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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 335. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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stkmmung, daß gerade nur größere Orte Localschulorbnun- gen errichten sollten, in mir einiges Bedenken. Der Begriff „größere" ist ein sehr relativer, welcher die Behörden ost in Ver legenheit setzen wird. Man muß hier nicht sowohl den Umfang, als vielmchr die einschlagenden Verhältnisse und Bedürfnisse ei nes Ortes im Auge behalten. Ich würde mir erlauben, vor zuschlagen , den §. so zu fassen: „In Orten, wo es die beson- dcrn Verhältnisse und Bedürfnisse erfordern, sind eigene u. s.w.", wornach natürlich der erste Thcil der Urberschrift des §. wegfallen müßte. Secr. Hartz: Schon bei der allgemeinen Discussion habe er darauf aufmerksam gemacht, daß das vorliegende Gesetz eigentlich zunächst nur aus Landschulen berechnet sei und habe berechnet werden können. So fei z. B. bestimmt, daß jeder Schullehrer m oder nahe bei dem Schulhause Wohnung erhalten solle. Dreß paffe aber auf größere Städte, wo man nicht einen oder zwei, sondern vielleicht IO bis 15 Lehrer habe, nicht. Eben so sei bestimmt, daß das Schulgeld die bisherigen Ansätze nicht übersteigen dürfe. Nun werde man sich aber ohne Zweifel be mühen , in den Städten auch die Kinder der hohem Stande, welche bisher meist in Privatanstalten unterrichtet worden seien, für die öffentlichen Schulen zu gewinnen. Hierdurch wachse ein ganz neues Element für die Volksschulen zu, und daß man bei der hier nothwcndig werdenden Erweiterung des Unterrichts und der Unterrichtsgegenstande auch ein höheres Schulgeld for dere als bisher, das liege wohl in der Natur der Sache. Solche einzelne Bestimmungen, welche auf die Städte, namentlich die großem und mittlerer derselben, nicht paßten, fänden sich häu fig. Wenn sich aber auch hier und da in Einzelnheiten nach helfen lasse, so sei dieß doch im Ganzen unmöglich, da das ganze Gesetz fast nur mit Hinsicht auf die ländlichen Schulen habe abgesaßt werden können. Wollte man also, und dieß sei der Sinn des von der Deputation vorgeschlagenen Zusatzes, die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes stricte auf die Bürger schulen anwenden , so Müßten die Bürgerschulen auf das Em pfindlichste darunter leiden. Nun verlange er zwar keineswegs, daß man diese letztem von dem vorliegenden Gesetze ausnehme, ' allein dringend wünschen müsse er, daß es wenigstens gestattet bliebe, diejenigen Bestimmungen, welche sich auf städtische Schulen nicht ohne Nachthcil anwenden ließen, angemessen zu mvdisiciren. Hn diesem Sinne schlage er vor, den tz. nach der Fassung der 2. Kammer anzunehmen, demselben jedoch anstatt des von der Deputation vorgeschlageflen Zusatzes die Worte bei zufügen r „in welchen die Bestimmungen des gegenwärtigen Ge setzes den Localverhältniffen anzupaffen sind". Amtshauptmann v. Welch: Es ist gewiß eine schwierige Aufgabe, den vorliegenden Z- so zu fassen, daß er nicht zu viel noch zu wenig enthalte. Die Fassung her 2. Kammer geht offen bar zu weit, denn sie entbindet diejenigen Orte, wo Localschul- vrdnungen errichtet werden, ganz von dem Gesetze. Die Fas sung des Gesetzentwurfs und der Zusatz der Deputation hingegen ist wiederum zu beschränkend, und es kann nicht ausbleiben, daß ! sich hierunter vielfache Dispensationen nöthig machen werden; wenigstens lehren dieß die vielfachen Erfahrungen, welche man ! bei Einführung der Städteordnung zu machen Gelegenheit ge habt hat. Deshalb wünsche ich eine Fassung, welche etwas mehr Freiheit gestattet, überhaupt das Mittel zwischen beiden Extre men bildet, und schlage deshalb vor, statt des Zusatzes der De putation der Fassung der 2. Kammer noch die Worte beizufügen: „Etwas, was denHauptgrundzügen dieses Gesetzes widerspricht, darf in eine solche Local-Schulordnung nicht ausgenommen wer den."— Daß endlich Manches, was im Gesetze steht, in den Localschulordnungen wiederholt werden muß, laßt sich nicht um gehen, und es kann das deshalb im Gesetzentwürfe zu findende Verbot füglich übergangen werden. Sammtliche Redactionsvorschlage der vorstehenden 3 Spre cher finden ausreichende Unterstützung. Referent, Prinz Johann: Ich meines, Kheiles könnte mich mit sammtlichen drei Anträgen nicht einverstehen. Obgleich ich gegen den Gottschaldschen etwas Wesentliches nicht zu erinnern habe, so muß ich doch erinnern, daß, da Localschulordnungen doch nur in größer:: Orten errichtet werden würden, es auf das selbe hinauskommt, und man eine dadurch doch nicht zu beseiti gende Differenz mit der 2, Kammer hierbei vermeiden möge. Wichtiger sind fteilich die beiden andern Vorschläge, allein auch ihre Genehmigung halte ich nicht für rathsam. Man muß doch hauptsächlich von der Ansicht ausgehen, daß das Gesetz nur die Hauptgrundsätze enthält. Ist man hierüber einig, so wird man eine allgemeine Ausnahme für einzelne Schulen gewiß nicht an gemessen finden. Lassen sich einzelne Bestimmungen des Gesetzes wirklich nicht ohne Nachtheil auf die städtischen Schulen anwen den, so mag man lieber bei solchen Bestimmungen specr'elle Aus nahmen gestatten; allein daß man es, namentlich nach dem Welckschen Vorschläge in die Hand der Behörden lege, wiederum zwischen^ Haupt- und Nebengrundsätzen des vorliegenden Ge setzes zu unterscheiden, kann ich unmöglich für zulässig erachten. Die Beziehung auf das Beispiel der Städteoxdnung kann hier eben so wenig Platz ergreifen, denn damals, als sie bearbeitet wurde, hat man zwischen Gesetz und Verordnung noch nicht streng unterschieden, und eben so beweisen die yom Secretair Hartz angeführten Bestimmungen nichts, da für die Wohnungen den Lehrern Entschädigung gewährt, hinsichtlich des Schulgeldes aber eine specielle Ausnahme gemacht werden kann. Staatsminister0, Müller: Sgmmtlichegeehrte Mitglie der schienen mit ihm darüber einverstanden zu sein, daß man den Gemeinden das vollständige Abgehen von dem vorliegenden Ge setze flicht Nachlassen könne, und dass die diesfallsige Freiheit be schränkt werden müsse, Da halte er denn den Vorschlag der Deputation für das Hesse Auskunftsmittel, und werde solcher durch das, was Secretair Hartz angeführt habe, feinesweges widerlegt. Was namentlich das von der Gewährung der Woh nung hergenommene Bedenken anlange, so werde es nach per frü hem Fassung des §. 13. allerdings begründet gewesen sein; jedoch reichten die Vorschläge der Deputation hin, es zu beseitigen. Eben so solle die Bestimmung wegen des Schulgeldes nur ein 2
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