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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 305. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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5744 . Gutsherrn vn die Frohnen? Das ist wohl ein schwerer Bewcis, ^cht so viel Rechte, welche doch die Stadt-Meister ausüben. , s als auch noch ein Abgeordneter des Bauernstandes, beide Mit- WerantivoMche Redactivy r v. Gretschel. sie wirklich vorhanden zu sein. Man hat gesagt, mein Amen- wurde, aus dem Grunde mit unterstützt, weil ich vernmthete, der dement bilde keine Uebergangsstufe. Ich glaube aber doch, daß i verehrte Antragsteller wollte, neben einer größeren Freiheit irn es diese sei; es läßt die Zünfte bestehen, und nimmt ihnen nur r Gewerbswesen, dennoch die Innungen, die Zünfte nicht sofort . rin Attribut, das ihnen selbst nachtheilig ist. Es kommt übri--s einer zu großen Veränderung oder selbst völligen Aufhebung rm- gens nur darauf an, was jeder unter der Uebcrgangsperiode s terwerfen; ich überzeugte mich jedoch später, bei der Erläuterung versteht; der Eine versteht das darunter, der Andere jenes; und r des Antrags, daß dicß allerdings der Fall sein sollte, und erlaubte wenn wir uns auf diese Weise b> kämpfen, so werten wir schwer- S mir daher, einige Bedenken dagegen anzuführcn : Eine zu schnelle lich zum Ziele kommen. Amendement würden Privatcechte verletzt. Das ist nun mir gar wohl etwas, was mir zu Herzen gegangen ist; aber ich glaube schwerlich, daß mit Wegfall des Verbietungsrechtes irgend rin Püoatrecht verlltzt werden könne. Um jene Behauptung zu rechtfertigen, hat man gesagt, es müsse, wenn das Vcrbie- tungsrccht Wegfällen sollte, Entschädigung statt finden. Man hat an die Kammer appellitt und gesagt, daß dir Kammer die- fis Pkincip auch bei den Frohnen f-stgehallen habe; ich erlaube mir aber zu fragen: Findet zwischen dem Publicum und den Zünften dasselbe Verhaltniß statt, wie zwischen den -Arohr.pflich- ligen und dem Gutsherrn? Ist das kaufende Publicum eben so von den Zünften abhängig, oder haben die Zünfte Rechte an die Geldbeutel des kauflustigen Pudlicums, wie das Recht des weit mehr hervorlreten zu lassen, als wie er dich jetzt als Mit-' glich einer Zunft zu thun im Stande ist. Ich glaube nicht rw- s thig zu haben, über den Ausdruck: „lenken lassen" noch etwas ! zu erwähnen; ich habe mir erlaubt, der freien Discussion der! Kammer, welche sich bisher bei diesem Gegenstände so schön dar gestellt hat, ein Amendement vorzulegen, und ich werde be- - scheiden erwarten, was die Kammer darüber beschließt. > Abg. Puttrjch: Ich habe bei der gestrigen Sitzung den i Antrag, welcher zu dem I. Paragraphen dieses Gesetzes, gestellt i Druck und Paptzr von B. G. Teubner in Dresden. Es wurde ferner gesagt, durch das r bedeutende Veränderung, man möchte sie mehr Aufhebung dcrJn- - r nungen nennen, kann meinen Ansichten nach nur eine große Ver- . wirrung lmganzen Gewttböwesen herbcisühren, den Städten selbst Schaden, den Dörfern auf so eins Weise den außerordentlichen Nutzen nicht verschaffen. Daß die Auflösung der Zünfte nach und nach geschehe, diese auch jetzt schon einer Veränderung unter worfen', und gleichsam mit jener ein Anfang gemacht werde» müßte, dieser Ansicht trete ich völlig bei, auch selbst der königl. Herr Commissar äußerte, daß dicß, wenn man mit der Zeit fort gehe, ohnedicß geschehen würde. Nehme ich aber nun, vorzüg lich die Haupt-Wünsche auf den Dörfern in Ansehung des Gc- werbswesen an, so könnten diese in Erfüllung gehen, ohne so eine augenblickliche Störung des Ganzen vorzunchmen. Was wünscht man hauptsächlich daselbst? 