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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 335. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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6831 wornach denn sein Verlangen gewiß nicht unbescheiden sei, son dern n.ur aus dem Wunsche hervorgehe, die städtischen Schulen nicht durch unangemessene Bestimmungen von der Stufe, auf Zu Z. 6. (s, dens. Nr. 471. d. Bl. S. 5099.) hat weder die Deputation etwas bemerkt, noch wird Seiten der Kammer da gegen etwas erinnert, sondern es findet dieser §. die einstim- auf die Landesverfassung auch des Unterthaneneids gedacht wer den möchte, weßhalb sie vorschlagt, die Worte „und sind — verpflichtet" mit folgenden zu vertauschen: „ und sind zu treuer Erfüllung ihres Berufs zu verpflichten, auch mit dem Untertha- nen- und Verfassungseid zu belegen." mige Genehmigung der letztem. Zu Z. 7. (s. Nr. 471. d. Bl. S. 5099.) Die zweite Kam mer hat folgende Fassung dieses §. beliebt: „Jede Volks - oder Elementarschule muß ein selbstständiges Institut und daher so eingerichtet sein, daß die_Kinder in selbiger bis zu Beendigung werden sollte, Dispensationen in großer Zahl nicht zu vermeiden gen "können. — Die bei denselben anzustellenden Lehrer bedür- welchc man sie mit großer Mühe und vielen Aufopferungen ge bracht habe, mit Gewalt herabgedrückt zu sehen. Amtshauptmann v. Welck: Mich hat bei meinem Anträge der Wunsch geleitet, dem Gesetze volle Kraft und Wirkung zu ver schaffen, indem, wenn der Zusatz der Deputation angenommen der gesetzlich bestimmten Schulzeit vollständigen Unterricht erlan- werden sollte, Dispensationen in großer Zahl nicht zu vermeiden gen können. — Die bei denselben anzustellenden Lehrer bedür- sein werden, falls man nicht den städtischen Schulen offenbaren s ftn der Bestätigung der Staatsbehörde und sind — zu verpflicht Nachtheil zufügen will. tcn. Ihre Befähigung rc." — Die Deputation kann sich mit wahnt worden, ser dre Nothwendigkeit eines Zusatzes der Art, wie Hx Wort „Häher" im ersten Satz, weil hier kein Causal- solchen Amtshauptmann v. Welck und Secr. Hartz vorgeschlagen nexus vorhanden ist, überflüssig und sie beantragt daher dessen hatten, noch keineswegs erwiesen worden. Dagegen bedürfe es Wegfall. — Dagegen glaubt stH daß neben der Verpflichtung des Zusatzes der Deputation allerdings, wenn nicht die größte Ungewißheit entstehen solle. Unmöglich sei es, daß das Mini sterium selbst alle Localschulordnungen prüfen könne. Dieses Geschäft müsse den Kreisdirectioncn überlassen bleiben, und da deren 4 eingerichtet werden würden, so sei die größte Irrung und Verschiedenheit unvermeidlich, falls nicht eine bindende Regel feststehe. Verlange man schlechterdings eine mildere Fassung, so werde sich die Regierung allenfalls damit einvcrstehen können, wenn gesagt würde: „Etwas, das dem Geiste dieses Gesetzes entgegen ist- darf in einer solchen Localschulvrdnung nicht enthal ten sein." Amtshauptmann v. Welck macht diesen Vorschlag zu dem seinigen, und nimmt dagegen seinen frühem wieder zurück. Referent, Prinz Johann findet aber auch diesen neuen Vorschlag unzweckmäßig, indem es ihm eben nicht blos um den Geist des Gesetzes, sondern um bestimmte Formen zu thun sei. v. Carlowitz tritt diesem bei, da die Ansichten darüber, was als der Geist des Gesetzes zu betrachten sei, sehr verschieden sein dürften. Lasse man den von der Deputation vorgeschlagenen Zusatz weg, so verfehle dadurch das Gesetz zum großen Lheile seinen Zweck, und es würde am Ende besser sein, man ließe es le diglich dabei bewenden, daß ein jederarte seine Localschulord Nachdcm Staalsministcr V. Müller sein Einvcrständniß mit den Vorschlägen der Deputation zu erkennen gegeben, tritt man letzterer einstimmig bei. . Zu Z.Z. (s. Nr. 471. d. Bl. Nr. 5101.) Die zweite Kam mer hat die ausdrückliche Erwähnung derWinkelschulen, sowie r die Beschränkung in Rücksicht des Orts und der Bestimmung der « Widerruflichkeit, weil letztere zur Concessionserledigung gemacht werden könne, überflüssig gefunden und folgende kürzere Fassung z gewählt: l „(.Privat- und Sammelschulen bedürfen der Concession.) I Sammel- und Privatschulcn dürfen nur mit Genehmigung der Kreisschulbehörde und unter den von derselben festgesetzten Be dingungen errichtet werden," Die Deputation stimmt dem zwar im Allgemeinen bei, k glaubt jedoch, daß die Bestimmung wegen der Widerruflichkeit beibehalten werden möchte, theils, weil diese Sammelschulen im Allgemeinen keine sonderliche Begünstigung, verdienen, theils, weil dieselben einmal in dem Concessionsrescripte übersehen wer den und dann die Schließung einer nachtheilig wirkenden Anstalt dieser Art der Behörde erschwert werden würde, nung selbst entwerfe, Der Vorschlag des Bürgermeister Gottschalk wird hierauf mit 20 gegen 9 Stimmen und unter dieser Abänderung der 5, nach der Fassung der 2. Kammer einstimmig geneh miget. Als nunmehr der Präsident zur Frage wegen Annahme des Zusatzes der Deputation übergeht, zeigt sich nach erfolgter Abstimmung eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob letzterer genehmiget oder verworfen sei. Es wird deshalb zum Namens aufruf geschritten, wobei sich 15gegen 14Stimmen für den Zusatz der Deputation erklären. Hierdurch erledigt sich zugleich derWelcksche und Har - Hische Antrag. Mit der Veränderung der Überschrift dahin: „Localschul- Mdiiungen für einzelne Octe" ist man einstimmig einver standen. 0. Heinroth: Mir scheint es doch weit rathsamer zu sein, das im Gesetzentwürfe enthaltene ausdrückliche Verbot der Winkelschulen beizubehalten. Winkelschulen gehören nicht in die Kategorie von Privatschulen; denn sie entsprechen dem Zwecke derselben nicht. Sie werden, gleichsam in Winkeln, von Leuten errichtet, die sich nicht durch Bildung zu Schullehrern eignen, sondern nurausNoth, um doch etwas zu ergreifen, sich mit dem Unterrichte von Kindern befassen,. Uebrigens führen jetzt Privatschulcn gewöhnlich den Namen der Institute, Staatsminister O. Müller: Es kann wohl nicht geleug net werden, daß das Verbot des Haltens von Winkelschulen schon mir in der von der 2. Kammer gewählten Fassung liegt. Den Ausdruck „Winkelschulen" har man nur aus den ältcrfl Gesetzen beibehalten. Es wiro Z. 8. nach der Fassung der Deputation einhel lig genehmiget-
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