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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 306. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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unsere kn der Mehrzahl verschuldeten Grundeigenthümcr würde es namentlich von großer Wichtigkeit sein, Capitalien unter sol chen Bedingungen zu erhalten, wie ein staatswirthschastlich organisirteS Banksystem solche zu gewähren vermag. Die Verwaltungskosten werden bei einem bedeutenden Umfange der Geschäfte ausreichend gedeckt werden, sobald nur die Differenz der Activ-Passivzinsen ein Viertheil bis ein Drittheil Procent beträgt; wird nur ein solcher Mehrbetrag der Activzinsen erfor dert und dem Schuldner dann noch der doppelte Vortheil ge wahrt, einmal bei richtiger AinSabtragung keine Aufkündigung befürchten zu dürfen, und dann die Annahme von Amortisations- Zahlungen , so wird damit allen verschuldeten Grundeigrnthü- mer» wahrhaft aufgeholfen werden. Allein dieser Zweck wird nur dann zu erreichen sein, wenn die Bankverwaltung keinen unmittelbaren prcuniären Gewinn des Staates, sondern dessen mittelbaren Gewinn dadurch bezweckt, daß die gesammten Ca- pitalicn des Landes für alle Staatsbürger nutzbar und somit für die Vermehrung des gesammten StaalsvermögenS werbend ge macht werden. Und in dieser Beziehung wird allerdings eine Privatbank nie dasselbe, wie eine Staatsbank zu leisten vermö gen, da letztere sowohl durch die Große ihres Creditö, als die Uneigennützigkeit ihrer Verwaltung den Schuldnern weit gün stigere Bedingungen, als eine Privatbank zuzugestehm im .Stande ist. Allein eben darin besteht der wesentliche Unterschied von Pri vat- und Staatsbanken, daß, während jene unbekümmert um höhere Zwecke ausschließlich den Privatvvrtheil der Aktionärs verfolgen und verfolgen müssen, die Staatsbank dagegen nur das Wohlbefinden des Staats und aller Staatsbürger zu beab sichtigen hat. Da aber wohl bei jeder von Regierung und Ständen zu ergreifenden Maßregel der letztere Zweck vorherrschen muß, so wird auch, wenn überhaupt die Errichtung einerWank beschlossen werden will, hier nur von einer Staatsbank die Rede sein können. Im Voraus möchte ich mich übrigens gegen Bankpapier- gcld erklären, da der oben angedmtete Zweck eines wohl orga- nisirten Geldverkehrs im ganzen Lande durch eine Haupt-und einige Zweigbanken und dadurch vollständig zu erreichen sein wird, wenn bei diesen Banken, den königl. Kassen, andern Instituten, Corporationen und Privatpersonen, Contocmrents eröffnet werden und somit die Mehrzahl aller Geldgeschäfte durch Anweisungen und Ueberschreiben abgemacht werden kann. Referent Abg. Richter (aus Zwickau) äußert zum Schluß: Die Rücksichten, meine Herren, welche die Majorität der 3. De putation in ihrem Gutachten leiteten, waren,erstens die Schwie rigkeit der Sache und Vie Umfänglich kect.des Gegenstandes; und zweitens, die kurze Frist, die uns noch übrig ist, um die Sache zu berathen. Deshalb mögen Sie auch entschuldigen, wenn der Bericht ganz kurz ausgefallen, und keineswegs so erschöpfend ist, als es die Wichtigkeit der Sache erfordert. Deshalb hielt auch die Majorität der Deputation für zweckmäßig, in ihrer Schluß bemerkung anzudeuten, daß sie den Gegenstand für eine sofortige allgemeine Berathung nicht geeignet finde, sondern den Wunsch ausdrückte, daß der Gegenstand erst der nächsten Ständcversamm- lung zur Berathung vorgelegt werden möchte. Ich glaube, die Deputation mußte wohl so verfahren, sie mußte sich hüten, einen speciellen Antrag in der Sache zu stellen, weil sie dadurch zu er kennen gegeben hätte, daß sie die kurze Zeit für ausreichend halte, den Gegenstand vollständig zu berathen. Deswegen, meine Her ren, unterlasse ich auch, weil der Antrag nur eine Anregung der Sache sein soll, eine Widerlegung dessen, was mehrere Abgeord nete geäußert haben. Nur einen einzigen Punkt glaube ich be rühren zu müssen. Im Wesentlichen stimmen wohl die Ansich ten der 3. und 4. Deputation überein, sie unterscheiden sich aber in dem Punkte, ob das Bankwesen Staats- oder Privatsache sein soll. Die 3. Deputation erklärt sich dagegen, andere Mitglieder, auch der Herr Staatsminister eher dafür, daß diese Angelegenheit Staatssache sein soll. Es lassen sich viele Gründe dafür und dagegen aufstellen; was die Majorität dabei leitete, Hatsietheils in ihrem Berichte angedcutet, theils glaubt sie sich gegen jede Staatsbank erklären zu müssen, weil die Geschichte aller Staats banken ohne Ausnahme zu bestimmt lehrt, daß diese Art von Ban ken zwar Vorthcile gewährt, aber nicht den Vortheil, wie die Privatbanken, und daß sie auch Nachtheile für jedes Land herbei führt. Aber wie gesagt, cs ist jetzt nicht an der Zeit, die Sache vollständig zu berathen; es ist genug, und kann nur zum großen Ruhme gereichen, daß ein Mitglied der Regierung sich so lebhaft und warm für die Sache ausgesprochen hat. Wie die Sache ausgeführt werden soll, können wir der künftigen Gesetzgebung überlassen. Das Präsidium schreitet, sobald die Minister Md Com- rnissarien den Saal verlassen hatten, mittelst Namensaufruf zu der Fragstellung: ob sich die Kammer mit dem Schlußgutachten der Deputation einverstehe? Und es erfolgt ein einstimmiges Ja. Es treten nun die Minister und Commiffarien wieder ein, worauf Abg. Eisenstuck diestandischeSchriftaufdaskynkgl.De- cret über den Gesetzentwurf wegen der persönlichen Rechte der direkten und indirekten Staatsabgaben im Cvncurse vvrliest. Zu einer Erinnerung findet man sich nicht veranlaßt, und sie erhält demnach die Genehmigung der Kammer. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung bezieht sich auf die Berathung des Berichtes der 3. Deputation über mehrere Petitionen, die ständischen Lyceen, deren Verbesserung und Unterstützung aus Staatksassen re. betreffend. Die Petitionen sind folgende r 1) Antrag des Abg. Heyn auf Erhaltung des Lyceums zu Annaberg und eine zu diesem Behufs demselben zu gewährende angemessene Unterstützung. - 2) Petition des Stadtrathes zu Annaberg, eine der Ge lehrtenschule daselbst zu gewahrende Unterstützung betreffend. 3) Petition der Herren Bürgermeister und resp. Mitglieder der 1. Kammer, Wehner, Gottschalv und Bernhard!,'um Bewilligung der bei Gelegenheit des Gelehrtenschulgesetzes po- stülirten 7000 Thlr. zur Unterstützung der Lyceen, insonderheit des Erzgebirges und Voigtlandes.
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