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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 305. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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daß sich dieses von selbst verstehe, im Gegensätze zu den.Special-I artikeln. Der königl. Commiffar v. Merbach: Ich bin weit ent fernt gewesen, der Deputation einen Borwurf darüber zu ma chen, aber eine Erläuterung war nöthig. Staatsminister v. Carlowitz bemerkte gleichfalls, das Mich ter sch e Amendement involvirc eine wesentliche Veränderung des Gesetzes, und cs könne allerdings zweifelhaft erscheinen, ob nicht, wenn das Amendement angenommen werde, die Zurück nahme des Gesetzentwurfs dadurch herbei geführt werden dürste; indessen wolle die Regierung dem Urtheile der Kammer nicht vor greifen, allein wünschcnswerth erscheine es , die Frage, eb dieses Amendement zulässig sei oder nicht, auf sich beruhen zu lassen und sich mit dem Inhalte des Z. 1. selbst zu beschäftigen. Abg. Richter (aus Zwickau): Nach der Erklärung des Hrn. Staatsminister muß ich wohl annchmcn, daß die Kammer veranlaßt worden ist, in diesem Augenblicke nicht die Frage zu er örtern, ob das Amendement, welches ich der Kammer vorzu legen mir erlaubt habe, wirklich auch ein parlamentarisches Amen dement sei, ob es verfassungsmäßig sei oder nicht. Ich will mich bescheiden, über diese beiden Fragen wegzugehrn, obwohl ich mich außerdem verpflichtet fühlen würde, auf die Rechtferti gung des Amendements einzugehcn. Ich glaube darthun zu kön nen, daß mein Amendement mit dem Princip des Gesetzes voll- - kommen übereinstimme, und daß es auch im eigentlichen Sinne des Wortes ein Amendement sei. Der Z. I. geht aus dem Prin- cip des Gesetzes hervor, das Princip des Gesetzes ist, daß Zünfte künftig bestehen sollen. Zn meinem Amendement steht aber auch mit klaren Worten, daß die Zünfte fernerhin bestehen sollen. Mein Amendement stimmt also vollkommen mit dem Princip überein. Mein Amendement trifft ferner nur eine specielle Be stimmung des Z. l.., nämlich nur den 2. Satz; es berührt also eine specielle Bestimmung, während es in anderer Beziehung mit dem Gesetze vollkommen übereinstimmt. Nach meinem Dafür halten ist also mein Amendement genau das, was der Herr Ne- gierungscvmmissar von einem Amendement präsumirt. Ist dasso, so glaube ich auch, daß durchaus nicht dem Amendement zur Last gelegt werden könne, als wolle es die Kammer veranlassen, die Initiative zu ergreifen; denn wäre das wirklich ein Vorwurf, welcher ihm gemacht werden könnte, so mochten alle Amende ments bei irgend einem vorgelegten Decrete mehr oder weniger verfassungswidrig sein, indem sie mehr oder weniger das Princip angreifen, was in dem Decrete ausgesprochen ist. Es hebt mein Amendement die Zünfte nicht auf, auch nicht alle Attribute der selben, sondern nur eins, und dagegen glaube ich doch dürfte man ein Amendement stellen, und glaube, cs dürfte von einem sol chen Vorwurfe befreit bleiben. Im klebrigen muß ich dem Herrn Regienmgscommiffar meinen Dank für die Aufmerksamkeit sagen, welche er den von mir angeführten Gründen geschenkt hat. Ich glaube selbst mir schmeicheln zu dürfen, daß die Ansichten des Negierungscom- missars in dem Materiellen mit den meinigen vollkommen über- f einstimmen, und also die Differenzen mehr das Verfahren be treffend Der Herr Rcgierungscommiffar hat in sehr gewählten .Bildern gesagt, Das Zunftwesen sei alt, veraltet; es gleiche einer tausendjährigen Eiche, es könne mit den Fabriken nicht concurriren, und aus dem Grunde habe ich gleichfalls mein Amendement gestellt. Ich bin nur der Meinung, daß das, was wegen Alters gebrechlich ist, durch keine Stütze mehr zu erhalten sii, daß also auch das Zunftwesen, weil es eben seinem Loose entgegen geht, wie der Herr Rcgierungscommiffar selbst gesagt hat, schwerlich durch policciliche Attribute jemals aufrecht erhalten werden kann. Was der öffentlichen Meinung über haupt verfallen ist, dürste wohl schwerlich durch eine policciliche Maßregel aufrecht erhalten werden können. Zch weiß in der Thal kaum etwas, was den Ansichten des Rcgierungscommif- sars entgegengesetzt wäre. Was er erwähnt hat, daß es zweck mäßig sei, wenn durch geeignete Attribute oder Maßregeln die Verhälcniffe der Zünfte zum Publicum, oder die zwischen dem Käufer unD Verkäufer allgemein regulirt würden, so kann ich dem nicht beistimmen. Zch glaube schwerlich, daß ein Publi cum jemals nöthig hat, in Betreff seiner Bedürfnisse, welche cs kaufen will, einer policeilichen Bevormundung zu bedürfen. Ich glaube, der Käufer, der fein Geld für em Bedmfniß hinge- bcn muß, wird sich am besten in Betreff der Auswahl der Ar tikel selbst helfen können, und wird er auch getäuscht oder hin- rcrgangen, so habe ich noch nicht erfahren, daß das Verbie- tungörecht strenge ausgeübt, oder das policciliche Einschreiten ihn dagegen hätte schützen können. Es muß das jedenfalls dem Privatoerkehr überlassen bleiben. Um die Aufmerksamkeit der geehrten Kammer nicht wiederholt in Anspruch zu nehmen, er laube ich mir zugleich daran anzuknüpfen, was gestern erwähnt worden ist. Die Sprecher, welche gestern gegen das Amende ment sprachen, scheinen demselben den Proceß machrn zu wollen. Namentlich um auf das Amendement nicht selbst einzugrhen, beliebte cs den Gegnern, allgemeine Ansichten dagegen aufzu stellen , und ihm Schuld zu geben, als beabsichtige es die Ge- werbsfreiheit. Ich glaube aber, die geehrte Kammer wird sich überzeugt haben, daß dieses für manchen in der Kammer furcht bare Wort nicht in dem Amendement vorkommt; und ich ge stehe, daß ich das, was gestern von der Gewerbsfrsiheit entwor fen worden ist, in der That selbst nicht mag. Die Sprecher haben einen Zustand der gewerblichen Verhält nisse geschildert, von welchem man das Aergste denken müßte, wenn das jemals eintrcten oder nur das Bild davon irgend in der Well Vorkommen könnte; man hat gesagt, wenn die Gewerbs freiheit eintrete, würden die Städte verfallen, sie würde» ruinirt; es wird sogar das Citat eines Schriftstellers angeführt, und es fehlt nichts weiter, als daß noch gesagt werde, durch Einfüh rung der Gewerbsfreiheit würden Sonne, Mond und Sterne vom Himmel fallen. Mir scheint es fast, daß die geehrten Sprecher nichts als Gespenster in ihrer Phantasie gesehen ha ben. Ich glaube zwar nicht an Gespenster; aber hier scheinen
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