluß der 1. Kammer: Den übrigen Städten, so wie den Patrimonialgerichtsinhabern, welche entweder für sich allein oder durch freiwillige Vereinigung mehrerer einen nach dem Urtheile der Staatsregie- rung für angemessen zu erachtendenMdicinalpolicei- bezirk bilden wollen, bleibt es nachgelassen, zur Verwaltung der M-edicinalyolicei in diesem Bezirke einen mit gesetzlicher Befähi gung versehenen Bezirksarzt zu wählen, und nach erfolgter Be stätigung Seiten der Staatsregierung anzustellen. Eine solche Vereinigung kann auch unter denselben Voraus setzungen mit einer der im Z. 3. erwähnten Städ te erfolgen. Beschluß der 2. Kammer; Den Stadtrathen, so wie den Püttimomalobrigkciten, welche entweder für sich allein u. s. w., doch mit Ausfall der Worte: „nach dem Urtheile „erach tenden,"und des letzten Satzes: „Eine solche erfolgen." Vorschlag-der Vereinigungsdeputation: Der 2. Kammer beizutreten. 3. Zu tz. 5. Zur Errichtung der Z. 4. gedachten Medici- nalpoliceibezirke, ist bei der betreffenden Kreisdirection binnen zwei Monaten von Bekanntmachung dieses Gesetzes an Geneh migung nachzusuchen. Nach Ablauf dieser Frist wird auf dieß- fallsige Gesuche weiter nicht Rücksicht genommen, sondern we gen Bildung der Msdicknalbezirke und Anstellung der Bezirks ärzte von der Stastsregierung Verfügung getroffen. Beschluß der 2. Kammer: Zur Errichtung der §. 3. gedach ten getroffen. Vorschlag der Vereinigungsdeputation.: Der 2 Kammer beizutreten, vorausgesetzt, daß über die Worte: „und Bezirks chirurgen" die sich in der Fassung der 2. Kammer nach dem Worte: „Bezirksarzte" befanden, Einverständniß in so fern vorhanden, als die 2. Kammer in deren Wegfall bereits gewil ligt hat, worüber ihre Protokolle keinen Aufschluß geben. Bei Nummer 2. ist die Kammer mit der Deputation ein stimmig einverstanden. Ein Gleiches ist auch der Fall zu Nr. 3., nachdem der Referent erklärt hat, daß nach der Ver sicherung der jenseitigen Deputationsmitglieder die zweite Kam mer den Wegfall der Worte: „undBezirkschirurgen" allerdings beschlossen habe. 4. Zu d ems. §- folgender Zusatz: Beschluß derl. Kammer: „ Durch Verordnung werden die jenigen Puncte bestimmt werden, welche bei Einreichung obener wähnter Gesuche Zum Behuf der Beurtheilung derselben mit an zuzeigen sind, auch ist ihnen jedenfalls die Erklärung beizufügen, daß die betreffenden Communen und PatrimdnialgerichtsinHaber von der einmal übernommenen Verpflichtung ohne Genehmigung des Gtsatsregirmng.nicht wiedsx abgehen wollen-" — Hierzu Antrag in die Schrift: „ daß die Erklärung der zu Medicinal- Policei-Bezirken und Salarirung der Bezirksarzte sich pesp. ver einigenden und.erbietenden Stadkcommunen und Patrimonial- gcrichtsinhaber dann für erloschen geachtet wervcn möchte, wenn die Patrimonialgerichtsbarkeit aufgehoben werden sollte." Beschluß der 2. Kammer: Dem Zusatz so wenig als dein Antrag beigctrcten. , Vorschlag der Vereinsgungs-Deputation : Den Zusatz zwar fallen zu lassen, doch dasjenige , was derselbe sowohl als der An trag materiell bezweckt, durch bchusige Beziehung undReservi- rung in der Schrift zu suchen, und in dieser eine dahin abzielende Voraussetzung auszusprechen. Die Kammer ist hierbei allenthalben einstimmig der Ansicht ihrer Deputation. / 5. Zu §.9. Beschluß der 1. Kammer: „Allen andern Gerichten bleibt es freigestellt, den Bezirksarzt der Stadt oder des Gerichtöbc- zirks, in sofern ein solcher angestellt ist, oder auch einen andern Arzt erster Claffe entweder ein für allemal auch als Gerichtsarzt anzustellen und zu verpflichten, oder in jedem einzelnen Falle zu den gerichtsarztlichen Geschäften zu requiriren und soweit es die Gesetze erfordern, in Pflicht zu nehmen. " Beschluß der 2.Kammer: Nach den Worten: „angestellt ist", einzuschalten: „oder den Bezirksarzt eines andern Be zirks." . Vorschlag der Vereinigungs-Deputation: Der zweiten Kammer beizuireten. 6. Zu 13 b. Beschluß der 1. Kammer: Zur Verwaltung der Veterinär- policei sollen Kreis? und Bezirksthierärzte angestellt werden. Ueberu. s. w. Beschluß der 2. Kammer: Wegfall der Worte: „Kreis und". Vorschlag der Vereinigungs-Deputation: Deßgleichen. Man tritt, dem Rache der Deputation gemäß, der zweiten Kammer einstimmig bei, 7. Beschluß der I. Kammer: Antrag in der Schrift: „daßdk Erwähnung der Untersagung der Betreibung der thierärztlichen Praxis in den Instructionen unterbleiben und an deren Stelle Bestrafung des Schuldigen und nach Befinden Bekanntmachung des Falles treten möchte-" . Beschluß der 2. Kammer: Antrag in der Maße: „ bek Re- digirung der Instructionen für die Thierärzte dahin Bedacht zu nehmen, daß darin Bestimmungen, wornach die Viehbesitzer in der Gebahrung mit ihren kranken Lhieren beschränkt, oder Ver bote gegen auf der Veterinärschule nicht vorgebildete oder über haupt andere Personen außer den Bezirksthierärzten den Viehbe sitzern auf Verlangen bei Viehkrankheiten beiräthig zu sein, we der direct ausgenommen würden, noch daraus indirect.abzulei- tcn wären." Vorschlag der Vereinigungs-Deputation: Beide Anträge mit einander in der Maße in Verbindung zü bringen, daß an den generellen der zweiten Kammer- der speciellere der ersten ange knüpft werde. v. Heinroth verspricht sich von dem von der 2. Kammer gethanen Vorschläge keinen praktischen Nutzen, und befürchtet, was die Sache selbst anlangt, nur Unordnungen und Störungen, und daß man dadurch am Ende den Quacksalbern einen großen Spielraum einräumen werde- R eferent HM dafür, daß die Fassung/ besonders bei ei nem bloßen Anträge, zu unwesentlich sei, um sich auf Weiterun gen deßhalb einzulaffsn,; wogegen man in beiden Kammern von
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