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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 306. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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den von der Deputation vorgefchlagttM Bedingungen zu dem genannten Zwecke bilden. ,7 Abg. v. d. Planitz: Ich erlaube mir bei dieser Gelegen heit einen Gegenstand mit zur Erörterung zu bringen, der, wie ich glaube, eine besondere Berücksichtigung verdient, wenn nicht der größere Grundbesitz in Nachthcil kommen soll. Zch wünschte nämlich noch dir Frage erörtert zu haben, ob eS nicht wün- schenswerth sei, bei diesem Anträge an die Regierung um Er richtung von Banken auch den mit zu verbinden, daß diese Banken wo möglich das Pfandbriefsystem in sich vereinigen möchten. Es ist zwar früher bei dem Berichte der 4. Deputa tion mehrmals in der Kammer ausgesprochen worden, daß der gleichen Banken, nach dem schottischen System eingerichtet, vor züglichen Nutzen für den Grundbesitz hatten; ich habe mich aber durch alles das, was damals in der Kammer darüber er wähnt und ausgesprochen wurde, nicht davon überzeugen kön nen, im Gegentheil bin ich auf den Gedanken gekommen, daß dieses Banksystem für den Grundbesitz, der verschuldet ist, manchen Nachtheil mit sich bringe. Wenn wir uns von dem Banksystem den Vortheil versprechen, den wir erwarten, so ist vorauszusehen, daß eine Menge Capitalien in den Banken de- ponirt und daher viele den Hypotheken auf Grundstücken entzo gen werden werden. Es wird den Capitalisten durch Anlegung ihrer Capitalien in den Banken der große Vortheil gewährt, daß er sie zu jeder Zeit zurückhaben kann, was bei Hypothtken auf Grundstücken nur mit großen Schwierigkeiten verbunden ist. DaS wird aber die Veranlassung geben, daß jeder Capitalist, um auf diese Weise fein Capital zu nützen, dasselbe in die Ban ken geben wird. Es würden daher nur gegen höhere Zinsen, als es bisher der Fall war, Capitalien zu erlangen sein, Und die Vorth eile, welche durch das Banksvstem den übrigen Ge werben zu Theil werden, für das Grundeigenthum unmöglich zu erreichen sein, wenn es nicht statthaft wäre, das Pfandbrief system mit diesen Banken zu verbinden. ' Ich habe mir daher erlaubt, dieses bei dem vorliegenden Gegenstände zu erwähnen. Abg. Sachße: Da gerade die Absicht der Deputation war, dem Grundbesitz Erleichterung zu gewahren, so nehme ich den Anlaß, gegen das Vorgebrachte etwas zu bemerken. Die Deputation glaubte, daß es dem Grundbesitz leichter werde, Capitalien auch ohne Hypotheken zu erhalten, weil gleichsam ein neues Capitalvermygen für die ganze Nation durch die Ban ken entsteht, indem die. Einzahlung der Gelder und die Nach weisung der Fonds einer solchen Bank zwar in einigem Verhält- niß mit den ausgegebenen Papieren steht, aber doch so, daß diese Papiere eine Vermehrung des Kaffenbestandes bewirken, indem sie auf Crrdit beruhen. Abg. Runde: Es hat vorhin ein Abg. dem vorliegenden' Anträge das Prognostikon gestellt, die Staatsregierung werde vielleicht nicht einmal bei der nächsten Ständeversammlung sich veranlaßt finden, darauf einzugehen, weil nach seiner Ansicht ein Banksystem für Sachsen nicht nur nicht nothwendig, sondern so gar überflüssig sei. Hierauf erwiedere ich zunächst, daß ich so eigentlich den Grund nicht begreife, warum gerade Sachsen in dieser Beziehung eine Ausnahme von andern Ländern