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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 310. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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befunden habe, daß eine Druckschriften dieÄammer versendet und vertheilt ward, in welcher auch von mir ausgeganMe Aeu- ßerungerr Gegenstand der Widerlegung waren, so finde ich wich um so mehr berufen, der Freiheit derer außerhalb der Kammer, welche in der Kammer geschehene Behauptungen durch eine über sendete Schrift widerlegen wollen, wegen dieser Uebcrsendung das Wort zu reden. Ist in einer solchen Schrift, wovon sich das Direktorium bei deren Eingang leicht überzeugen kann, keine Beleidigung enthalten, so sehe ich nicht ab, was die Bertheilung hindern, die Mitglieder der Kammer um eine wünschcnswerthe Aufklärung und Berichtigung bringen soll, welche die Schrift ih nen verschaffen würde. Und wäre auch daraus nachzuweisen, daß dadurch ein Kammermitglied verletzt würde, so steht diesem der Rechtsweg offen. Es ist im Geiste der Liberalität der Kam mer, anzunchmrn, was gegen Eiflzelne unter ihnen zu Widerle gung ihrer der Kammer eröffneten vielleicht irrigen Ansichten ge richtet. Genießt die Kammer des Voxtheils, daß jede freie Acu- ßerung durch die .Peffentlichftit und durch den Druck sicher und rasch im Lande verbreitet wird, so erfordert es Recht und Billig keit gegen das Publicum, den Weg der Bertheilung von Druck schriften zu Widerlegung offen zu lassen, welche außerdem keinem oder nm wenigen Mitgliedern bekannt werden würden. Abg. Runde: Ich' muß nur erwähnen, daß ich mich nicht dagegen erkläre;.ich halte diese Schrift für so wenig ge eignet, das zu widerlegen, was die Kammer beschlossen hat, daß cs ganz unschädlich ist, diese Schrift vertheilcn zu lassen. Atg. Sachßr: Ich hin weit entfernt, mit meinen Be merkungen den Abgeordneten zu treffen, sondern ich habe sie nm im Allgemeinen gestellt, Es ist ja ein ganz.wissenschaftli cher Gegenstand, und es ist ja uns auch versichert worden, daß sie keine Injurien enthalte. Wäre letzteres der Fall - so würde es allerdings Bedenken haben. > , , , . ? - . Prasid'enir Würde W Injurien enthalten,'.so würde sich die Schrift allerdings nicht zur Kertheilnng eignen, Das "ist aber hier nicht der Fass. . >'.G ' Vicepräsident: Mir ist es nur um der Konsequenz willen. Nehmen wir diese Schrift an, so müssen, wir andere derartige gleichfalls auch annehmen. Mrigensi glaube ich, wird auch das Publicum, nicht gefährdet, wenn wir solche Schriften abweisen. Es kann drucken lassen/ was es will, .und ich hast? daher dafür, daß man unter diesen Umständen dabei stehen bleibe, dergleichen Privatschriften abzuweisen. Werden solche Schriften einzelnen Abgeordneten privatim zuge- senpet, so ist das etwas anderes, Abg. Rouxr Zch halte überhaupt nicht dafür, daß dieses der richtige Weg sei, daß, wenn Jemand eine Schrift andre Mitglieder der Kammer bringen will, sie dem Directorium zu überreichen, und dasselbe zu bitten, die Schrift auf offftiellem Wege der Kammer mitzutheilen? Es wird nicht versagt wer den, etwas derartiges drucken zu lassen, aber der Weg, welcher, durch das Dircetorium gewählt wich, hgt mix nie und nimmer gefallen. Gs steht ja Yen Herren frei, wenn sie die Schrift nicht an die Kammermitglieder selbst senden wollen, sie den Auswartern zu geben, und da kann jeder rin Exemplar sich neh men. Ich wünschte aber, daß davon abgegangen werde, sol che Schriften auf ofsiciellem Wege mitzutheijlcn. - Abg. Haußner: Ich bin gewiß ein Freund der Oeffent-. lichkeit; aber der Grund, den der Abgeordnete so eben ange führt hat, bestimmt auch mich, und es ist dadurch die Neffent- lichkeit durchaus nicht gefährdet. Abg. Sachßer Abg. Roux hat vorgeschlagen, dergleichen Schriften könnten bei der Dienerschaft zur Bertheilung abgegeben werden. Von diesem Auskunftsmittel besorge ich, daß, wenn man heut die Sendung an das Präsidium unzulässig findet, über kurz auch jene Art der Mittheilung abgcschafft werden wird. Un- ' gegründet würde aber der Einwand sein, daß Mitthei- lungen an die Kammer von einer Deputation Zu prüfen seien, schon um deswillen weil auf die fragliche Art von Mittheilungen dieLandtagsordnung unmöglich Anwendung finden kann. Eine Kammer, welche freie Äeußerung des Wortes als ein Neckt for dert und übt, muß sich nicht einseitig gegen freie Mittheilung von außen verschließen. Ich »ruß mich daher forthin gegen den ge stellten Antrag als einen der Kammer nachtheiligen, unpassenden und illiberalen erklären. Abg. Nostitz und Iänckendorf: Ich glaube, die Kam mer hat schon früher darüber Beschluß gefaßt, daß nämlich solche Eingaben an Vas Präsidium gegeben, und von diesem geprüft wer den möchten, ob sie sich zur Vorlage eignen. Dieser Beschluß steht noch fest, und wir können darnach auch jetzt verfahren. Abg. Ro ux; Ich bin der Meinung, daß man das Directo rium nicht damit belästigen möge, eine Censurbehörde abzugeben, und cs würde Auch das zu weit führen. 'Präsident.' Es wäre wohl das Beste, die Schriften, welche an das Prasidiüm kommen, an die Mitglieder selbst ge längen zu lassen. ' - - Mit diesem Vorschläge ist dieKammer auch gegen 1 Stimme einverstanden , und Nachdem ' i Abg. Eisenstack darauf angetragen hatte-, in nächster - i Sitzung Vortrag erstatten zu dürfen,-u) übet das Decket wegen ! einer Modisication und Redactionsverändemng des Gesetzes, ! über die Immobiliar-Brandassecuranz-Anstalt, b) über das De- ! cret, wegen der Competenzverhältnisse und höheren Justizbchvr- j delft und <y übet das Decrct wegen der Schlachtsteuer, welcher Antrag auch sofortige einstimmige Genehmigung findet, verlesen Vie Referenten' 1) Abg. Sachße, die ständische Schrift, auf das Decret, wegen des Gewxrbs- und Personalsteuergesetzes, und - 2) Abg. Eisenstuck die ständischeSchrist, wegen desalsech. Dc'erets. und Gesetzentwurfs über Aufhebung des Mandats von 1712 hinsichtlich der darin enthaltenen Bestimmungen Der die Bestrafung von Injurien. . - . - Weide Schriften erhalten die e in st km nr kg e Genehmigung der Kammer. (Fortsetzung folgt.) Druck und Papier .«en B, G, Teubner in Dresden, Beramworttsch? Redaktion: V. Gretsch et.
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