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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 306. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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S771 dre vorliegenden Gegenstände nicht sammtlrch zur Erledigung s werben, wenn mehrere Banken inS beben treten sollten, dre alle gelangen können. Damit nun Mindestens diejenigen, bei wel- Papier statt baares Geld in Emulation fetzen, was bei beson- chen die Berathung schon weit vorgeschritten ist, oder welche sonst als vorzugsweise dringend anzuschen sind, zum Schluß gebracht werden; ersucht das Gesammtministerium den Herrn Präsiden ten der 2. Kammer der Ständeversammlung, die neuerlich vorge- lcgten Gesetze über Repräsentation der Landgemeinden, die Auf hebung der Bannrechte und die gewerblichen Verhältnisse nur kn so weit zu berathen, als dich ohne Zurücksetzung der übrigen Ge genstände geschehen kann." — Daher geht man, statt auf den ersten Gegenstand der heutigen Lagsordnung, auf die Fort setzung der Berathung über das Gewerbswesen, sogleich auf den zweiten Gegenstand über, auf das Verlesen des Berichts der 3. Deputation: über die Errichtung einer auf Aktien, nachdem schottischen Banksystem zu gründenden Nationalbank. Der Referent in der Sache, Abg. Richter (aus Zwickau) besteigt die Rednerbühne, und verliest den Bericht. In dem letz tem hatte die Mehrzahl der Deputationsmitglieder der Kammer empfohlen, zugleich und im Einverständniß mit der 1. Kammer die Regierung zu ersuchen: „Solchen Banken, welche nach einem, dem schottischen ähnli chen, den bestehenden Landesverhältniffen jedoch angemessenen Systeme von Privatvereinen oder Gemeinden errichtet wer den sollten, die möglichste Unterstützung zu gewähren, sowohl was die Beaufsichtigung derselben, wie die Beseitigung der ih rem Gedeihen entgegenstehenden Hindernisse und endlich die Belobung ihres Eredits betrifft, so weit dich alles ohne Ge- . fahrdung des Staatsgutes geschehen kann." Dabei hatte, laut des Berichts, ein Deputationsmitglied noch insbesondere seine Meinung dahin ausgesprochen, daß, die Errichtung von Banken durch Privaten angehend, solche Sekten der Regierung in so weit zu beaufsichtigen, daß in den Statuten nichts dem Gemeindewohl Nachthciliges ausgenommen, auch einer einzelnen Wank kein ausschließliches Privilegium ertheilt werden möge. Die Minderzahl der Deputationsmitglieder hatte sich dahin entschieden: „Daß eine Nationalbank vom Staate zu errichten und zu ga- rantiren, deren Verwaltung zwischen Regierung und Ständen zu theilen, jedoch ohne daß dadurch die Errichtung ähnlicher Institute durch Privatunternehmungen zu behindern." Darneben aber waren sämmtliche Mitglieder in dem An träge übereingekommen, der Kammer zu empfehlen: „Die Negierung zu ersuchen, der nächsten Standeversamm- lung über diesen Gegenstand weitere Mittheilungen zu ma chen." Nachdem die Kammer die sofortige Berathung einstim mig beschlossen hatte, nimmt Abg. Hesse das Wort und führt an: Die geehrte Depu tation empfiehlt in ihrem Berichte über das Bankwesen, weni ger National-, wohl aber Privatbanken, ich bin damit einver standen uni> habe die Ueberzengung, daß eine Privatbank, die sich mehr dem Schottischen Systems nähert, für unser Land am geeignetsten'sein wird. Will mau aber nicht eine solche Bank mit einem Privilegium unterstützen, so Möchte eS doch bedenklich dem Ereignissen von nachteiligen Folgen fein könnte. Auf den Schutz und Oberaufsicht der Skaatsregierung setze ich dabei das größte Vertrauen, ich verstehe darunter die Prüfung der Statuten und Aufrechthaltung derselben, so wie den Stand der Anstalt jährlich ein bis zweimal zu untersuchen und das Resul tat zu veröffentlichen. Daß daS Hypothekenwrsen einer nahem gesetzlichen Bestimmung zu unterwerfen sein würde, halte ich in seinen Folgen ganz besonders nothwendig. Aufs Materielle will ich nicht weiter eingehen, da dieses mehr Sache der Unter nehmer selbst ist. Abg. Schütz: Da daS Deputationsgutachten darauf ge richtet ist, daß man die Regierung ersuchen möge, der nächsten Ständeversammlung Mittheilungen über diesen Gegenstand zu machen, so daß man gegenwärtig auf das Materielle gar nicht einzugehen braucht, so bemerke ich nur Folgendes: Ach bk» überzeugt, daß die Einführung des Papiergeldes durchaus nicht vortheilhaft für den Staat sein kann. Andere Staaten, welche Papiergeld besitzen, bemühen sich, es hinauszuschaffen, und wie wollen wir nun darauf kommen, solches einzuführen. Es kann eine solche Bank für den Staat sehr nützlich werden, ohne daß cs deshalb der Einführung des Papiergeldes bedarf. Es sind viele Capitalien im Lande, welche lange unbenutzt in dem Geldkasten der Capitalisten liegen, oder in den Kassen der Aemter und Behörden sich befinden, und diese können alle kn eine solche Bank fließen, ohne daß es nöthig ist, Banknoten auszugeben. Die Banknoten können auch gar nicht neben den Kassmbillets bestehen, wenn man nicht annehmen will, daß sie auch bei den Steuereinnahmen angenommen würden. Uebri- gens ist es bei allen übrigen Banken, so auch in Amerika und England der Fall, daß sie meistens als Privatunternehmungen bestehen. Da jedoch der Gegenstand von der Deputation nur so aufgefaßt wurde, daß man bloß eine Mittheklung für die nächste Ständeversammlung von der Negierung verlangt, so hoffe ich, daß es nicht nöthig sein werde, in das Materielle der Sache weiter einzugehcn. Abg. Sachße: Die 4. Deputation hat keineswegs die Absicht gehabt, beide Petitionen mit einander zu vereinigen, sondern sie Hot nur ins Auge gefaßt, daß eine Privatunterneh mung des Vertrauens entbehren würde, an welches wir bei den Instituten gewöhnt sind, welche der Beaufsichtigung der Regie rung unterworfen sind. Ucbrigens finde ich den Antrag der De putation ganz mit dem der4. Deputation übereinstimmend, mit Ausnahme eines einzigen Punktes,- daß die Gemeinden die Un ternehmer der Privatbanken sein sollen; allein dafür würde ich mich nicht aussprechen können. Der Staat ist eine Gemeinheit von Gemeinden und bleibt es, und wie Man den Gemeinden in anderer Beziehung nicht derartige Geschäfte besorgen läßt, fo Uhut man auch nicht wohl, wenn man den Gemeinden solche »Unternehmungen überläßt. Ich halte dagegen für zwfckmäßig, ' wenn sich Privatverrine untet Aufsicht der Regierung, ugduntep
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