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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 309. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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hrischt habe. Schon dadurch, daß das Gesetz auf alle Confessio- nen erstreckt werden solle, was äußerer Verhältnisse halber anfangs noch Anstand gefunden habe, hätten sich mancherlei Abänderun gen nvthwendig gemacht. Dazu komme, daß man bei Entwer fung des Gesetzes noch darauf gerechnet habe, zugleich mit dem selben mehrere andere Gesetze erscheinen zu sehen, daß diese Hoff nung aber nicht in Erfüllung gehe, und daß sonach statt der im Entwürfe befindlichen Verweisung auf andere Gesetze materielle Bestimmungen eingeschaltet werden müßten. Endlich hätten mehrere Amendements andere Veränderungen nvthwendig ge macht, und dieses Alles erheische eine so gründliche umsichtige Be arbeitung, als das Gesetz wirklich gefunden habe. Im Allgemei nen bemerke er noch, daß das vorliegende Gesetz für daS Volk be stimmt sei; man habe sich deßhalb nicht so, wie unter andern Umständen wohl zweckmäßig sei, an allgemeine Sätze halten, son dern vieles Specielle, überhaupt Manches aufnchmrn müssen, wovon man willig anerkenne, daß es mehr in die Verordnung gehöre. Die Deputation scheide dieses aus und verweise eS zur Verordnung , und man könne sich dieß allenfalls gefallen lassen, wenn nur letztere eben so allgemein bekannt gemacht werde, als das Gesetz selbst. — Was die Absichten der Regierung anlange, so hätten sie vielfache Anerkennung gefunden, und er habe nur wenig Einwürfen zu begegnen. Zuvörderst habe Secr. Hartz ge sonderte Bestimmungen für die Schulen der Städte und des Lan des verlangt. Allerdings wichen nun beide Arten von Schulen sehr von einander ad, allein gewisse Normalgrundsätze müßten doch allen Volksschulen gemein sein, und das Gesetz spreche al lenthalben nur das Minimum dessen aus, was verlangt werden müsse. Dieses werde nun nicht nur für das Land, sondern auch für die kleinen Städte genügen, denen man ja sogar die Annahme der Landgemeindeordnung Nachlasse. Für größere Städte dage gen, wo es eine große Zahl höher gebildeter Familien gebe, und wo die Verhältnisse so äußerst verschieden seien, werde sich kaum eine allgemeine Bestimmung geben lassen. In mehrer« andern Staaten habe man besondere Gesetze für höhere Bürgerschulen. Ein solches auch hier zu bearbeiten habe die Zeit nicht gestattet, und es könne dieß vielleicht noch künftig geschehen. Was die Bemerkung des Hm. v. Welck wegen des Schulziels anlange, so werde derselbe gewiß im §. 27, seine Beruhigung finden, zumal, wenn er erwäge, daß schon die Kürze der Zeit, welche für den Unterricht zu erlangen stehe, jede Ueberschreitung des Angemesse nen fast unmöglich mache- Referent, Prinz Io h ann, nimmt hierauf Gelegenheit, für die von mehrern Seiten über den Deputationsbericht geschehenen Aeußerungen zu danken. Specieller Ergegnungen auf die ge machten Bemerkungen wolle er sich enthalten, indem namentlich das Bedenken des Secr. Hartz bereits vom Hrn. Cultminister widerlegt worden sei, Secr. Hartz; Ich finde vielmehr in den Aeußerungen des Hrn. Cultministers eher eine Bestätigung, als eine Widerlegung dessen, was ich mir zu bemerken erlaubte. Es ist nämlich aner kannt worden, daß sich für die Schulen der größer« Städte nicht, wohl allgemeine Regeln geben ließen, daß in andern Staaten für dieselben besondere Gesetze bestünden, und ein solches vielleicht auch jetzt mit vorgelegt worden wäre, wenn ,es nur die Zeit ge stattet hätte. Eben so spricht die Beziehung auf die Anwendung, der Landgemeindeordnung in den kleinern Städten für meine An sicht, denn mein Bedenken bezieht sich hauptsächlich eben auf die großen und Mittlern Städte, welche die Landgemeindeordnung nicht wählen dürfen. Jene Aeußerungen sind mir übrigens sehr erfreulich, indem ich daraus eine günstige Aufnahme meiner spä ter zu stellenden Anträge erwarten darf. Staatsm. v. Müller: Es walte hier wohl ein Mißver- ständniß vor. Er habe nur gemeint, daß ein besonderes Gesetz für höhere Bürgerschulen zwar fein Ziel höher stellen könne, daß es aber dasjenige, was das vorliegende Gesetz als Minimum ver lange , schlechterdings mit umfassen müsse. Referent, Prinz Johann: Auch in den größten Städten werde es stets «ine sehr zahlreiche Classe geben, deren Bedürfnisse nicht über die einer Dorfschule hknausgingen, und schon deshalb müsse das vorliegende Gesetz nvthwendig auch für die Städte Gil tigkeit erlangen. Präsident: Ich Habe das Schulwesen, namentlich das Volksschulwesen, von jeher sehr hochgestellt, denn ich finde es äußerst wichtig , stets von unten aufzubauen. Dieß geschieht auch hier, und wenn ich auch nicht gerade glaube, daß Sachsen in Betreff seines Schulwesens hinter anderen Staaten bedeutend zurücksteht, so bleibt doch noch gar Manches zu wünschen übrig, weshalb ich denn das vorliegende Gesetz für nvthwendig, zeitge mäß und zweckmäßig erkenne. Gewiß liegt es in der Absicht der Regierung, dem Volke gerade diejenige Stufe der Bildung zu ge- ben, die ihm nöthig und angemessen ist. Ich bin eben so sehr gegen das Zuviel, als gegen das Zuwenig, und freue mich, die ge wisse Ueberzeugung gewonnen zu haben, daß die Deputation eben hier die richtige Mitte halte. Zwar stehen noch manche an dere Gesetze, die erst künftig erscheinen sollen, mit dem vorliegen den in enger Beziehung, indessen greift Letzteres nicht vor, und ich hoffe, eS werde bei so gründlicher Berichtserstattung noch möglich werden, das Gesetz vor dem Schluffe des Landtags durch zubringen. Der beantragten Ausscheidung der mehr in die Ver ordnung gehörenden Bestimmungen trete ich vollkommen bei. Zwar sehe ich es nicht gern, wenn man zu Vieles auf dem Wege der Verordnung kn Ausführung bringen will, allein ich vertraue den Gesinnungen der Negierung, und wünsche nicht, daß Dinge durch Aufnahme in das Gesetz stabil gemacht werden, die von Zeit zu Zeit einer Abänderung bedürfen. Hat man anfangs we niger streng zwischen Gesetz und Verordnung unterschieden, so lebe ich der Hornung, man werde sich auch über diesen schwieri gen Punct immer mehr klar werden. Die allgemeine Berathung erreicht hierauf ihr Ende. (Beschlußfolgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Verantwortliche Redaktion.- v. Gretschel.
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