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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 335. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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hinsichtlich des etwa vorhandenen Schulvermögeys gewährt würden. Dieß schneide aber die Fassung der Deputation fas ganz ab, und schlage er deshalb vor, lieber folgerte Wortstel lung zu Wahlen: „In der Regel verbleibt das Vermögen der bis her gemeinschaftlichen Schule .üngetheilt, und sind die Ausschei denden verbunden rc." Ließ wird.ausreichend unterstützt. ..... Referent/ Prinz I ohann undBgmstr. Hüb ler sind zwar mit der Absicht des gestellten Antrags einverstanden, halten je doch dessen Fassung nicht für ganz angeineffen und schlagen des halb vor, am Schlüsse des ersten Satzes nach den Worten „nach gewiesen wird" die Worte beizufügen: „ oder sonst ausreichende Gründe dafür vorhanden sind." - Hiermit ist Seer. Hartz einverstanden, und nimmt dage gen seinen Vorschlag wieder zurück. Obiger enthalt nun die er forderliche Unterstützung. ' ^7- Staatsministcr V. Müller erklärt,sein Einverständmß mit diesem Vorschläge, indem er dadurch das allerdings auch gar sehr zu beachtende Interesse der bei der Schule verbleiben den Gemeinde nicht verletzt finde. - Es wird hierauf der Z. 12. ä. einstimmig genehmigt. .Es scheint endlich hier ein Verhältnis übersehen zu sein, wel ches gleichwohl häufig Vorkommen dürfte, der Fall nämlich, wenn entlegene Theile eines Schulbezirkes ausgeschult werden müssen, gleichwohl es zweckmäßiger erscheint, sie keine eigene Schule be gründen zu lassen, sondern sie in eine näher gelegene Schule ein- zubczirken. Eine solche Maßregel darf aber den bisher in die letztere gewiesenen Gemeinden, welche gar kein Jnteresse-daran ha ben, zum Nachtheil nicht gereichen, sie müssen vielmehr in unge schmälertem Genuß ihres Vermögens bleiben und vor erwcißli- chen Schaden gesichert werden. Die Deputation empfiehlt zu diesem Behuf die Einschaltung eines neuen §. o. folgenden In halts: „Erscheint es zweckmäßig, die Ausgeschulten einem an dern Schulbezirk cinzuverleiben, so kann solches zwar geschehen, es behalt jedoch jeder Theil des neuen Schulvereins den Genuß seines bisherigen Vermögens, dafcrn nicht deshalb eine freiwillige Vereinigung statt findet. Erweißlichett Schaden, welchen eine -Gemeinde durch-Einverleibung einer andern anderwärts ausge schulten Gemeinde erleidet, haben die Neueingeschulten zu tragen." Staats Minister v. Müller glaubt sich mit diesem §. nicht einverstehen zu können, indem er darin einen Zwang für beste hende Schulen, noch neue Gemeinden aufzunehmen, erblickt. Eine Gemeinde könne sehr trifftige Gründe haben,'andern die Aufnahme zu verweigern. Eben so könne auch vielleicht ein Schullehrer die Vermehrung seines Cötus nicht wünschen, und deshalb halte er es für angemessen, die Einschulung nicht auf Zwang, sondern auf fr^ic Vereinigung zu stellen. Referent, Prinz Johann hält dann den ganzen, an sich gewiß höchst nützlichen §. für überflüssig. Auch in der Deputation seien die eben erhobenen Bedenken erregt worden, allein sie habe die Ansicht gewonnen, daß sich zuweilen der Zwang der Einschu lung durch die unbedingte Notwendigkeit derselben rechtferti gen lassen werde. Man genehmiget hierauf den Vorschlag der Deputation einstimmig. Referent/ Prinz Johann fragt an, ob sich noch Orte- vorfänden, welche zu gar keinem Schulverbande gehörten? Da vom Sfaa'tsm.v. Müll e r bemerkt wird, daß es zwar nicht ganze Ortschaften, wohl aber einzelne Grundstücke dieser Art gebe/ schlägt! > . . „ Referent, Prinz Johann noch den Zusatz als Z. 12sL vor: „Wenn einzeche Grundstücke bisher gar keinem Schulver bande angehört haben, so leiden solchenfalls die Bestimmungen des vorigen Z. Anwendung." Dieser Antrag wird hinreichend unterstützt uud einstim mig genehmiget. Die Sitzung endigt hierauf halb 3 Uhr. - . Dreihundert und zwölfte öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 17. Octobcr 1834. - (Abcndsitzung.) Wahl der Mtglr'rder des Slaatsgerichtshofcs. — Vortrag mehrerer ständi schen Schriften. - Die Sitzung wird gegen 5 Uhr Nachmittags eröffnet und alsdann sofort zur Tagesordnung geschritten. - .Aufdieser befindet sich zuerst die Wahl der Mitglie der des Staatsgerichtshvfs für die bevorstehende Pe riode bis zum Schluß des nächsten Landtags. Um das Geschäft einzuleiten, trägt der Präsident zuvör derst das in Betreff des Staatsgmchts.hofs unterm 27. Januar vorigen Jahres ergangene königliche Decret vor, referirt auch aus den Landtagsacten den Erfolg der erstmaligen Wahl der Mitglieder des Staatsgcrichtshofes und theilt sodann die hier cinschlagendcn §tz. der Landtagsordnung mit. Man schreitet hierauf zur Wahl, welche in der vorgcschrie- brnen Weise durch Zettel erfolgt, auf deren jeden nur Ein Name geschrieben wird. Bei der Eröffnung der Stimmzettel vertritt Secr. v. Zedtwitz die Stelle des abwesenden Vizepräsidenten. Beim ersten Scrutinio erhalt 25 Stimmen Hoftath O. Si ckel, 3 Stimmen Obcramts-Regierungsrath Quierner, 2 Stim men Obersteuereinnehmer v. Römer, 1 Stimme Oberamts- Regicrungs-Prasident v. G ersd orf und 1 Stimme Kammer- >err v. Heynitz, wornach denn Hofrath v. Sickel als durch absolute Mehrheit gewählt zu erkennen ist. Bei der zweiten Abstimmung fallen von den vorhandenen 32 Stimmen 28 auf Kammerherrn v. Heynitz auf Miltitz, 2 auf Oberamts-Regierungs-Präsident v. Gersdorf und 2 auf Oberamts-Regierungsrath Quierney in Bautzen. Auch hier ist sonach absolute Mehrheit für den Erstgenann ten vorhanden. Das dritte Scrutimum, bei welchem sich die Stimmenzahl auf 31 vermindert hat, ergiebt, daß 14 Stimmen aus Ober- amts-Negierungspräfldcnt v. Gersdorf, 9 Stimmen auf Obcramts-Regierungsrath Quierner, 6 Stimmen auf Obersteuereinnehmer v. Römer, 1 Stimme auf Hofrath v. Langenn und 1 Stimme auf v. Glöckner in Roßwein gefallen sind.
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