1)man entziehe den Land-Meistem wd ich bedauere, daß ich die geehrten Manner, welche M Man gestatte Erstem ebenfalls ohne Unterschied, gleich Letztem, tüchtige Juristen dastchm, darauf aufmerksam machen muß. ? Lehrlings und Ge<ellen anzunehmen, 2) gestatte man den Dor- Db nach Wegfall des Verbietungsrechtes eine Entschädigung ge- s f-rn, eine größere Anzahl verschiedener Gewerbe aufzunchmen, wo leistet werden müsse, ist eine ganz andere Frage; jetzt"kann eS j Micro E Einschränkung bestand, die allerdings sehr beschwer- sich nur darum handeln: soll das allgemeine Verbiekungsrecht i für den Landbewohner sein mußte, und 3) was Stadt und künftig bestehen' oder nicht, oder soll es künfiig erst neu einge- Land zugleich betrifft: Vereinigung mehrerer verwandten Jnnun- führt werten , wenn es noch nickt allgemein emgeführt ist?M" oder Gewerbe. Das sind, so viel ich vermuthe, dievorzug- DagegM- bin ick. Ich habe aber auch ausdrücklich gesagt, daß "chst-n Wunsche, von denen man hofft, daß sie erfüllt werden ich nm im Jnlerrsse der Zünfte ftlbst das Amendement gestellt- ^m, und schwerlich kann ich glauben, daß damit schlechter habe. Das bezweifle ich nicht, und es wird auch von den ^gs sofortige Aufhebung der Innungen sich anschließen mußte. MtM-crn der Zünfte selbst nicht bezweifelt. Es liegt der Den Vorwurf anlangend, welchen man dem DeputationS-Be- prak-ische Beweis vor, daß Gewerbe mit dem Berbietungsrechte N'b wacht, so gebe ich zu, daß er Nicht zu reichhatt^anGewerbs- gcgen freie Gewerbe nicht bestehen können. Will man dieses j Mißvechgltniß Heben, so kann man nichts thun, als man ver wandelt die freien Gewerbe auch in zünftige, oder/ was doch rationeller: ist, man verwandelt sämmtliche zünftige Gewerbe in freie. Nur dadurch wird ein wahres natürliches Verhaltniß hergestellt, dadurch wird jeder Zunftmeister Fabrikant und Händler, und in den Stand gesetzt, seinen Beruf ganz anders glieder der Deputation, hofften doch, in so fern auch nicht alle mal eine allgemeine klebcpeinstimmung in der Deputation statt fände, uns ja die Kammer bei der allgemeinen Berathung die Freiheit nickt entnehmen würde, unsere dießfallsigen Meinungen »oder Ansichten bei einigen Paragraphen, nochmals mitzutheilen. . ... . . z r. rrr k!«Sollte jedoch der gestellte Antrag zu dem l. Paragraphen angc- auszuuben, als es ihm i'tztmöglich rff, ftme Grschicklichmt! § >j nommen werden, so bm ich ebenfalls der Meinung, wiewohl cs mir besser geschienen, das Gesetz wäre Zur Berathung gekommen, daß sich Eine Hohe Staatsregisrung dadurch möchte bewogen finden, den Gesetz-Entwurf zurückzunchmen, da außerdem injcdem einzelnen Paragraphen solche Veränderungen eintrcten müßten, welche nicht allein bei dem nahen Ende unsrer Landtagsverhand- ' lungen. einen großen Aufenthalt verursachen, sondern auch die Msmungm zu verschieden hewortretcn würden. (FortseKung folgt.)
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