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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 309. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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den Unterricht zunächst Sache der Aeltern sei. Aber für «ine un abweisbare Pflicht des Staates halte auch ich es, nicht nur dar über zu wachen, ob jener Sorge von Seiten der Gemeinden Ge nüge geschehe, sondern auch durch planmäßige Leitung des Schul unterrichts zu vermitteln, wie dieser Sorge der Gemeinden aufeine dem Staatszwecke entsprechende für die Gemeinden nicht allzudrük- kendeWeise genügtwerde. Daß sich an diese erste Pflichtdes Staa tes die zweite kettet, da, wo erwiesen die Mittel der Gemeinde zur Erreichung des Staatszweckes nichtauslangen, Hilfe aus Staats kassen zu leisten, folgt wohl von selbst. Sie wird aber unter allen Umständen nur eine subsidiarische bleiben müssen und nur da eintre ten, wo ohne sie der Zweck des Staates vollständig nicht erreicht werden würde. Der Gesetzentwurf hat diesen Gesichtspunkt festgehalten. Eben so bin ich weit entfernt, die plötzliche Emarr« kipation der Volksschulen von der Kirche zu bevorwortcn. Auch die Kirche wird immer ein heiliges Recht haben, darüber zu wa chen, ob und wie die religiöse Ausbildung in unfern Volksschulen gedeihe. Und muß. ich es schon für ein: dringendes Bedürfniß der Zeit halten, daß die Stellung der' PölksschuMrev Wyftig eine möglichst vollständige werde; so scheint doch auch in dieser Hinsicht der Entwurf des Gesetzes die richtige Mitte zu halten und den Lehrern eine würdige Stellung zur Kirche zu sichern. Die Frage, ob eine neue Schulgesetzgebüng zu den allrrdringendsten gehöre, ob unser Volksschulwesen in seiner gegenwärtigen Verfas sung einer bloßen Nachhilfe oder einer gänzlichen Umgestaltung bedürfe, übergehe ich mit Schweigen , da ihre Erörterung jetzt keinen praktischen Werth mehr haben dürfte. Laugnen läßt es sich nicht, daß auch das SächsischeWolksschulwesen an einzelnenDrten des Vaterlandes sich in einem ausgezeichneten, ja in einem Zu stande befindet, der es als Muster aüfstellen li«A.. Ätzer daß iw Allgemein«»/ /'n unfehr'.Böiksfchuley, namentlich in tinsern Elementar-Wchulen, große drückende Mangel vorhanden, welche läute Abhilfe fordern/das ist in den.Motiven zu dem Gesetzent würfe einleuchtend entwickelt/ das haben beide Kämmern in dem dringenden Wunsche anerkannt, den Entwurf zu einem neuen Volksschulgesetze noch auf diesem Landtage vorgelegt zu sehen, und erfreulich ist dieUeberzeugung, daß der Gesetz-Entwurf, wenn die bescheiden postulirten Mittel zur Ausführung von den Kam mern bewilligt werden -— ünd .jvev dürste daran zweifeln — jene Mängel gründlich beseitigen wird/ Das, meine Herren, war es, was ich mir im AlkgemeiNenüb/r den vorliegenden Gegenstand zu bemerken erlauben sollte. Alles übrige , insonderheit auch die Erörterung über die Grenzen zwischen Gesetz und Verordnung, behMichderspeeielkäMrachüng^vor. ,v. Heinroth: Ich kann mich dem, was der geehrte Bürgermeister Hübter in Bezug auf den Bericht der Deputa tion ausgesprochen hat, nur anschließen. Auch ich erkenne die Gründlichkeit, Klarheit und Praciston des Berichtes an. Auch habe ich im Allgemeinen gegen die Einleitung des Berichts nichts zu bemerken; nur hinsichtlich einer Aeußerung kann ich mich mit der geehrten Deputation, nicht einverstehen. Sie stellt nämlich bei dem ersten derjenigen Gründ«/ aus wel chen sie die Schulangelrgrnheiten in die Hand der Gemein den gelegt wissen will, die Communen dem Staate gegen über. Allein ich halte diesen Gegensatz für unrichtig und für geeignet, zu Mißverständnissen Anlaß zu geben. Di« Communen gehören dem Staate an, sind ein Theil de- StaateS, stehen ihm also nicht entgegen. Der Staat ist eine Einheit, ein Ganzes, wie jeder Organismus- dessen Glied» nicht Gegensätze , sondern integnrende Thcile deS Ganzen find. Befanden sich die Communen im Gegensätze gegen den Staat, so würden sie ein dem Staate fremdes, ja feindliches Interesse besitzen. Der Staatszweck ist aber nur Einer: allgemeine Wohlfahrt. Staat und Communen dürfen sich gegenseitig nicht beeinträchtigen; welches geschähe, wenn sie einander ent gegen ständen. In diesem Falle dürften Störungen auch m den Schulverhältnissen eintrrten. Ich schlage daher vor, di« Communen nicht dem Staate, sondern dem Staats-Ganzen gegenüber zu stellen, und statt des Ausdruckes: „Staat", den deS Staats - Ganzen zu brauchen, wo vom beiderseitigen Ver hältnisse die Rede ist. ' Referent, Prinz Johann: So gut wie man Communen dem Staate gegenüber setzt, lassen sich auch Individuen gegen über den Communen denken, ohne daß man deshalb Spannung befürchten müßte. Das Wort: „Staat" bezeichnet wohl eben das Staatsganzr. V. Heinroth rrservirt sich seinen Antrag bei den ein zel- nen Gesetzstellen. Seer. v. Zedtwitz: Dem Danke, welchen schon2 verehrte Mitglieder der Kammer sowohl der Deputation als auch dem Herrn Referenten gezollt haben- stimme ich aus vollem Herzen bei, und erkläre mich auch mit den Hauptgrundsätzen der geehr ten Deputation einverstanden. Zuvörderst könnte ich eine Tren nung der Schule von der Kirche durchaus nicht billigen, da letztere ihre Mitglieder nur durch die Schule heranbildet. Hege ich in Hinsicht dieser Verbindung einen Wunsch, so geht solcher dahin, daß die Schullehrer von dem lästigen und oft sehr stö renden Küchendienste befreit werden möchten, halte es aber für höchst nothwendig , daß die Geistlichen Aufseher und Führer der Schullehrer bleiben. Eben so bin ich mit der Deputation darüber einverstanden, daß die Erhaltung der Schulen zunächst Sache der Gemeinden fei, daß aber der Staat iu subsläium und nur in dem Falle, wo der Zweck anders nicht zu erreichen steht, einzugreifen habe. Hier bleibt aber allerdings noch gar viel für ihn zu thun übrig, denn an vielen Orten fehlt «S an hinreichenden Lehrmitteln, ja selbst an Loealien, und die un günstige Bildung der Schulbezirke, die weite Entfernung man cher eingefthülten Orte, verbunden mit der Schwierigkeit der Wege, führt gar viele Schulversäumnisse herbei, deren Ver anlassung bei einer zweckmäßrgern Einrichtung recht gut besei tigt werden kann. — Nickt zu verkennen ist eß, daß die Schul ordnung von 1773 vieles Treffliche enthält. In Anerkennung dessen aber dürfte wohl der Zweifel entstehen , ob denn jetzt ein
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