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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 331. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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> geschehen, und es können Fabriken vor, wie nach, auf dem Lande mit Concession errichtet werden. Ferner sollen nach dem Man dat von 1767 auf dem Lande, es sei in- oder außerhalb einer Viertelmeile von einer Stadt, nur die Handwerke der Zimmer leute, Maurer, Schneider, Grob- oder Hufschmiede und Wag ner oder Stell- und Schirrmacher, und außer selbigen keine an deren gestattet sein. Es darf aber auch in jedem Dorfe, aus je dem solchen Handwerke nur ein Meister und neben ihm kein ande rer eben desselben Handwerks sein. Keinem dieser Dorfmeister ist in eine Stadt zu arbeiten und einem Schneider weder Jungen zu lehren, noch Gesellen zu halten erlaubt. Dazu kommen jetzt dis Wacker, Fleischer, Sattler und in bevölkerten Orten selbst noch die Lischler und Schuhmacher und, wo eineBrauerei oderBrannt- weinbrrnnerei ist, die Böttcher. Es ist bei weitem nicht richtig, wenn man glaubt, wie, um die Sache lächerlich zu machen, ge äußert worden, daß die Schuhflicker auf dem Lande nur die Schuhe und Stiefeln flicken dürfen, nicht aber vorschuhen dürf ten. Also auch hier ist die Beschränkung nicht so groß. Nach dem vorliegenden Gesetze dürfen in Orten, welche über 600 Ein wohner zahlen, 2 Backer, 2 Fleischer, 2 Schneider, 2 Schmiede und 2 Stellmacher sich niederlassen. Es laßt sich hier auch noch durch Amendements Vorsorge treffen; aber ein Vorschritt ist doch gewiß darin. Dasselbe gilt von den ZZ.28. und 29.; nach welchen Landgemeinden im Besitz erhaltener dießfallsiger landesherrlicher Ausnahmevsrgünstigungen bleiben, bloßer Besitzstand aber, daß ausnahmsweise verschiedene andere Gewerbe bei ihnen betrieben werden dürfen, binnen fünf Zähren vom Erscheinen des Gesetzes unter vollständiger Angabe der Beweismittel anzumelden. Das ist ebenfalls im höchsten Grade zweckmäßig; dadurch werden sie ausgewuntert, ihr Recht nachzuweisen. Der Abgeordnete sagt, die Fabriken seien es, welche die Zünfte herunter brachten. Zum Theil mag das wahr sein; aber es giebt doch eine Menge Hand werker, welche von den Fabrikanten nichts zu furchten haben, und für diese gilt das Gesetz vorzüglich. Es sind Beispiele von andern Staaten angeführt worden, namentlich von Frankreich, wo die Gewerbe in Folge der Ge- werbsfteiheit in so hohen Aufschwung gekommen sein sollen. In Frankreich wurden die Zünfte im Jahr 1769 aufgehoben; man sah aber die Nachtheile ein, und hat sie später wieder ein geführt. Dann wurden sie erst wieder durch den Nationalcon- vent aufgehoben, durch die Blutmenschen des Terrorismus, welche die Znnungsgenoffen auf die Schlachtfelder und unter die Guillotine trieben; und da ward allerdings eine große Ge- werbssteihrit nöthig, und nachdem so viele auf gewaltsame Weise ihr Leben verloren hatten, für die Uebriggebliebenen un schädlich. Es fehlte an solchen gewerbtreibenden Personen, und nach einer so blutigen Grundlage läßt sich, allerdings Gewerbs- ffeiheit einführen. Es giebt zwar auch andere Staaten, wo sie nicht durch so gewaltsame Maßregeln eingeführt wurde, z. B. in Preußen seit dem Jahr 1810; allein viele Stimmen ver lauten dort, welche der Gewerbsfreiheit nicht das Wort reden, und noch bis diesem Augenblick herrscht