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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 303. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-30
- Titel
- 2. Kammer: 304. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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fordert von meinen Kammerpflichten, bei dieser Gelegenheit einen unangenehmen Gegenstand berühren. Es sind neuerdings bei der Verwaltung im Krkegsdepartemcnt so bedeutende Verun treuungen vvrgekommen, daß ich mich zu der Frage berechtigt glaube, ob etwa die Absicht sein möchte, die unterschlagenen «Summen aus den vorliegenden so ansehnlichen Fonds zu zufälli gen und extraordinairen Ausgaben mit zu decken, da die Be stimmungen nur sehr summarisch angegeben sind. Die Kotschische und Krämersche Sache hat allgemeines Aufsehen mit Recht erregen müssen, und man muß sich wundern, wie bei dem noch dazu so überzähligen Personal im Kriegsverwaltungswesen dergleichen Dinge so öfters vorkommen können, wenn die nächsten Auf- sichts- und Controlirungsbehörden ihre Dienstobliegenheiten pünktlich erfüllen. Es soll darin keineswegs ein Vorwurf ge gen den Vorstand des Ministern liegen, welcher der unermüdli chen Lhatigkekt und Umsicht ungeachtet nicht alle Details der Verwaltung unmittelbar zu beaufsichtigen vermag, und sich auf die Angestellten verlassen muß, die der Staat zu diesem Zwecke bezahlt. Es ist nicht genug, daß die Verbrecher gestraft wer den, und dann die Staatskassen sofort die Deftcte decken, son dern ich glaube, es liege in der Pflicht der Stande, nicht eher der gleichen schmerzliche Ausgaben passiren zu lassen, bis auch evident nachgewiesen ist, wie weit sich diejenigen gerechtfertigt, welchen es oblag, Aufsicht zu führen, und ob solche solvent sind, oder nicht. Vielleicht hat die Fama hier wieder einen Exceß in Benennung der Summen und Angabe der Umstande begangen, dergleichen Vorfälle können aber von den Standen nicht gleich» giltig betrachtet werden, und es ist eben ein Lichtpunkt der Pu- blicität, dergleichen Gerüchten durch eine offene Anfrage nach dem Stande der Sache ihr Ziel anzuweisen, welche ich mir zu gleich erlaube. Staatsminister v. Zezschwitz: Das Staatsbudget gleicht, so wie in mehrerer Hinsicht, auch darin einem Privatbudjet, daß man zwar für außerordentliche Fälle etwas auöwirft, nicht aber für gänzlich unvorherzuschende Dinge, und deshalb ist denn auch bei der vorliegenden Post auf Verlust durch Diebstahl durchaus nicht gerechnet. Was die beiden namhaft gemachten Fälle anlangt, so ist die Schuld des Kotsch zur Zeit noch gar nicht aktenkundig, er hat noch nichts eingestanden, weshalb sich auch etwas Bestimmtes hierüber nicht sagen läßt. Uebrigens ist gerade hier alle Vorsicht gebraucht, und sogar das Zimmer, worin sich die Summe befand, mit doppelten Siegeln verwahrt wor den, und eben die Verletzung des Einen Siegels hat zur Ent deckung des Verbrechens geführt. Für einen Einbruch oder Dieb stahl aber kann der Vorgesetzte nicht verantwortlich sei. Wei Krämern ist der Descct erörtert. Sein Vorgesetzter ist der Ge neral-Intendant. Es giebt aber gewiß keinen vorsichtigem und sorgfältigeren Beamten als gerade diesen. Er hat die Kasse, welche Kramer unter sich hatte, revidirt, bei dieser Gelegenheit den Defect entdeckt, und mehr kann man nicht verlangen. Uebri gens zeigt die Erfahrung, daß Defekte allenthalben vorkommen, und müssen also wohl nicht ganz zu vermeiden sein. Kotsch