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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 306. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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ausgesprochenen Wünschen zu Folge den Vorschlag Zu dem Ihri gen, an die Stelle der Worte: „unbenommen bleibt" zu setzen: „obliegt". Demgemäß würden auch die Worte: „nach Wefin- den" von selbst in Wegfall kommen müssen, V.Heinxotb sieht sich noch zu dem Anträge veranlaßt: Man möge nach dem Worte „Mchtplatz" noch dieWsrte hinzufügen; „außer wenn es der Delinquent ausdrücklich wünscht und ver langt." — Er fühle sich zu diesem Anträge durch die Betrach tung aufgefordert, daß selbst bei den verstocktesten Verbrechern, besonders nach publicirtem Todesurtheil, Erweichung des Ge- müths und Verlangen nach den Tröstungen der Religion Platz ergreife, und überhaupt Gefühle in ihm erwachten, welche .lange geschlummert hatten, Der Antrag des Sprechers erhält hinreichende Unterstützung. Es wird jedoch dagegen eingewendet; Daß, während der geist liche Zuspruch gerade auf dem Wege nach dem Richtplatze im Gedränge und Getöse der Menge seinen Zweck nicht erfüllen könne, sei es eben die Begleitung der Geistlichen, welche die größte Gefahr in Bezug auf die Aufregung exallirter Gemü- ther mit sich führe. Uebrigens sei ja der Geistliche angewiesen, dem Verbrecher im Gefängnisse, sobald es Letzterer verlange, jederzeit Trost zuzusprechen, und solle ihn auch noch an der Richtstätts selbst empfangen; und es könne daher auf die we nigen Minuten, welche zum Wege dahin nöthig feien, wohl nicht ankommen. Gtaatsmimster v. Könnsritz tritt diesem Bedenken hei, und fügt noch hinzu, daß die fragliche Begleitung .auch eine höchst unangenehme Zumuthung für die Geistlichen, besonders dann sein werde, wenn der Verbrecher gefahren werden müsse, und daß sie von Letzterem wohl gar verspottet werden könnten. Bürgermeister Witterstädt: Ich halte es für Pflicht, dem Geistlichen wenigstens aufzugeben, wenigstens an dex Nichtstätte H gegenwärtig zu sein, dieß aber nicht bloß in den Wunsch des Verbrechers zu stellen. Es ist außerdem der Fall denkbar, daß ein Verbrecher, der vielleicht vor seiner Abführung zur Nichtstätte kein Verlangen nach dem Zuspruche des Geistlichen hegte, am Schaffst? angekommen, doch noch Sehnsucht nach den Tröstun gen der Religion empfindet. Diese würden ihm bei Abwesenheit des Geistlichen fehlen, und durch letzters Herbeiholung Verzug in Vollstreckung der Strafe gebracht werden. Beides erscheint mir unzulässig; und ich halte es für heilige Pflicht, dafür zu sor gen, daß der Verbrecher in den letzten bangen Augenblicken seines Lebens des Trostes der Religion nicht beraubt werde. Staatsminister v. Kön n errtz erklärt, daß auch die Regie rung gewiß dem bießfallsigen so vielfach in der Kammer ausge sprochenen Wunsche nicht entgegen sein werde. Der Vicepräsid ent, 0. Deutrich: Ich stimme dem Herrn Referenten vollkommen bei. Da dem Delinquenten der geistliche Zuspruch auf dem Richtplatze gewahrt werden soll, nachdem die Vorbereitung durch Geistliche mehrere Wochen vor her stattgefunden hat, so ist die Begleitung der Geistlichen zu; dem Richtplatz ganz unnvthig und erwiesenermaßen nachthMg,! Mir sind 2 Fälle bekannt, wo durch die Begleitung der Geist.! li'chen bei der Abführung des Delinquenten zu dem Nichtplatz rin solcher Eindruck hervorgebracht wurde, daß der Gedarck« entstand, auf ähnliche Weise sterben zu mögen, woraus das Verbrechen des Todtschlags und der Feueranlcgurig hervorging. Ja, ich habe selbst Gelegenheit gehabt, zu bemerken, daß die Begleitung der Geistlichen zum Schaffst auf viele Zuschauer einen solchen Eindruck machte, daß dadurch der Gedanke an die Größe des Verbrechens, an die Strafhandlung ganz verschwand. Es wird hierauf der 4. Punct in der vom R e fe r enten ab geänderten Weise einstimmig angenommen, der Antrag des v. Heinroth jedoch mit 19 gegen 5 Stimmen verworfen. Der 5. Punct endlich findet, ohne daß jemand dagegen et was erinnert, einstimmige Genehmigung. Es entsteht nunmehr die Frage, ob, nach dem in der gestri gen Sitzung vom Staatsminister von Künneritz ausgesprochenen Wunsche, auch noch ein 6. Punct folgenden Inhalts hinzugesügt werden solle: „daß man die Todesstrafen auf eine Einzige, nämlich aufdie Enthauptung beschränken, und alle Verschär fung derselben aufheben wolle." Sccretair v. Aed tw i tz macht diesen Vorschlag zu dem Sei- nigen, indem eres sehr wünschenswert!) findet, das als Regel ausgesprochen zu sehen, was bisher schon immer, doch nur in jedem einzelnen Falle durch Begnadigung geschehen sei. Dieser Antrag wird nun hinreichend unterstützt. v. Polenz aber spricht sich um deswillen gegen denselben aus, weil darüber, ob die Strafe des Schwertes die leichtere sei, noch mancher Zweifel herrsche, Referent, Bgmstr. Hübler ist der Meinung, dieser An trag müsse als eine besondere Petition betrachtet und als solche zuvörderst ebenfalls noch der dritten Deputation zur Begutach tung übergeben werden. v. Carlo witz hält diesen Gegenstand ebenfalls der sorg fältigsten Prüfung werth, unp den eingeschlagenen Weg nicht geeignet, Gesetze aufzuheben. Wenn irgend Etwas der Gesetz gebung angehöre, so sei es gewiß die Art der Todesstrafe. Secr. v. Ze d trv itz ergegnet, daß dieRegisrung ohnehin hier nach dem Berichte die Initiative gewissermaßen schon ergriffen Habs, u. in der Gesetzgebung selbst durch diesen Antrag im -Wesent lichen gar keine Aenderung eintrete, da jene geschärfte Todesstrafe nicht mehr vollzogen, sondern jedesmal durch Begnadigung in eine mildere verwandelt werde. Staatsminister v. Könneritz: Die Abschaffung des Hals- gerrchte,s betreffe ja ebenfalls einen Gegenstand der Gesetzgebung, und die Frage über die Initiative könne man durch die Mitthei lung an die Deputation für beseitigt halten. Bürgermeister Wehner hält Len in Frage befangenen Antrag nicht für nothwendrg; man könne die Sache für jetzt auch fernerhin der Begnadigung überlassen. Bei künftiger Berathung des CriWnalgesetzbuches werde sich das Weitere hierüber bestimmen lassen. Der Vicepräsident, v. Deutrich: So einverstan den ich in materieller Hinsicht mit dem Zedtwr'tzrscheii Anträge bm, so hege ich doch in,formeller Hinsicht ein Bedenken, das doch
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