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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 332. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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die §. 12. aufgestellte Regel kn dm §. 20. erwähnten Rechtssa chen und in Ehestrekrigkekten eine Ausnahme leidet. Deputationsgutachten: §.12. stellt die Regel aus, daß es bei der ersten Entscheidung des Obcr-Appellationsgerichts ver bleibt, so weit solche mit dein Erkenntniß voriger Instanz über einstimmt, und nur wenn diese Uebereinstimmung nicht vorhan den, ist dem, zu dessen Nachtheil die Abänderung ist, eine Leute rung nachgelassen. Da nun aber nach §. 20. in Sachen, welche den jüngsten Besitz betreffen sowohl, als in geringfügigen Rechts sachen, nicht minder in Ehesachen nach §. 63. des Gesetzes über privilegirte Gerichtsstände gar keine Leuterungen bei den Ap- pellations-gerichten Platz finden können, so stellt sich die vorgeschlagene Einschaltung als angemessen vor Augen, und die Deputation kann nur das Einverständniß der Kammer anrathen. Nach Beschluß der Stande lautet dieser eingeschobene Z. folgender Maßen: „Gegen Erkenntnisse in Provocativns-Pro- cessen, gegen Erkenntnisse, welche nach rechtskräftiger Entschei dung der Hauptsache blos die Zinsen und Kosten betreffen, nicht minder gegen Awischenurthel, mit Ausnahme derjenigen, in wel chen auf Beweis oder Gegenbeweis erkannt wird, desgleichen in Ehestreitigkeiten, endlich in solchen Rechtssachen, deren streitiger Gegenstand eine Schatzung zulaßt, und in welchen der Gegen stand der Appellations-Beschwerden den Werth von 200 THIr. oder von 8 Thlr. jährlich nicht übersteigt, findet nur in so weit die nochmalige Einwendung eines Rechtsmittels statt, als das Erkenntniß erster Instanz in Folge des dagegen eingewendeten Rechtsmittels in dem darauf erfolgten Erkenntnisse abgeändert worden ist. Gelangt eine solche Sache an das Oberappellalions- gericht, so findet daselbst nur in den ߧ. 13.14. und 21. erwähn-! ten Fällen eine Leuterung statt." Beantragte Veränderung rc.: Hinter die im letzten Satze zu lesenden Worte „so findet daselbst" annoch einzuschalten: „mit Ausnahme der Ehesachen (vergl. Z. 63. des Gesetzes über privilegirte Gerichtsstände)." Deputationsgutachten: Da nach Z. 63. des Gesetzes über privilegirte Gerichtsstände das Rechtsmittel der Leuterung auch -in Ehesachen bei dem Oberappellationsgerichte in gewissen Fallen stattfindet, mithin in diesen Sachen eine Aus nahme von der in dem Z. aufgenommenen Regel allerdings vor handen ist, so ist die vorgeschlagene Einschaltung nothwendig, und es dürste die Kammer sich dafür unbedenklich erklären können. Kems der Kammermitglieder erwähnt in Materieller Be ziehung etwas zu irgend einem der vorstehenden Bemerkungen, und nur einiger in dieser Zusammenstellung sich cingeschlichener, im Vorstehenden jedoch bereits berichtigter Druckfehler wird ge dacht. Der.Beitritt zu den Ansichten der Deputation aber er folgt in allen Punkten einstimmig. Es trägt Nun noch v. Carlowitz, in Abwesenheit des Bürgermeister Wehner, die von Letzterem abgefaßte, als zwei ter Gegenstand sich auf der heutigen Tagesordnung befindende, Schrift vor, die Gesetzentwürfe wegen Entscheidung einiger zweifelhafter Rechtsfragen und einiger Abänderungen im Pro- ceßverfahren betreffend. Sie erhält fammt ihrer Beilage sofort die einstimmige G e- nehmigungder Kammer, und soll dkeß der jenseitigen Kam mer mittelst Protocollextracts notificirt werden. Es soll nun nach Inhalt der Tagesordnung noch die Schrift über den Gesetzentwurf wegen der privilegirten Gerichtsstände vorgrtragm werden. . Prinz Johann bemerkt indessen, daß diese Schrift, wie solches gewöhnlich geschehe, zuvörderst dem in der 2. Kammer in der Sache ernannt gewesenen Referenten mitgcthrilt, von diesem aber noch nicht zurückgegeben worden sek, weshalb es denn unmöglich falle, sie heute noch^vorzutragen. Da indessen diese Schrift sehr umfänglich geworden sei, so stelle er anheim, ob man nicht bei dem dermaligen Drange der Geschäfte hier das in der 2. Kammer schon öfter gewählte Verfahren annehmen, und die Schrift blos einige Tage kn der Kanzlei auslegen, sie aber nicht vorlesen wolle. Dieser Vorschlag, für welchen sich Bürgermeister Bern« hardi und v. Drutrich, letzterer unter Beziehung darauf daß ein solches Verfahren dem §. 100. der Landtagsordnung durchaus nicht entgegen sei, verwenden, wird auch einstim mig angenommen, und soll cs der Kammer angezeigt werden, sobald die Schrift Behufs der Auslegung zur Kanzlei gelangt. Hierauf wird die Sitzung nach 12 Uhr wiederum aufge hoben. Dreihundert und neunte öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 14. October 1834. Werathung des Berichts der 2. Dcput., die zwischen den Beschlüssen der bei den Kammern über das Budjct unter 6. Departement des Innern derma len noch obwaltenden Differenzen betreffend. Die Sitzung wird halb 11 Uhr eröffnet, und zuvörderst das über die letzte Session aufgenommene Protocoll verlesen, von der Kammer so'-, nn genehmiget, und durch Graf v. Schönburg und v. Ziegler mit unterzeichnet. Auf der Registrande befinden sich: 1 und 2) Die Berichte der 2. Deputation über das Budjet des Ministerium des Innern und des Cultus; beide Berichte befinden sich bereits auf der heutigen Tagesordnung. Der Präsident theilt demnächst vorläufig einen Erlaß des hohen Gcsammt-Ministerii vom 10. l. M. mit, die Zurücklegung einiger minder wichtiger Gesetze betreffend, (s. dens. Nr. 517. d. Bl.S. 5770.) Man schreitet zur Tagesordnung, auf welcher sich der Vor trag, die Schrist wegen der ObrrlausttzerLandesschulden betreffend, befindet. Letztere wird vom v. Deutrkch verlesen, uud sodann von der Kammer nebst der beigefügten Vollmacht für die Steuer- creditkassen-Deputarion einstimmig genehmiget. Der zweite Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist die anderweite Berathung über den Bericht der 2. Deputation der 1. Kammer, die zwischen den Beschlüssen der beiden Kammern über das Budjet unter 6. Departement des Innern dermalen noch obwaltenden Differenzen betreffend. Bürgcrmstr. Reiche - Eisenstuck als Referent in der Sache trägt den Eingang des Berichts vor, und verbindet da mit die Bemerkungen zu Pos. XXH. Beides lautet also:
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