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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 331. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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daher erlauben, nur wenige Worte noch anzuführen. Ich habe meine Ansicht bereits ausgesprochen. Es sollte mir leid thun, wenn der Gesetzentwurf abgelehnt würde und von dem Sprecher, der zuletzt sprach, ist bereits herausgehoben worden, welche Fol gen es haben würde, wenn das Amendement des Abg. Richter angenommen würde. Ick glaube, die Herren, den der Gesetz entwurf nicht gefallt, dürfen nicht auf diesem indirekten Wege gehen, sie haben einen kürzeren Weg', indem sie nur gegen den ß. stimmen können, was mir aber leid thun sollte. Ich will die Kammer mit einer weiteren Auseinandersetzung nicht belästigen; ich fühle mich sehr beruhigt und befriedigt, durch die eignen Aeu- serungen, welche von einigen Gegnern des Gesetzentwurfs gesche hen sind. Nicht sofortige Aufhebung der Aunstgerechtfame ist es, was man wünscht; man hat laut ausgesprochen, cs sei gut, wenn damit abgewartet würde, bis diejenigen, welche das nächste In teresse daran haben, die Handwerksleute selbst Veranlassung fin den würden, der Wunsch einer allgemeinen Gewerbsfreiheit zu äußern. Damit bin ich einverstanden, dann mag man allgemeine Gcwerbsfreiheit ein führen. Dann ist -er allgemeine Wunsch vorhanden, würden wir aber jetzt einen solchen Wunsch ausspre chen, so könnten wir ihn nicht einen allgemeinen, sondern vielmehr einen besondern, einen sehr besonder» Wunsch nennen. Abg. v. Mayer: Ich muß mich dagegen verthcidigen, was der Abg. aus Dresden aufs Neue, wie schon mehrmals ge gen mich vernehmen ließ, wenn ich meine Ansicht aussprach. Ich habe niemals die Absicht der Regierung, einen Zwang anzuthun, noch sie oder die Kammer zu instmiren oder zu belehren. Ich habe nur meine individuelle Ansicht ausgesprochen, wie Andere; es ist auch kein Wort von Belehrung in meinen Bemerkungen zu finden, und ich muß es nur wiederum der besondern Gemüthsbe- wegung des Abg. zuschreiben, wenn er sich in der Maße äußert, die er es gethan hat. Ob man übrigens der Opposition nach sagen kann, daß sie sich auf einem verdeckten, indirekten und unge raden Wege befinde, überlasse ich der Kammer zur Beurthei- lung. Es kann nichts offner und gerader sein, als die Erklä rung, daß man das Amendement deshalb unterstütze, uin die Re gierung zu vermögen, das Gesetz zurückzunehmen. Wenn sich aber wieder darauf bezogen worden ist, daß die Stände ihrem eignen Anträge widersprechen würden, wenn sie auf das Amende ment eingehen wollten, so beziehe ich mich nur nochmals auf die Motiven, welche bei dem ständischen Anträge in der Schrift an gegeben worden sind. Abg. Adler: Wenn der Gesetzentwurf zurückgcnommen werden sollte, so glaube ich doch, wäre es ein Nachtheil, wenn wir in dem Zustande länger bleiben, in welchen wir uns jetzt be finden. Ich erlaube mir daher ein Amendement zur Vermittlung vorzuschlagen, und es könnte vielleicht ein Anskunftsmittcl dar bieten,wodurch dieZünfte nicht aufgehoben würden, aber doch eine freiere Bewegung erhielten, Es lautet wörtlich: „die Gewerbe find entweder zünftige oder freie. Für zünftig sind alle diejenigen anzuerkennen, zu deren selbstständigen Betreibung überall im Lande, nach örtlicher Einrichtung und Bestätigung der Gerichts obrigkeiten, durch dreijährige Lehre, zweijähriges Wandern und gehörige Prüfung der nvthigen Kenntnisse durch Fertigung eines Meisterstücks, Nisse, Anschläge rc. bei dem betreffenden Gewerbe das Meisterrecht erlangt wird, und dieses bisher bas Zunftrecht genossen hat." Alsdann Zusatz Z. 2. I>. „Verbietungsrechte die ser Innungen erstrecken sich auf alle die nach den Abstufungen deS I. angegebenen Cursus weder passirte noch dazu bestätigte Personen, und stehen den Meistern eines jeden betreffenden Handwerks unter Mitwirkung der betreffenden Gerichtsobrig- keiten zu." Dieses Amendement erhält von Niemandem Unterstützung, und es nimmt sodann Abg. v. Lh ielau das Wort: Ich habe bloß zwei Worte auf zwei Aeußerungen zu entgegnen, die auf das Amendement gerichtet zu sein scheinen. Man hat gesagt, man wolle die Re gierung zwingen, den Gesetzentwurf zurückzunehmen; ich muß aber gestehen, daß dieser Ausdruck meine Billigung nicht erhal ten kann. Einmal glaube ich, daß, wenn von dem Worte Zwang die Rede sein könnte, ichesdemAbg, zurückgebenmuß; denn die Majorität der Kammer hat sich durch die Unterstützung des Amendements deutlich genug ausgesprochen, daß sie wün sche, daß das Gesetz zurückgenommen werbe, die Negierung sagt dagegen, sie thue das auf keinen Fall. Ich kann darin nur einen Zwang für die Majorität der Kammer erblicken, daß sie das Ge setz berathen soll. Nun aber frage ich,, worin unser Zwang be steht? Wenn man hier von Zwang spricht, so ist alles das, was man gegen ein Gesetz vorbringt, ein Zwang gegen die Regierung; darin kann ich allerdings nur eine sehr mißliche Stellung der Stände erkennen; ich glaube aber, daß eine natürliche Wechsel wirkung der Regierung und der Kammer stattsinden muß. Die Regierung legt das Gesetz vor, die Kammern ergreifen dagegen alle Mittel, um den Gesetzentwurf so durchzuführcn, wie sie ihn für zweckmäßig halten. Dann habe ich auf die Aeußerung, die Regierung werde künftig noch sparsamer mit der Concefsionser- theilung sein, etwas zu erwiedern. Sollte der Abg. darüber Kenntniß erlangt haben, sollte sich die Regierung schon darüber ausgesprochen haben, wenn eine solche Mittheilung an den Abg, auf Privatwege geschah, und nicht hier öffentlich ausgesprochen wird, so würde mich dieß um so mehr bestimmen, abzuwar ten, ob die Regierung das, was sic auf diese Weise nicht erlangt hat, auf andere Weise durchsetzen wollte. Es liegt aber auch ein Vorwurf für die Regierung selbst darin. Sie hat bis zur Vor lage dieses Gesetzes Concessionen ertheilt, und sollte sie jetzt spar samer damit werden, so würde das zeigen, daß sie eben nicht vor sichtig mit der Concessionsertheilung bisher zu Werke gegangen sei; aber die wenigen Klagen, welche in dieser Beziehung einge gangen sind, beweisen, daß die Regierung doch sehr vorsichtig gewesen sein muß. Bemerken muß ich, daß von der 4. Deputa tion eine große Menge Petitionen in Bezug auf das.Gewerbswe» sen, verschiedene Wünsche der Innungen selbst, das Innungs wesen zu beschränken, und verschiedene Petitionen der Landge meinden in dieser Beziehung an , die 1. Deputation abgegeben worden sind, von denen ich mit Bedauern gesehen habe, daß sie die Deputation nicht berücksichtigt hat. Ich glaube übrigens, die Regierung wirb den Weg nehmen, den sie bis jetzt genommen hat; sie wird da, wo es Noch Hut und erforderlich ist, Conces-
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