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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 331. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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A5g. Runde: Ich Habe das Amendement des Abg. Rich ter unterstützt, und nach all' dem, was bis jetzt dafür und da gegen gesagt wurde, kann ich mich unmöglich bewogen finden, dagegen zu stimmen. Ich finde seine Tendenz nicht so revolti- rend, als sie von mehreren Rednern dargestellt wurde, obwohl ich allerdings glaube, daß seine Folgen zu einer weit gründli chem.Reform des Gewerbswesens führen 'könnten, als wozu der vorliegende Gesetzentwurf die Aussicht gewährt. Man hat hauptsächlich und namentlich in, dem, was er über die Zünfte gesagt hat, Grundsätze zu finden geglaubt, welche alles Beste hende umzustürzen drohen.. Indeß kann man aus den Aeuße- rungM, welche so eben von dem kynigl. Commissarius aüsge- gangen sind, für das Fortbestehen der Zünfte eben auch kein günstiges Prognostikon stellen. Letzterer nennt die Zunftverfas sung ausdrücklich em Institut, was seinem Wtergange entge gen geht; er bemerkte, daß das Wesen des Handels unbedingt diesen Erfolg haben müsse. Ich meiner Seits stimme dem ganz bei, Ist dem aber so, und sehen wir, daß durch den Handel eine Menge Handwerkserzeugnisse aus dem Auslande hereinge bracht werden, so möchte man wohl fragen: Existirt ein Ver- bietungsrecht überhaupt- oder bloß für den Inländer, während -er Ausländer demselben nicht unterworfen ist? Wollen wir un fern Mitbürgern , welche thätig und gewerbsam zu sein wün schen, die Gelegenheit dazu versagen, und dagegen Ausländern, die in dieser Beziehung schon jetzt weit freier gestellt sind, eine .Concurrenz mit den Zünften gestatten, welche vie Inländer nicht haben ? Liegt nicht, darin eine Jnconsequenz, die mit dm Ab sichten des Zollvereines ganz in Widerspruch steht ? Ist nicht ferner auch dadurch, daß das. Patentwesen von der Regierung prytegirt wird, gewissermaßen schon die Axt an den Baum ge legt, welchen man jetzt durch den vorliegenden Gesetzentwurf dechohnerachtet mit neuen Stützen versehen will? Ist es wohl räthlich, .ein solches altes: Bauwerk, was der Strom der Zeit undchke,Macht der Umstände schon so untergraben hat, daß es nothwendig faken muß, noch durch neue Begünstigungen erhal ten und stützen zu wollen,, welche an die Stelle alter Vorrechte deren immer wieder neue Hervorrufen. Indessen ist von der Qualisication, die zu einem Gewerbe erforderlich ist, Veran lassung genommen worden, für die Innungen zu sprechen. Em schätzbares Tageblatt,bezeichnet das Irrige der hierbei zu Grunde liegenden Ansicht sehr richtig, wenn es sagt: „die Gewerbsfreiheit fordert nicht, daß Jedermann ein Gewerbe ausüben dürfe, der dazu Lust hat, sondern nur, daß derjenige sich damit beschäftige, welcher wirklich dazu der befähigtste ist." Die Gewerbsfreiheit schließt ja durchaus nicht solche Maßregeln aus, welche zu Be weisen für die Qualifikation dienen können; sie laßt sich sehr gut mit -em Schutz vereinigen, den das Publicum gegen Pfuscher- Arbeit fordert. Aber sie verbannt alle jene lästigen Formen, welche das wahre Talent abhalten, sich einem nützlichen Beruf zu widmen, und mit dem Ausländer zu concurriren. Sie treibt den Inländer an, es jenem gleich zu thun. Sie befreit das Publicum von den Kosten dieser lästigen Zunftformalitaten, welche der Handwerker doch am Ende wieder auf die Waare schlägt. Wenn übrigens auch manche Gewerbe eine besondere Qualisication erfordern, die sich vielleicht nur unter gewissen be- schränkendenBedingungcn aneignen laßt, so giebt cs doch auch wie derum andere Gewerbe, deren Handgriffe so einfach sind, daß sie .aufwcit einfachere Weise, als dieß bei den Zünften geschehet, sich . erlernen lassen. Ich ,nenne hierunter nur die Bäcker, Fleischer, Seifensieder, Schornsteinfeger, Perückenmacher Und andere, deren Maaren das Publicum aus dem Grunde weit thcurer be zahlen muß, weil ihr Zunftwesen sie mit einer Menge unnöthi- ger Abgaben belastet, ohne daß man die Fortdauer der Zunft verhältnisse bei diesen Gewerben mit der Behauptung rechtferti gen kann, daß ohne solche die erforderliche Qualisication sich nicht aneignen lasse. Liegt also auch in der Annahme dieses Amendements eine totale Umänderung des ganzen Paragra phen,. MN den es sich hier handelt, so erblicke ich darin gar kein Unglück und gar keinen Grund, gegen das Amende ment zu stimmen, weil allerdings dieser §. ohne alle Aus nahme bei allen und jeden- Gewerben die Zunftverfaffung wie derum festhalt und von neuem sanckkonirt. Allein nicht bloß dieser §., sondern das ganze Gesetz steht mit den Erwartungen in Widerspruch, die man in unseren Tagen an eine neue Ge werbeordnung zu machen berechtigt war. Ist demnach vom Hrn. Regierungscommissar vorhin «»gedeutet worden, daß bei Annahme des Amendements von Seiten der Kammer die Re gierung sich veranlaßt finden werde, das Gesetz zurückzuneh- men, so kann gerade diese Bemerkung für Sie, meine Herren, nur einen neuen Grund abgeben, für das Amendement zu stim men, und zwar um so mehr, weil sich keineswegs die früher aufgestellten Behauptungen zugeben lassen, daß die Grundsätze, welche darin aufgestellt find, mit den Anträgen harmonkren, welche die Stände ausgesprochen haben, als sie sich von der Re gierung dieses Gesetz erbaten. Wenn wir die damalige ständi sche Schrift (Landtagsacten, I. Abth. 3. B. Seite 591.) nach sehen, so finden wir darin gesagt: „Die auszuhebenden Punkte erscheinen uns als diejenigen, worüber neue Bestimmungen am nöthigsten sind, um bei der Gewerbeordnung den Gewerben durch Verleihung größerer Freiheit die Concurrenz mit denen in den übrigen durch den Zollverband vereinigten deutschen Staa ten möglich zu machen und ein sicheres Anhalten bei Entschei dung von Gewerbstreitigkeiten zu geben." Diese hier erbetene Verleihung größerer Freiheit, diese be dungene Möglichkeit einer größer» Concurrenz mit dem Aus lande , und namentlich mit den Staaten, zu denen wir in einen Zollverband getreten sind, suchen wir in dem vorliegenden Ge setzentwürfe ganz vergeblich; vielmehr ist in den dazu gegebe nen Motiven ausdrücklich gesagt: „bei der Bearbeitung des Gesetzentwurfs hatten zwei Bestrebungen vorgeherrscht, von welchen die eine bezwecke, die Verhältnisse der Gewerbe so zur gesetzlichen Wirksamkeit zu bringen, wie sie sich bisher im Lande ausgebildet habe." Ist man Seiten der Regierung von diese» Ansicht ausgegangen, so ist der Wunsch der Stände offenbar unberücksichtigt gelassen, indem dieser nicht auf die Fortdauer -er jetzigen Beschränkungen, sondern auf mehrere Freiheit der
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