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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 310. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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nicht immer zu vermeiden sein. Hoffentlich werde cs deutlicher sein, wenn, wie er hiermit beantrage, im fünften Satze statt: „jede Bezugnahme auf," vielmehr gesagt würde: „jede störende Aeußerung über," wornach denn dann auch das Wort „ Bezug nahme" mit „Aeußerungen" zu vertauschen sein werde. Ge währe auch die Zusicherung des Cultmmisters einige Beruhigung, so müsse er doch sehr wünschen, daß der oben erwähnte fünfte Satz nicht ausfalle. Eben so wenig könne er dem Anträge des Secr. Hartz zum dritten Satze beitreten, da die Veranstaltung zur Ermöglichung des Religionsunterrichts von der kirchlichen Behörde abhänge, mithin auch nur diese wissen könne, wenn Man mit Zwangsmit teln verfahren dürfe. Sollte der Vorschlag des Secr. Hartz an genommen werden, so müsse er wenigstens wünschen und even tuell beantragen, daß dem zweiten Satze die Worte beigefügt würden: „und der betreffenden Obrigkeit von der getroffenen Einrichtung Nachricht zu geben."— Der vom Bürgermeister Ritterstadt vorgeschlagemn Veränderung dcrUcberschrift des Z.2. müsse er aus dem Grunde widersprechen, weil dieser Z. nicht von Volksschulen überhaupt, sondern von Confessionsschulen insbe sondere handle, und weil das in der Ueberschrift gebrauchte Wort „christlich " um des Gegensatzes zu §.4. willen, nicht zu entbeh ren stehe. Dagegen sei der Mterstadtische Vorschlag zum zwei ten Satze Z.3. unbedenklich und ganz im Sinne der Deputation. Zur Beseitigung des Bedenkens des Cultministcrs beim vierten Satze §. 3. endlich, schlage er vor, das Wort „ Gemeindrglie- der" mit „Ortseinwohner" zu vertauschen. Sammtliche Anträge Neferentens werden hinreichend un terstützt. > BürgermeisterH ü b ler erklärt sich dahin, wie auch er,Feind jeden Gewissenszwanges, die Vorschläge der Deputation der Fassung der 2. Kammer weit vorziehe. Anlangend die einzelnen Vorschläge, so sei er gegen die Veränderung der Ueberschrift des Z. 2. und gegen den Wehnerfchen Vorschlag züm DSatze §. 3., im Uebrigen aber für alle ändere gestellten Amendements, in denen er Verbesserungen des Deputationsvorschlags erkenne. ., v. Carlowitz: Ich kann mich ebenfalls nicht mit der Fassung der 2. Kammer befreunden, denn ich wünsche jede Art von Gewissenszwang entfernt zu sehen. Außerdem werben sich die Aeltern der betreffenden Kinder nur durch Auswanderung an einen Ort, wo sich eine Schule ihrer Confession vorfindet, zu hel fen suchen. Wende ich mich nun zu den einzelnen Vorschlägen, so scheint mir die Beibehaltung der von der Deputation vorge- schlagencn Ueberschrift des Z. L. um des Gegensatzes zu K. 4. wil len von Wichtigkeit zu sein. Was den §. 3. antangt, so bin ich mit dem vom Hrn. Würgcrmstr. Ritterstadt zum 2. Satze ge machten Vorschläge ganz einverstanden, indem derselbe dazu dient, den Sinn der Deputation noch deutlicher darzustellen. Dagegen wünsche ich den dritten Satz Unverändert beibehaltcn zu sehen, da der Obrigkeit zwar Zwangsmittel zustehen, ihr jedoch die Mittel abgehen, die Möglichkeit des Religionsunterrichts, und so weit dem Zwange Folge zu verschaffen. Beides gehört in eine Hand, und zwar in die der gelstlichen'Behörde. Eben so wichtig erscheint mir die Beibehaltung der zweiten Halste des vierten Satzes, und will man sich mit derselben nicht einverstehen, so würde ich deren Wegfälle weit mehr noch d ieBestimmung vor ziehen, daß MN die hier in Frage stehenden Kinder ganz vom Schulgelde in der Ortsschule frei ließe, indem für sic noch em besonderer, vielleicht.sehr bedeutender Aufwand wegen des Reli gionsunterrichts ziz bestreiten ist. Die meiste Anfechtung hat der fünfte Satz erlitten. Den wegm des Ausdrucks „Bezugnahme" erhobenen Bedenken wird durch den Vorschlag Sr. königl. Hoh. abgeholfen, aber gänzlich darf man den Satz durchaus nicht in Wegfall bringen, denn er stellt die Rechte der Aeltern anderer Confessionen fest, und gehört deshalb nicht in die Verordnung, sondern nothwcndig in das Gesetz. Daß der Satz hin und wie der einmal eine Denunciation herbeiführen wird, gebe ich gern zu, allein wenn Grund zu derselben vorhanden ist, so finde ich darin kein Unglück, und dieses Bedenken wird auch nicht vermieden, wenn man die Sache in die Verordnung bringt. Uebrigens finde ich in der Sache keineswegs bloß einen Schutz für die ka tholischen Religionsverwandten, sondern noch vielmehr für dieje nigen Protestanten, die ihre Kinder in katholische Schulen schik- ken müssen, wie dich in der Dberlausitz allerdings Vorkommen dürfte. Jedenfalls wird sich die Sache nach der Fassung, welche vom Hrn. Referenten vorgeschlagen worden, am besten aussich- ren lassen. Man hat gesagt, der Schullehrer werde sich in eine üble Lage versetzt sehen, wenn er in seinen Vorlr'ägtn Bedacht auf seine Aeußerungen nehmen sollte. Nun, ähnliches Schick sal theilen mit ihm viele Lausende. Die Worte auf die Gvldwage zu legen, sieht man sich im Leben gar ost genothiget. Wir selbst haben ja in der Kammer fast täglich Gelegenheit, uns darin zu üben. Da können es die Schullehrer gewiß auch thun. Bürgermeister Ritterstadt nimmt, durch die ihm ge machten Einwürfe dazu veranlaßt, seinen Vorschlag auf Veränderung der Ueberschrift des H. 2. wiederum zurück. ' '' . ' Secretair v. 3 edtwitz schlägt vor, zuerst über die Amm- dcments abzustimmen, und sich sodann über die Wahl zwischen den Fassungen der Deputation und der 2. Kammer zu ent scheiden. Hiernach, richtet nun der Präsident die Fragestellun gen ein. ° Es wird 1) der Vorschlag des Staatsministers V. Mül- l e r wegen Veränderung der Ueberschrift §. 3., sodann der vom j Bürgermeister Ritt erst ädt zum zweiten Satze'si'ünd die von Erst e r em bei eben diesem Satze beantragte Abänderung der Worte: „aus irgend eine Art" einstimmig geneh- miget. ' ° "'.V" '' 2) Der Vorschlag des Secretair Hartz zum dritten Satze mit 24 gegen 4 Stimmen, und hierzu der vom Prinz Johann eventuell beantragte Zusatz zum zweiten Sätze einstimmig angenommen. ' » 3) Die beim vierten Satze vom Prinzen Johann beantragte Vertauschung des Wortes: „Gemcindemitglieder" mit „Ortseinwohner" einstimmig genehmige t; der auf
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