der Jnnungszwang in den neu zu Preußen gekommenen sächsischen Landen; rin Be weis, daß dieser Staat, welcher überhaupt so viele Umsicht be ¬ urkundet, jetzt Bedenken tragt, die Innungen da, wo sie noch bestehen, aufzuheben. Der blühende Zustand unseres Landes spricht aber auch dafür, daß.sein Glück und Wohl nicht auf der Freigebung aller Gewerbe beruhe. Es ist mir eingehalten wor den, wie es werden sollte, wenn das Gesetz erfolgte, da eine Menge Handwerker jetzt auf dem Lande eristirten, welche künf tig dann nicht mehr auf dem Lande sein dürften; und man hat gesagt, das Gesetz würde dann manchen in Verlegenheit brin gen; allein ich bemerke darauf, daß diese Gewerbsleute ihren Aufenthalt auf dem Lande nur der Nachsicht der Innungen zu verdanken haben, und wie es nach dem Mandate von 1767 da mals geschehen ist, so kann es auch hier geschehen; man kann denen, welche einmal dort leben, gestatten, dort zu bleiben. Eine solche Bestimmung laßt sich leicht hereinbringen, und es kann auf diese Weise die befürchtete. Härte gegen coNcesflonirte Handwerker auf dem Lande sehr leicht beseitigt werden. Man sagte, es sei recht vorteilhaft für die Innungen, wenn die Ge werbsfreiheit eintrete; sie könnten sich dann auf andere Gewerbe legen. Dreß nimmt sich wie Spott aus, denn die meisten sind froh, bei ihrem Gewerbe bleiben, und sich von einem Gewerbe nähren zu können. Es ist schon schwer, das Capital aufzu bringen, um das erlernte gewohnte Gewerbe zu betreiben, viel schwerer aber noch, von einem auf daS andere überzugehen. Die Gewerbsfreiheit hat allerdings viel für sich; ob sie aber nicht dahin führt, daß die Reichen Unternehmungen machen, das Material einkaufen, und jeden einzelnen Handwerksmann unterdrücken, und ob es nicht dahin kommt, daß statt Meister zu haben, welche sich und die Ihrigen selbstständig ernähren und in ihren Kindern gute Bürger ziehen, es nur Handarbeiter giebt, ist eine Frage, und ob ein solches Verhaltniß dem Staate nützlich sei, ist in der That schwerlich Mit Ja zu beantworten. Aus allen diesen Gründen kann ich nur wünschen, daß die Kammer auf das Amendement des Abgeordneten, welches nur dahin geht, den ganzen Gesetzentwurf auf die Seite zu schieben, nicht eingehe. ' , Abg. Richter (aus Zwickau) r Aufdie Persönlichkeiten des Abg. nur zwei Worte r Dem Abg. will ich vorerst applaudiren, weil er meine Ansicht unterstützt hat; er bemerkt aber dann, ich hätte mich nur so geäußert, weil ich in den Bauernstand rin- trete, und deswegen hätte ich auch für den Bauernstand gespro chen. Es kann mir nur zur Freude gereichen, daß ich bei diesen Persönlichkeiten auf meine frühere Denkungsart aufmerksam machen kann. Sehr bald habe ich das Glück und die Gele genheit gehabt, mich über diese Verhältnisse öffentlich auszu sprechen, und ich habe mich in der Art ausgesprochen, wie ich es in dem Amendement gethan habe; ich darf mich deshalb nur auf die Biene berufen. Meine Ansichten sind durch öffentliche Schriften bekannt geworden, wie auch meinen Mitbürgern durch den Umgang in ihrer Mitte, und da diese mich dennoch gewählt haben, so dürfte der Abg. wohl darin die Ansicht erblicken, daß die Bürger selbst gegen diesen Jnnungszwang sind, und indem sie mir das Vertrauen geschenkt haben, scheint der Beweis zu liegen,. daß sie nicht so an diesem Jnnungszwange Hängen..
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