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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 331. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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bliebe freilich nur noch übrig, das ganze Gesetz zu berathen; dann wäre aber auch zu fürchten, daß ein Gesetz hcrvorgebracht würde, welches weder den Wünschen der Regierung, noch denen der Kammer und der Nation entspricht, und am Ende kann doch noch das ganze Gesetz von der Kammer abgelehnt werden. Ich glaube mich also ganz auf konstitutionellem Wege zu befinden, wenn ich offen erkläre, daß ich das Amendement darum unterstützt habe und ihm beitrete, um die Regierung zu vermögen, das Gesetz zu rückzunehmen, und zugleich dadurch Gelegenheit zu geben, ein an deres Gesetz,^welches aufGewerbsfreiheit fußt, künftig zu erhalten. Wie und wann, das bleibt der Staatsregierung ja immer völlig überlassen, und die -Weisheit derselben wird gewiß erwägen, wie weit sie hierin zu gehen hat, und wenn man über den Gegenstand noch nicht völlig im Klaren wäre, und noch .weitere Erfahrung «bwarten wollte, so bleibt ja der Ausweg immer offen, gar kein Gesetz zu erlassen. Es ist das zwar keine Maßregel, die sich im Allgemeinen empfiehlt, unter gewissen Umständen ist sie aber doch anzurathen; denn es ist in der Gesetzgebung gewiß besser, nichts zu thun, als etwas, was dem Geiste des Jahrhunderts entge gen ist. Abg. Eisen stuck: Die reichlichen Belehrungen, welche der Abg. der Kammer darüber gab, wie sie sich bei dem gegen wärtigen Gesetze zu benehmen, wie sie es anzufangen habe, daß sie über das Gesetz abstimme, und es abwerfe, will ich wenig stens mit Dank nicht anerkennen. Mir scheint die Verfahrungs- weise nicht recht angemessen, wenn man das, was ein Abg. zu meiner Rechten auf offenem Wege versucht und nicht erreicht hat, durch rin Amendement auf einem nicht offenen Wege erreichen will. Ich muß allerdings auf dieses Amendement zurückkom men; denn wundersamer Weise hat sich die Diskussion in einem Schlangenwege gewunden, und ist auf die allgemeine Bera- thung zurückgekommen, auf Belehrungen, wie die Regierung sich benehmen soll, wie die Kammer es anfangen soll, ein Ge setz, welches dem Einen oder Andern nicht gefällt, der Regie rung zurückzugeben, und so einen in der Verfassung nicht angr- deutetrn Weg zu nehmen. Es ist vom Hrn. Staatsminister erwähnt worden, daß er auf das Formelle nicht eingehen wolle, in wie fern der Vorschlag dem Begriffe eines Amendements ge nüge ; nun es zeigt sich auf den ersten Blick, daß das Amende ment rin solches ist, welches keines ist. Es hat -er letzte Red ner auch gesagt, er werde dem Amendement nur beistimmen, weil er darin ein Mittel erkenne, auf indirektem Wege die Früchte des Gesetzes zu vereiteln; ich muß aber doch auf einen Grund aufmerksam machen, nämlich auf den, auf welchen man bis jetzt gar nichts fetzen will, daß das Amendement die Initiative enthält; und das scheint mir allerdings so zu sein; denn wenn ein Recrutimngsgesetz gegeben würde, wo man den ß. I. so amendirte: „Es soll künftig die Armee nicht mehr bestehen,^ so weiß ich nicht, ob das ein Amendement ist, und der nämliche Fall liegt hier vor. - . Vergleicht man das Amendement mit der Überschrift des so frage ich, wie können Sie das Amende ment darunter stellen? . Ich muß gestehen, es möchte mehr das allgemeine Lachm in Anspruch nehmen, wenn man dieses Amen- . ..... . - dement nennen wollte. Wenn beide Kammern sich ferner ein verstanden erklärt haben, daß die Zünfte fortbestehen, daß dis Gewerbe städtisch fein sollen, — denn das liegt wirklich in dem Anträge, daß gesetzliche Bestimmungen darüber gegeben werden möchten, welche Handwerke künftig auf dem Lande betrieben werden sollen — so begreife ich in der That nicht, wie der eine oder andere Abg. sich etwas anderes von dem Gesetze erwarten konnte, und wie Sie darüber dem Gesetze einen Vorwurf machen können. Wenn nun offen gesagt wird, man wünsche auf die sem ungeraden Wege mittelst dieses wundersamen und wunder baren Amendements, das ich nur mit Lächeln Amendement nen nen kann, die Regierung zu zwingen, das Gesetz zurückzuneh men, so frage ich , welche Folge das haben wird ? Wird daS Gesetz zurückgenommen, gut, dann bleibt es', wie es bisher war, die Verfassung der Zünfte wird in ihrer bisherigen Ein richtung erhalten werden, bloß um einer Theorie zu huldigen. Offen spreche ich das Bekenntniß aus, daß ich nie für die Freiheit der Gewerbe im Allgemeinen sprechen könnte. Auch in der Ba- dmschen Kammer wurde bemerkt, man habe noch zu wenig Er fahrung, um sagen zu können, daß sich die allgemeine Ge- werbsfreiheit gut bewähre; und wenn Sie die Erfahrung aus dem preußischen Staate nehmen, so muß man allerdings bemer ken, daß, so viel ich vernommen, keine Zufriedenheit, sondern Unzufriedenheit dort herrscht. Es sind Vorschläge deshalb ge schehen, aber in den Vorschlägen, welche die Provinzialstände an die Regierung gelangen ließen, war der Gewerbsfreiheit nicht besonders gut gedacht, und inhaltslos mochte doch das nicht sein. Nun bleibt es also, wie cs jetzt ist; die Regierung hat aber den Vortheil erlangt, sich darüber auszusprechen, daß ihre Absicht nicht dahin gehe, die Innungen zu vernichten, daß in ihrer Absicht nicht liege, die städtischen Interessen dem Lande unbe dingt aufzuopfern, und die Erklärung, die sie vor wenigen Jahren bedingt ausgesprochen hat, zurückzunehmen. Nach teile werden cintreten, wenn das Gesetz zurückgenommen wird, sie müssen eintreten, weil immer Streitigkeiten zwischen den Innungen bestehen. Es wirkt nachtheilkg für das Land, weil ihm die Erweiterung der Gewerbe, welche ihnen der vorliegende Gesetzentwurf zugedacht hat, nicht zu Theil wird. Es bleibt alles, wie es ist, und nun bitte ich, zu bedenken, daß die Staatsregierung mit Ertheilung von Concessionen noch vorsich tiger verfahren wird, daß sie diese nicht mit freigebigen Händen an Leden, der sie wünscht, ertheilen wird; es kann auch nicht geschehen, wenn dieser Gesetzentwurf zurückgenommen wird. So finde ich überall nur Nachtheile. Man glaubt zwar Vor theile zu erreichen, wenn der Gesetzentwurf zurückgenommen wird; man glaubt sich die Aussicht zu eröffnen, daß in weni gen Jahren die Staatsregierung vollkommene Gewerhsfteiheit proclamiren werde; ich bezweifle aber, ob dich die Staatsregie rung zu einer Maßregel vermögen könne, welche die allgemeine Ansicht nicht für sich hat und nur Unzufriedenheit und Aufregung im Lande herbeisührt. , Abg. Roux: Es scheint die Diskussion sich ganz von dem Berathungsgegenstande abgewendet zu haben, und ich muß mir
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