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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 304. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Abgeordneten schon so vollständig widerlegt worden, daß mir hierüber nichts mehr zu sagen übrig bleibt. — Da die übrigen im Laufe der allgemeinen Berathung vorgekommenen Erinnerun gen gegen einzelne §Z. gerichtet sind, mithin in diespccielle Be- rathung gehören, so schließe ich hiermit meine Bemerkungen und gehe auf die specielle Berathung über, wobei ich Gelegenheit er halten werde, das Gesetz nochmals der Kammer zur Annahme anzuempfehlen. Staatsminister 0. Müller: Ehe zur besonder» Bera thung übergcgangen wird, erlaube ich mir noch einige Bemerkun gen. Ich bin in der vorgestrigen Sitzung mit freudiger Rüh rung der allgemeinen Berathung gefolgt, denn aus den Aeuße- rungen, welche sowohl von dem Prasidio und von-andern geehr ten Mitgliedern der Kammer, als auch vom Referenten allent halben vernommen worden sind, war abzunehmen, mit welcher allgemeinen und warmen Theilnahme, die die Wichtigkeit dieser Angelegenheit hervorgerufen hatte, solche verhandelt wurde. Das muß gewiß von meiner Stellung aus, als Minister des Cultus und öffentlichen Unterrichts, mit innigster Dankbarkeit er kannt werden, und, nachdem ich Ihnen die Gesinnungen ausge drückt habe, gehe ich dazu über, einige der gemachten Bemerkun gen in nähere Erwägung und Berührung jetzt zu bringen. Einige Abgg. bezweifelten die Nothwendigkeit eines Gesetzes über diesen Gegenstand, das doch die Quelle der Demoralisirung unserer Ju gend, die aus den Gebrechen, welche in dem Innern so vieler Familien sichtbar seien, entspringe, nicht verstopfen könne, und glaubten, daß im Wege der Verordnung der Zweck, vorhande nen Mängeln im Schulwesen abzuhelfen, zu erreichen sei. Ein anderer geehrter Abgeordneter hat bereits darauf hingewiesen, und, wie ich glaube, überzeugend dargethan, daß es wohl jetzt nach den früheren ständischen Beschlüssen nicht an der Zeit sein würde, eine solche Frage an die Kammer zu bringen; es ist aber auch noch in anderer Hinsicht, aus inneren Gründen, die Noth wendigkeit dieses Gesetzes nicht zu verkennen, ich würde nie ge neigt sein, die vermeintlichen Vorzüge eines Gesetzentwurfs, wel cher in dem Ministerium, dessen Vorstand jetzt zu sein, ich die Ehre habe, bearbeitet worden ist, und den Kammern vorgelegt wird, sobald es eine Angelegenheit betrifft, über welche schon früher gesetzliche Bestimmungen getroffen wurden, bemerklich zu machen, weil es mir vorkommt, als wolle man gleichsam auf die Schultern der Vorgänger tretend, sich erheben. Es würde dieß auch im vorliegenden Falle um so weniger haben geschehen können, als die früher genannten Verfasser der Schulordnung von 1773 so hochgebildete Männer waren, und — was man nicht verkennen kann — so freisinnige Ansichten genommen hat ten, daß ich mich der Bestimmungen und Äußerungen in dieser Schulordnung als Waffen habe bedienen können, als in der 1. Kammer dem Gesetzentwurfs über die Gelehrcenschulen der Vor wurf gemacht werden wollte, als begünstigte er den Realismus. Die Schulordnung von 1773 verdient daher, wenn man auf die Zeit zurückgeht, wo dieses Gesetz gegeben wurde, gewiß dankbare Anerkennung; allein man kann nicht da stehen bleiben, wo man sich damals befunden hat, indem das menschliche Geschlecht im-! mer, wie wir uns wenigstens schmeicheln, im Fortschreiten hin sichtlich der Cultur begriffen ist; es kann daher auch nicht anders sein, als daß in Folge der Fortschritte, welche die Pädagogik, Didaktik und Methodik gemacht haben, sich wieder ganz andere Ansichten bilden, und ganz andere Vorschriften über einen Ge genstand, wie das Volksschulwesen ist, nothwendig machen. - Was damals passend war, wird in unserer Zeit, wo an jedem, ! in welchem Stande er sich auch befinde, zumal in konstitutionel len Staaten, höhere Anforderungen gemacht werden, nicht ge nügend sein, und es muß also durch gesetzliche Vorschriften nachge holfen werden. Das hat man auch bereits früher schon gefühlt, und es wurden einzelne ergänzende Vorschriften Zerlassen; indessen ist dochjimmernoch vieles,!z.B. über Theilung und Vermehrung der Schulen in großen Orten und ausgedehnten Parochien, würdigere Stellung der Lehrer, u. s. w., zu vermissen, was, da es sich hierbei um Leistungen der Schulgemeinden handelt, ein Gesetz nöthig macht. Aber gewiß wurde von vielen auch in formeller Beziehung ein neues Gesetz gewünscht, welches den Gegenstand im Zusammenhangs behandelt. Das Gute, welches an einem Gesetze sein möchte, denke ich, wird von Männern von Einsicht, wie solche in den sächsischen Kammern sich befinden, gewiß von selbst aufgefunden werden, und wir haben ja die erfreuliche Wahr nehmung in letzter Sitzung gehabt, daß die Angemessenheit des jetzt fraglichen Gesetzentwurfs von mehreren Abgeordneten in kla rer Weise hervorgehoben wurde', und gewiß ist der schönste Lohn für die Bemühung derer, welche damit beschäftiget waren, die Anerkennung solcher Männer. Ich gehe nun auf einen Wunsch über, welcher von einigen Abgeordneten^gernacht wurde, daß nämlich ein anderes Gesetz, was mit dem vorliegenden zu gleicher Zeit hatte erscheinen sollen, nämlich das über die Aufbringung der Parochiallasten, eine Trennung des Gesetzes nothwendig mache. Einer derselben sprach sich bestimmt dahin aus, man möge die Vorschriften über die Fixation der Schullehrer und vielleicht auch die über die Baulichkeiten noch aussetzen, bis eine Landgemein- deordnung erschienen wäre. Ich glaube aber allerdings, daß das Gesetz in seinen einzelnen Lheilen in so inniger Verbindung stehe, daß kaum eine Trennung möglich sein wird, ohne daß das Ganze dadurch leiden, und die Ausführung sehr schwierig und mangelhaft würde. Die Besorgnisse, welche hierunter gehegt wurden, habe ich schon in der Sitzung am Freitage zu heben ge sucht, und sollten ja Weiterungen entstehen, so würden sie doch im Wege des Administrativ-Zustizverfahrens leichter als jetzt be seitigt werden können. Ein Abgeordneter glaubt, daß man die Volksjugcnd in Ansehung der Unterrichtsgegenstände beschränken könne. Der geehrte Referent hat bereits darausi hingewiesen, daß schon die Zeit, welche dem Volksünterrichte gewidmet ist, ! eine Zu große Ausdehnung desselben ohnehin nicht gestatte, und i die Grenzen bestimme. Es ist auch schon von mir erklärt wor den, daß der Volksunterricht sich auf die Kenntniß der Religions lehren als Grundlage, und außerdem auf das Lesen, Schreiben und Rechnen und'einige andere gemeinnützige Kenntnisse, welche j im bürgerlichen Leben nicht entbehrt werden können, beschränke; ! denn schwerlich würde es in einem konstitutionellen Staate zu entschuldigen sein, wenn z. B. in Volksschulen nicht die allge meinste Kenntniß von der Geschichte und der Geographie des Va-
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