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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 309. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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507., 508. u. 509. d.Bl.) über die sich zur Zeit noch entgegen- stehenden Beschlüsse beider Kammern hinsichtlich des.Departe ments!'. haben sich diejenigen Diffcrenzpuncte, welche in dem letztem jenseitigen Berichte unter 1.». b. o. <1., die Bewilligung der dort angegebenen Posten als transitorische betreffend, ferner bei Pos. I-XVN., bei Pos. I-X^II., ersichtlich sind, ingleichen die Verschiedenheit der Ansichten, welche sich hinsichtlich der An träge unter Nr. 4, Nr. 5., Nr. 6., Nr. 7., Nr. 8., Nr. 14., unter 0. und 0. her-ausgestellt halten, durch den Beitritt der 2. Kammer und sonst, erledigt, dagegen sind nachfolgende Diffe renzen Gegenstände der Verhandlung der vereinigten Deputa tionen der beiden Kammern gewesen: Satz 3. des jenseitigen Deputationsberichts. Beschluß der 1. Kammer : Die I. Kammer beschloß auf das Gesuch des Epho- rieverweser Döhncr zu Freiberg um Unterstützung der Pensions kaffe für Wittwen und Waisen evangelischer Schullehrer, diese Angelegenheit der hohen Staatsregierung bei künftiger Vorle- Mng eines allgemeinen Penstonsregulativs zu besonderer Be rücksichtigung zu empfehlen, theils zu einstweiliger Unterstützung für die laufende Finanzperiode 900 Lhlr. als Dispositionsquan tum zu bewilligen. Beschluß der 2. Kammer: Wenn schon über den ersten Theil des Antrags Uebereinstimmung vorhanden ist, so hat die 2. Kammer doch dem Antrag auf Bewilligung von 900 Lhlr. nicht beigestimmt, weil die Pensionen nur den Relictm derer, die den „Bolksichulfteund" mithalten, zukamen, auch nach ministe rieller Erklärung otzn.dicß eine Vereinigung des Döhncrschcn Instituts mit einer allgemeinen Wittwcnkajse zu hoffen stehe. Vorschlag zur Vereinigung: Unter den angegebenen Um ständen wird von dem Bewilligungsbeschluß wohl abzugehcn, und dadurch diese Diff.renz zur Erledigung zu bringen sein. Man erklärt sich mit der Ansicht der Deputation einstim- Ui'-r einverstanden. Posit. 1. Beschluß der 1. Kammer: Die zweite Kammer beschloß: I) daß die Stelle eines zweiten weltlichen Bei sitzers im katholischen Consistorium gänzlich aufgehoben und der damit verbunden gewesene Gehalt von 1000 Lhlr. erspart wer den möge, dagegen die erste Kammer: die 1000 Lhlr. Gehalt für einen zweiten weltlichen Beisitzer bei den, katholischen Con- sistorium einzuziehen, der Staatsregierung aber, dafern sie die Anstellung eines zweiten Beisitzers nolhwendig erachte, anheim zu geben, diesem Beamten eine, in den für das Consistorium be willigten 2270 Thlr. nicht mit begriffene, Gratisication zu ge währen und über die definitive Besoldung der nächsten Stande- versammlungVorschläge zu eröffnen; ferner beschloß 2) die zweite Kammer: daß der Gehalt des Sccrekar'rs mit 500 Lhlr. aus dem Normaletcrt Wegfällen solle, dem die erste Kammer nicht beitrat, sondern nur die Herabsetzung des Gehalt auf 400 Lhlr. bean tragte, 3) so wie auch der Beschluß der zweiten Kammer auf Aufhebung der Stelle des weltlichen Vicariatsraths und Wegfall dessen Gehalts von 900 Lhlr. in der ersten Kammer in so weit nicht Beitritt fand, als die gedachten 900 Lhlr. zwar nicht sofort in Wcgkall gebracht, sondern transitorisch bewilligt wurden, weil in der Folge der nicht hinlänglich beschäftigte Vicari'atsrath noch ein anderes Amt mit versehen und daher für einen geringem Ge halt als 000 Lhlr. erlangt werden könne. Beschluß der 2. Kammer: Die zweite Kammer hat sich in Bezug auf die in Folge der zu erwartenden Geschäftsbeschrän- kungen nunmehr dahin erklärt: „ daß von dm in der 1-XV. Po sition postulirten 