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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 306. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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in dem Falls, wenn man den Antrag der 3. Deputation verwer fen wollte, gar nichts geschehen; denn eö liegt etwas Specielles nicht vor, und daß man auf diese Weise die nähere Erörterung verwerfen wollte, scheint mir nicht rathsam zu sein. Bin ich auch nicht ganz einverstanden mit der Ansicht der 3. Deputation, so bin ich doch auch nicht einverstanden mit der der 4. Deputation. Mir scheint überhaupt, daß die Sache noch nicht genug erörtert sei, und es gehört sehr viel dazu. Was vor der Hand zur Errich tung einer Bank nochig wäre, scheint vorerst ein Gesetz über die Bevollmächtigung von Privaten, Papiergeld in das Land zu lassen, was auf einem ganz andern'Berhältniß beruhen muß, als die sogenannten Wechsel, Wenn man es als eine Privatsache betrachtete, so würde sich jeder Privatmann erlauben können, Wechsel auszustellen, sobald er auf sein Vermögen Papier anneh- mcn oder geben wollte. So würde aber eine ganz eigenthümliche Grculation ßattsinden. Ob also rin solches Gesetz zu erlassen ist, gehört zuvörderst zur Erwägung., Ganz unbeachtet scheint mir der Umstand nicht bleiben zu dürfen, daß das Hypothekenwesen dabei concurriren möchte. Hauptsächlich stehen die großen For malitäten entgegen, welche man bei Eintreibung der Gelder nö-, thig hat, und es muß in dieser Beziehung das Rechtssystem in ein ganz anderes .-öerhattm'stzu stehen kommen, als es gegenwär tig in Sachsen ist. Es scheint mir hier die Hauptsache zu sein, daß man dem kleinern Grundbesitz Gelegenheit verschafft, Capita lien aufnehmcn zu können, ohne in wucherliche Hände zu fallen, und zuletzt noch Schwierigkeiten zu haben, Geld zu bekommen. Das scheint auch, daß hauptsächlich in Schottland die Errich tung von Zettelbanken den Wohlstand hervorgerufen hat, und wo zugleich Sparkassen errichtet sind, bei denen jede kleine Summe angenommen wird. Was ich darüber gelesen habe, so schildert man diese Sache sehr günstig, und es sollen kleine Pach ter dadurch reich geworden sein, daß sie jede kleine Ersparniß zu- rücklegen können. Auch das ist berücksichtigungswerth; denn nicht immer ist es möglich, zu jeder Zeit Capitalien unterzubringen. Es scheint mir also am besten, dem Anträge der 3. Deputation beizutreten; denn es würde wenigstens etwaü daraus hervorge- hcn, man wird die Sache mehr prüfen, und den Ständen etwas Ausgearbeitetes verlegen. Nur das Pfandbriefsystem scheint mir keineswegs geeignet zu sein, irgend einen Einfluß zu haben. Es kann das für den großen Besitz, für den unverschuldeten Vor theile gewahren, aber nicht für den verschuldeten, wobei die letz ten Hypotheken nur dadurch um so schlechter werden. Ob dieß vortheitbast sei oder nicht, laßt sich von der einen Seite so gut vertheidigen, als von der andern. Daher scheint es mir zweck mäßig, der 3. Deputation Leizutreten. . Abg. Meiselr Cs scheint in meiner vorigen Aeußerung eine Mißdeutung zu liegen; denn ich bin gar nicht gesonnen, ' gegen das Gutachten der 3. Deputation zu stimmen; ich habe nur bemerkt, daß cs keinen großen Nutzen haben werde; aber allerdings ist es mir wünschenswerth, daß jedenfalls die Ansicht der Regierung vorgetragen werden Staatsminister v. Lindenaur Das vomAbg.v.Thielau Geäußerte veranlaßt mich, das Wort in dieser Angelegenheit zu nehmen und seinem Wunsche beizutreten, daß dieser Gegenstand nicht leichthin weggewiesen, sondern sorgfältig erwogen werden möge, da er gewiß von.großer Wichtigkeit ist. Wenn ich daS Bankwesen im allgemeinen für wohlthätig halte, so glaube ich, daß dieß ganz besonders für Sachsen der Fall fein wird. Der Gegenstand ist mir nicht fremd, da ich ihn eben sowohl theore tisch als praktisch, vermöge meiner mehrjährigen Anstellung alS Director der pltenburgischcn Landesbank, kennen zu lernen Ge legenheit hatte. Die deshalb von mir auszusprechenden An sichten,' bitte ich übrigens nur als meine individuellen anzusehen, da ich zu dienstlichen Anträgen hierüber mich nicht ermächtigt finde. Unstreitig würde für ein Land wie Sachsen, was reich an Capitalien ist, an dem Welthandel Antheil nimmt und durch seine Gewerbe und Fabriken weit mehr als den eignen inländi schen Verbrauch producirt, eine gut organisirte und verwaltete Bank von großem Nutzen sein. Denn beruht im allgemeinen jede Verhandlung des menschlichen Lebens mehr oder weniger auf Geld und ist eine Bank daS beste Mittel, dieses nutzbringend in Umlauf zu setzen, so w'rd auch überall, wo Neichthum an Geld, Production und somit Bedürfniß des Tausches vorhanden ist, über die Nutzbarkeit einer Bank im Allgemeinen kein Zwei fel vorwalten können. Die Präjudicialfrage wird allemal die sein: wie muß eine solche Bank organisirt sein, um namentlich für die Verhältnisse des Königreichs Sachsen nutzbringend zu werden? soll es eine Staats- oder Privatbank sein? Um diese Frage mit Zuversicht und Bestimmtheit beantworten zu können, wird cs nothwendig, sich vorerst über den Hauptzweck eines sol chen Instituts zu vereinigen, da hierdurch auch über dessen Or ganisation und Verwaltung, oder mit andern Worten, über die Mittel zum Zweck entschieden fein wird.' Nach meiner Ansicht muß der Hauptzweck einer Wank der sein, das gesammte Capi- talverniögcn des Landes für den innern Landesverkehr und so mit für jeden Staatsbürger möglichst nutzbar zu machen. Die ses kann auf doppelte Weise geschehen. Einmal dadurch, daß jeder Capitalist, der nicht selbst Unternehmungen machen will, in der Bank sein Capital sicher unterbringen und es zinsbar machen kann. Schon die Erreichung dieses Zweckes ist für uns sehr wichtig, da jetzt die bedeutenden Geldmittel der sächsi schen Capitalistcn meistens in fremden Staatspapieren stecken, und dadurch bereits früherhin in Schweden und Oesterreich be deutende Verluste erlitten wurden. Vielleicht noch wichtiger ist aber zweitens der Zweck, daß durch eine Bankdieim Lande vorhandenen Capitalien für Unter nehmungen aller Art, für Ackerbau, Industrie und Handel möglichst nutzbar gemacht und jedem Unternehmer die Möglich keit verschafft wird, das erforderliche Capital gegen angemessene Sicherheit zu mäßigen Zinsen schnell und ohne einer bal digen Aufkündigung ausgesetzt zu sein, zu erhalten. Sollen aber den Ausleihungen zu mäßigen Zinsen gewährt werden, so müssen die Einleihungen noch niedriger verzinset werden, was sich nur dann erreichen läßt, wenn die Wank eine so ganz ent schiedene Garantie der Sicherheit gewahrt, daß diese höher als pemmarer Gewinn geachtet wird. In wie fern dieß durch Pri vatbanken möglich sei, davon werde ich spättr sprechen. Für
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