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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 310. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Die Kammer ist auch hier mit der Deputation einstimmig! einverstanden. Unter L. Gegenstand der Vereinigung: Die 1. Kammer wosstein der Schrift aussprechen: „daß der bei Z. 5. wegen recht licher Begründung" der Fleischsteuerbefreiüng der Geistlichen in der Oherlausitz, gemachte Antrag auch auf die fraglichen Stifter (das Domcapitel zu Wudissin und die Klöster zu Stt Marienstern und Marienthal) erstreckt, und ihnen, dafern ihre Befreiung von der.Fleischsteuer rechtlich nicht begründet sein sollte, nach Be finden eine- billigmaßige Unterstützung in Betracht der neu zu übernehmenden Last der Fleischsteuer bewilligt werden möge. Vorschlag zur Vereinigung: In Betracht, daß der Antrag auf Unterstützung'von den.nöthigcn Unterlagen entdlost, daher zu unbestimmt und die Regierung sonach die Höhe derselben zu bemessen gar nicht im Stande, diese vielmehr erst von dem nach- gewiestnm Bedürfniß und davon, ob ohne eine solche Unterstüz- zung die stiftuugsmaßigcn Zwecke nicht mehr zu erreichen stünden, jedenfalls aber von ständischer Bewilligung abhängig sei, den Antrag dahin zumodift'ciren: „es möge die Staatsregierung die in dieser Beziehung bei den gedachten Stiftern obwaltenden recht lichen Verhältnisse erörtern, dabei auch nach Befinden untersu chen, ob sich in dieser Rücksicht eine Hilfsbedürftigkeit derselben hcraüsstelle oder nicht, und die Resultate der künftigen Stände versammlung mitthcilcn." Beschluß darüber in der I. Kammer: Mit 15 Stimmen ge gen 14 den Vermittelungsvorschlag abzulehnen, dagegen aber den früher beschlossenen Antrag, wegen der bei K. 5. eingetrerencn Veränderung nunmehr dahin zu fassen: „daß die Regierung er örtern und ermessen möge, in wie fern dem Dvmstift zu Budissin und den Klöstern St. Marienstern und Marienthal eine Be freiung von der Fleischstcuer rechtlich zustehe, und daß, sofern sich dieß nicht ergeben sollte, uiessn Stiftern nach W-sinden rin« billigmaßige Unterstützung in Betracht der neu zu übernehmen den Last der Fleischstcuer bewilligt werden möge." Deputationsgutachten für die 2. Kammer: Dem Beschlüsse der 1. Kammer nicht beizutreten, dagegen aber den VcrmittelungS- vorschlag anzunehmen. Die Kammer theilt gleichfalls einstimmig die Ansicht ihrer Deputation. Unter 0. Gegenstand der Vereinigung: Die 1. Kammer wollte folgende Fassung: „In gleicher Maße und auf eben so lange soll auch dem Domcapitel zu Meißen, ingleichen den Klöstern St. Marienstern und Marienthal kn der Oberlausitz und dem Domcapitel Sct. Petri zu Wudissin diejenige Summe alljährlich aus der Staatskasse ge währt werden, welche selbige bisher und zwar die drei zu letzt genannten nach dem Oberlausitzer Biersteucr- Mandate vom 13. November 1830 §Z. 17. und 18. statt der ehemaligen Trank- ynd Biersteuerbe- freiung zu beziehen gehabt haben." — Die 2.Kammer hat dieselbe nur m Bezug auf das Domcapitel zu Meißen und nur in so weit angenommen: „In gleicher Maße und auf chen so lange soll dem Domcapitel zu Mißen diejenige Summe jährlich aps der Staatskasse gewährt werden, welche dasselbe statt der steuer freien Einlegung von 50 Faß Bier bisher zu beziehen gehabt hat;" wegen der Oberlausitzer Stiftex.abcr bei Z. 8. Beschluß gefaßt, . Vorschlag zur Vereinigung: Da wegen Entschädigung der ^Oberlausitzer Stifter in dem bei Z. 8. gemachten Vermittlungs vorschlage Vorsorge getroffen worden; möge hier die Fassung der ,2. Kammer angenommen werden. Beschluß darüber n; der 1. Kammer r den Beschluß wegen der Oberlausitzer Stifter nicht bis zu §. 