machen soll, wo solche Banksysteme eingcführt wurden, und sich in der Regel außerordentlich nützlich bewährt Haben. Es lassen sich Fälle namhaft machen, wo selbst ein von allen Calamitäten heim gesuchtes, völlig niedergedrücktes und verarmtes Land, sich le diglich durch den wohlthätkgen Einfluß eines gut eingerichteten Bankwesens bald wieder emporhalf, und schöner wie vorher aus blühte. Daß in Schottland dieser Fall wirklich stattgefunden habe, ist geschichtlich und eben so bekannt, daß dieses Land mit Sachsen, hinsichtlich seines Gewerbfleißes und seines Verkehres manche Aehnlichkeit hat. Ueberhaupt scheint cs mir sehr gewagt, so ohne weiteres über die Frage zu entscheiden, ob bei uns eine hinlängliche Menge von Austauschmitteln vorhanden sei, um apodiktisch die Behauptung aufzustcllen, daß eine Vermehrung derselben durchaus zu keinem nützlichen Erfolg führen könne. Kann bei einerfolchen Erörterung irgend etwas einen Anhaltgebcn, so ist es der Zinsfuß, zu welchem Capitalien ausgcliehen werden, ganz allein, und ob nun dieser schon jetzt so herabgesetzt sei, daß die Gewerbe mit Vortheil dabei fortbestellt werden, und der Landbau gedeihen könne, möchte.ich sehr bezweifeln. Für beide Classrn von Gewerbtreibenden ist die Gelegenheit, leicht und zu niedrigen Zinsen die für die Geschäfte unerläßlich nörhigen Capi talien erlangen zu können, eine Bedingung von der größten Wich tigkeit, und sehr viel würde gewonnen sein, wenn es möglich ge macht werden könnte, den Zinsfuß, der leider jetzt zur Zeit für alle auf Hypotheken ausgeliehene Capitalien gezahlt werden muß, auf den Standpunkt herabzubringcn, auf welchem die Staatspapiere stehen. Dicß ist aber keineswegs der Fall. Cs gehört zur Seltenheit, wenn der Grundbesitzer ein Capital zu 4 Procent erhalt; noch mehr, gehört es bei Len Gewerbtreibenden zur Ausnahme, wenn diese unter jenen Bedingungen ein Capital beziehen. Bei einer Bank ist dadurch, daß neben den gewöhnli chen Zinsen, welche von den eingezahlten Capitalien erhoben wer den, auch noch durch die ausgegebenen Zettel ein Zinsbetrag ge nommen wird, der als reiner Gewinn anzusehen ist, die Möglich keit gegeben, letztere zu sehr nieder» Zinsen ausleihen zu können. So lange, als eine solche Bank sich das Zutrauen des Publikums zu erhalten weiß; so lange sie sich keinen Schwindeleien hingiebt, und pflichtmaßig ihre Statuten beobachtet, so lange gewahren ihre Zettel denselben Gebrauchswerth, wie das baare Geld selbst, und den Gewerben und dem Ackerbau, welche sie erborgen, die Mittel, auf eine wohlfeile Weise ihre Capitalien zu erlangen, und . mit Nachdruck ihre Geschäfte betreiben zu können. Erwägt man den Unterschied, den es ausmacht, ob ein solcher Geschäftsmann 3 oder 5 Procent bezahlen muß, und die Annehmlichkeit, einen Centralpunct zu wissen, wo derselbe ohne Einmischung von Mak lern und ohne Abzug für Vroxeuvtlva, das zum Geschäftsbetrieb erforderliche Geld zu erhalten im Stande ist, so überlasse ich der geehrten Kammer selbst zu ermessen, wie hochwichtig dieser Ge genstand sei. Die 3. Deputation hat das Gutachten der 4. De putation km Allgemeinen gebilligt, sie hat nur darin eine andere Bahn eingcschlagen, daß sie den Wunsch der 4. Deputation, die Sache mehr zu einer Natioyalsache zu machen, in den Hinter» gründ stellt, und den ganzen Plan mehr als eine Priöatsache an-,
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