3270Lhlr. für das katholischeConsistorium mit Wegfall der 1000 Lhlr. für den zweiten weltlichen Beisitzer zwar 2270 Lhlr. zu bewilligen, in der Schrift aber dem Ermessen der Regierung , dafern sie die Anstellung eines zweiten Beisitzers für nothwendig erachte, die einstweilige Aussetzung einer in obiger Summe nicht mit begriffenen Gratisication für diese Stelle zu überlassen, jedoch zugleich darauf anzutragen, daß bei künftigen Personalveranderungen für die Stellen der zwei katholischen weltlichen Beisitzer und des Secretärs des katholischen Consisto- rii, sowohl des Vicariatsraths, nur den damit verbundenen Dienstleistungen angemessen, zusammen höchstens 1000 Thlr. betragende Remunerationen, von welchen die von der ersten Kam mer vorgeschlagcne die Summe von 200 Lhlr. nicht übersteigen solle, ausgesetzt würden." Vorschlag zur Vereinigung: Die Zustimmung zu diesen vermittelnden Beschlüssen scheint uns den Verhältnissen ange messen. Prinz Johann fragt an, ob unter den 1000 Thlr. der Gehalt des 2. Conflstorialraths mit begriffen sei. Da dreß bejaht wird, so tragt derselbe nun darauf an: die 1000 Lhlr. bis auf 1400 Thlr. zu erhöhen, da man sonst gar keinen geeigneten Mann werde erlangen können, der sich drr Sache hauptsächlich widme, und sie nicht blos als Nebengr- schäst betrachte. Er rechne 900 Thlr. für den 1. Consistorial- ralh, 200 Lhlr. für den 2. Consistorialralh, 200 Lhlr. für den Secretair, 100 Lhlr. für den Vicariatsrath, und werde so die Summe von 1400 Thlr. absorbirt. Dieser Antrag erhält jedoch die erforderliche Unterstützung nicht, und cs wird sodann der Vorschlag der 2. Kammer all gemein angenommen. Zu 9.10.11.12.13. Beschluß der 1. Kammer: Die spc- ciellcn Anträge der zweiten Kammer hinsichtlich der katholischen Kirchen in Neustadt-Dresden, zu Friedrichstadt, zu Hubertus burg , des Stabscapellans zu Freiberg, der Ausgaben für das geistliche Haus zu Dresden, der Hausbedürfnisse zu Leipzig und Herabsetzung des Deputatäquivalents des katholischen Pfarrers zu Zwickau, ablehnend, harre die erste Kammer die Aeußerung in die Schrift beschlossen: „Wie man eine so große Summe nur als transitorisch bezeichnet habe, weil man sich zur Zeit specicller Berminderungsvorschläge noch enthalten müsse, jedoch wünsche und zuversichtlich hoffe, daß sich Mittel finden würden, diese Postulate künftig bedeutend zu vermindern, und daß überhaupt der benr » stgte Av/wand für den Cultus und den öffentlichen Un terricht zuvörderst durch die vorhandenen frommen Stiftungen, und sodann durch die von den betreffenden Parochianen aufzu bringenden Beiträge gedeckt werden müsse, der Staat aber nur dann erst zu Bewilligung von Zuschüssen verbunden sei, wenn die eben gedachten Geldmittel erweislich nicht ausreichten." Beschluß der 2. Kammer: Die zweite Kammer beschloß, bei ihren früheren Beschlüssen zu beharren. Vorschlag zur Vereinigung: Die jenseitige Deputation ist geneigt, den allgemeinen Antrag der ersten Kammer zur Annah me zu empfehlen, wogegen wir unserer Seits anrathen, sodann in selbigen noch eine Hindeutung auf die speckcllen Anträge der zweiten Kammer unter 9.10. N. 12. und 13. aufzunehmen. Prinz Zohann bemerkt, wie man bei der Veränderung des Begriffs „transitorisch" die Beziehung auf die transitorische Bewilligung aus dem Vereinigungsvorschlage wohl wegzulassn haben werde, was inb.'ssen nur Sache der Redaktion sei. Der Referent, Bürgermeister Reiche - Eisenstuck ist hiermit einverstanden, und es wsrd der Vmimgungsvorschlag allgemein ang e no mm en. Zu Nr. 15, Beschluß der 1. Kammer: Die erste Kammer jat den Antrag der zweiten Kammer: „ die katholische GeiMch- ieit als Verwalter der Kirchen-, Schul- und Stistungsangele-
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