8. b. auszusetzen, sondern hei der früheriMsitschließung zu beharren. Deputationsgutachten für die 2. Kammer: Diesem Be schluß der 1. Kammer nicht bcizutreken, vielmehr auf dem dies seitigen Beschluß, jedoch unter Annahme des bei §. 8. gemach ten Vermirtelungsvorfchlags, zu beharren. Wird gleichfalls einstimmig der Deputation beigetreten. Unter v. Gegenstand der Vereinigung: Sich nach dem An träge des königlichen Regierungscommiffars in der Schrift dahin auszusprechen: daß die Staatsregierung ermächtigt werde, die zu Ablösung der Lranksteuerbenesicim erforderlichen Summen aus der Staatskasse zu entnehmen. Vorschlag zur Vereinigung: Dem Anträge eben so, wie die 2. Kammer gethan, zu entsprechen. Beschluß darüber in der 1, Kammer: Beizutretcn. Deputationsgutachten für die 2. Kammer: erledigt. Dieß hält auch die Kammer für erledigt. §. 8. unt. il) Gegenstand der Vereinigung: Die erste Kammer will statt der von der zweiten angenommenen Fassung: „ Nur für solche Freibierbercchtigungen, welche einzelnen Grund stücken mittelst specicller und unwiderruflicher Privilegien ver liehen worden re.", die von ihr beschlossene Fassung: „2) Für solche Freibierbercchtigungen, welche einzelnen Grundstücken mittelst specicller und unwiderruflicher Rechtstitel zustchen rc." bcib-.halten. Vorschlag zue Vereinigung: es möge die Fassung der zwei ten Kammer hier zu Grunde gelegt und demnach nur über dis F'reibirrberechiigungen, welche einzelnen Grundstücken mittelst specicller und unwiderruflicher Privilegien verliehen worden, und über die Biersteuerbefreiung der Besitzer braubercchrigter Häuser in den Vier- und Landstädten der Oberlausitz Bestim mung getroffen werden, Beschluß darüber in der 1. Kammer: der Fassung der zwei ten Kammer sich anzuschließen, so jedoch, daß aus derselben das . erste Wort „Nur" weggelassen werde. -! Deputationsgutachten für die 2. Kammer: obwohl dcrAus- druck „Nur" mit dem §. 8b. in keiner das Trankstesterverhältniß der Rittergutsbesitzer berührenden Verbindung steht; so scheint cs doch unbedenklich, hier der ersten Kammer beizutreten. ES wird einstimmig die Ansicht der Deputation gethcilt, Unt. ft) Gegenstand der Vereinigung: Während die erste Kammer den Rittergütern der allen Erblande für den Genuß des steuerfreien Tischtrunks eine jährliche Entschädigung zugehilligt und nur die Modalität derselben anders, als im Gesetzentwurf . geschehen, normirt, den Rittergütern in derOberlausitz aber, in- > gleichen den dortigen Stiftern den Fortgenuß der bisher dafür be zogenen Äquivalente gesichert wissen wollte, war die zweite Kammer dex Ansicht, daß nach §. 8V. alle andere Begnadigun gen in Bezug auf die Trank- öher Biersteucr, namentlich der Genuß des trank- oder biersteuerfreien Lischtrunks, Welcher bis her Besitzern von Rittergütern in den Erblanden und der Ober lausitz entweder für ihre Person und die Ihrigen , oder auch für ! die Wirthschaftsbeamten und Ofsiciantcn bewilligt gewesen, so wie die statt desselben bisher verabreichten Äquivalente ohne Ent- > schadigung aufhören, und dieß auch auf die mit den Rittergü ¬ tern in der Oberlausitz in gleicher Kategorie stehenden dortigen Stifter nach-Z. 7. 6. zu beziehen sei, : - Vorschlag zur Vereinigung: die Frage über die Entschädi gung der fraglichen Rittergüter und Stifter bis dahin, wo über - die Frage wegen der in der Verfassungsnrkunhe überhaupt zuge- sichertcn Entschädigung fürRealbefreiüngen Entschließung werde gefaßt werden , ausgesetzt sein zu lassen, bis zu diesem Zeitpunkte aber die Aeguipatenle fortzubezahlen; übrigens um diese Entschä- digungSfrage nicht zu weit hinauszuschiehrn, in der Schrift den Z
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