war übrigens als Besitzer dreier Häuser, als ein wohlhabender Mann bekannt, und wird, wenn er schuld-'q befunden werden sollte, wohl Ersatz leisten können. Wo aber ein Ersatz nicht zu erlan gen steht und Vernachlässigungen nicht nachgewiesen werden kön nen, da ist es wohl keinem Zweifel unterworfen,, daß die Staats kasse den Verlust tragen muß. Bei Krämern ist der Fall der, daß er sich oft vor geleisteter Bezahlung Hat Quittungen geben lassen, daß er aber Gegenerkenntniffe wegen nicht geleisteter Zah lung geleistet hat, und daß aus diesen letztem Ansprüche an den Fiscus formirt werden. Uebrigens scheint die ganze Sache wohl nicht hier, sondern beim Rechenschaftsberichte erörtert werden' zu müssen. Prinz Joh an n: Ich kann dem Hm. Bürgermeister Reiche- Eisenstuck nicht einräumen, daß die vorgesetzte Behörde für die ihr untergebenen Kaffenbeamten verantwortlich gemacht werden kann, und es müssen deshalb Debetposten so lange passiren, bis nicht eine Schuld oder Vernachlässigung erwiesen ist. Bürgermeister Neiche-Eisenstuck: Zchbegnügemich zwar für jetzt mit der Erklärung und Erläuterung desHrn. Mi nisters, da die Untersuchungen noch im Gange, aber mein Prin- cip, daß unnachsichklich die Controlirungsbehörden zur Verant wortung und Vertretung zu ziehen, und nach Befinden für in solvent zu achten, ehe die Staatskasse in Anspruch genommen wird, finde ich nicht widerlegt, und es wird, bei den Rechen schaftsberichten selbiges stets ins Auge zu fassen sein. v. Carlo witz: Es freut mich, in den hier zur Sprache gebrachten Fallen die Vorgesetzten gerechtfertigt zu sehen, allein der Gegenstand ist zu wichtig, als daß ich nicht meine Ueberzeu- gung dahin aussprechen sollte, daß Vorgesetzte, sofern sie sich eines Versehens hätten zu Schulden kommen lassen, in sudMinm zum Ersätze der Defekte verpflichtet sind. Es werden hieraufdie 30,000 Thlr. einstimmig bewil ligt, und eben so allgemein erklärt man sich für die Verwei sung des Antrags des Präsidenten der 2. Kammer, v. Leyser, an die 3. Deputation. LXl. An transitorischen Zuschüssen (s. Nr.374. S. 3843. d. Bl.) wird gefordert, s) 6,000 Thlr. zu Completkrung der Waffen, Ir) zu temporellen Ausgaben und Verpflegungen: 60.953 Thlr. 7 Gr. 7 Pf. fürs Jahr 1834. 59.953 - 7 - 7 - - - 1835. 58.953 - 7 - 7 - - - 1836. Daraus, daß die Regierung die Post sub a. in diese Katego rie gestellt hat, darf man folgern, daß die 6,000 Thlr. zu Com- pletirung der Waffen, ganz oder zum größten Theil vom Budjet der nächsten Finanzperiode verschwinden werden, jetzt ist indessen diese Summe zur Füllung der in den Kriegsjahren gänzlich ge leerten Waffendepots erforderlich. — Die bedeutende Summe zu temporellen Verpflegungen entspringt hauptsächlich aus der Ent schädigung solcher Personen, welche nach dem Normaletat über flüssig, oder im Dienstgcnuß herabgesetzt worden sind. — An diesem Postulats 10,000 Thlr. zu mindern, hat die jenseitige D.puration vorgeschlagen, und die Kammer angenommen. Um hierbei den sich leicht aufdringenden Einwurf zu begegnen, wa rum gerade 10,000 Thlr. nicht mehr noch weniger gekürzt wor den sey? möge zur Erklärung dienen: daß bei Entwerfung des Wudjels 61,953 Thlr. 7 Gr. 7 Pf. allerdings zu diesem Zwecke erforderlich waren, jedoch der Maßstab mangelte, in welchem Verhältnisse die Percipienlen sich mindern würden, weshalb man denn , zumal der Rechenschaftsbericht nachweifen muß, was da-
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