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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 335. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Die I. Kammer ist diesen Veränderungen besage Protokolls vom 13. dieses beigetrcten, die diesseitige Deputation empfiehlt deren Annahme gleichfalls, und die Kammer trat denselben, nachdem auf jeden Punct eine besondere Frage gerichtet worden, einstimmig bei. In der Beilage 6., den Gesetzentwurf über die hohem Ju stizbehörden und den Jnstanzenzug in Justizsachen betr., ist unter 1. zu tz. 4. hinsichtlich der Nemotion der Advocatcn und Notarien bemerkt, daß der dagegen beantragte weitere Recurs an das Gesammtministcrium der dafür angeführten Stelle aus dem Staatsdienergefetze nicht entspreche und es daher bei dem Gesetzentwürfe zu lassen sei; unter 2. zu demselben §. die Ver änderung einiger Worte im letzten Satze, unter 3. zu H. 5. die Einschaltung eines Allegats, um die Ausnahme der Ehesachen von dieser Vorschrift zu bezeichnen, und unter 4. zu Z. 19 b. die Einschaltung eines gleichmäßigen Allegats, für nothwcndig er kanntworden. Auch zu diesen Abänderungen hat die 1. Kammer ihre Zu stimmung erklärt und nachdem der Referent, Abg. Eisenstuck, den Zusammenhang der Sache entwickelt und Namens der De putation die Annahme gleichfalls empfohlen hatte, sprach die Kammer hinsichtlich dieser Punkte unter 1. 2, 3. und 4. sich einhellig für den Beitritt aus. ES ward beschlossen, von diesem Beitritt sowohl die 1. Kammer als Ein hohes Gesammtministerium durch Mittheilung eines Protocollauszugs in Kenntniß zu setzen. Hierauf referirte ebenfalls Abg. Eisen stuck Namens der vereinigten ersten und zweiten Deputation über das allerhöchste Dekret vom 4. Oct., die Schlachtsteuer betr., worüber gedachte Deputation, unter Lherlnahme eines königl, Commissarö, am heutigen Tage Berathung gepflogen hat. Der erste Gegenstand deö Dekrets betrifft einen in den 6. tzl des Gesetzes annoch aufzunehmenven Zusatz, die Verjährung der Schlachtsteuer betr. Die Deputation Hat diese Einschal tung dem Interesse der Steuerpflichtigen entsprechend gefunden und sich für dessen Annahme erklärt; und es trat auch die Kam mer dieser Ansicht einstimmig bei. Der zweite Gegenstand betrifft die Einführung einer Ver- brauchsabgabe von dem aus den Vereinsstaaten einzubringen den Fleische, Behufs der Ausgleichung im Verhältnisse zu der bei dem Schlachten im Lande zu erlegenden Steuer. Der Satz ist auf Einen Lhaler vom Centner gestellt, und das Angemes sene dieses Satzes ist, besage des Deputationsprotocolls durch den königl. Commiffar ausreichend entwickelt worden. Die Einführung dieser Abgabe soll durch Verordnung erfolgen. Die Deputation ist sowohl mit dem letztem als mit dem Ansätze selbst einverstanden, und die Kammer erklärte in beiderlei Hinsicht ebenfalls einhellig ihre Zustimmung. Auch hierüber soll Protocollextract an die I. Kammer gelangen. Es folgte nun das mündliche Referat über das allerhöchste Dekret vom 8. dieses, das Gesetz wegen der alterbländischen Brandversicherungsanstalt betreffend, durch den Abg. Roux. Nachdem derselbe das Dekret durch Vorlesen der Kammer in Rückerinnerung gebracht hatte, ging er auf Erörterung der ein zelnen Punkte über und wies auf den Zusammenhang derselben mit den frühem ständischen Beschlüssen und Anträgen hin. Die von Einer hohen Staatsregierung beabsichtigten Abänderungen sind folgende: 1. zu tz. 3. Die Befreiung von dem Beitritte zur Brand versicherung ist nach dem ständischen Anträge hinsichtlich der Staatsgebäude lediglich auf die wirklichen Ncsidenzschlöffer be schränkt worden, es wird jedoch für angemessener angesehen, dafür lieber den Ausdruck: „Nesidenzschlösser" zu gebrauchen. Die Deputation findet diese Abänderung unbedenklich und die Kammer trat derselben einstimmig bei. Die desfallsige Bewilligung von 9000 Thlr. jährlich ist bereits bei -er Bera tung über das Budjet nachträglich erfolgt. 2. zu Z. 40. Auf die in Antrag gekommene Fixirung der Beiträge von einem Bewilligungslandtage zum andern nach dem Durchschnitt der vorhergegangenen drei Jahre will die Staatsregierung nur versuchsweise eingehen, behält sich aber vor, der künftigen Standeversammlung die Ergebnisse zu weiterer Erwägung mitzutheilen. Die Deputation findet es unbedenklich, hierauf einzugehen, und die Kammer erklärte sich ebenfalls einhellig damit ein verstanden. 3. Auf den Antrag der Stände, daß den Kammern eine ausführliche Rechnung über die General-Brandkasse vom Jahre 1824 an vorgelegt werden möge, erfolgt im Dekrete die Erwie derung , daß bei Mittheilung der (bei 2.) bemerkten Ergebnisse die Vorlegung der erforderlichen Nechnungsübersichten statt fin den werde. Die Deputation glaubt, daß, da der Antrag nicht aus drücklich auf Gewährung bei gegenwärtigem Landtag« gerichtet worden, auch das Ende des jetzigen Nahe bevorsteht, hierbei Beruhigung zu fassen sein werde. Die Kammer trat dieser Ansicht einstimmig bei. 4. Die tzZ. 49. und 76., welche die theilweise Bezahlung der Brandkassen-Beiträge und der Brandvergütungs-Summen in Kaffenbiüets bestimmen, sollen mit der Vorschrift des immit telst erschienenen Gesetzes wegen der Kaffenbiüets vom 30. Juli 1834 §. 3. in Einklang gebracht werden. Die Kammer trat, dem Gutachten der Deputation gemäß, dieser Veränderung einstimmig bei, und will die Redaktion dem Ermessen der Regierung anheim geben. 5. zu tz. 93. Unter die aufzuhebenden älteren Gesetze soll auch das vom 3. April dieses Jahres wegen provisorischer Be schränkung der Brandversicherungen mit ausgenommen werden. Die Deputation hält dieß nicht nur für unbedenklich, son dern, da es dem provisorischen Zwecke jenes Gesetzes entspricht, sogar für nothwendig. — Die Kammer erklärte einstimmig ihren Beitritt. 6. Hinsichtlich der Anträge, welche in der Schrift unter 8. a. bis o. auf Erlassung eines, die Vervollkommnung der Feuerpöli'cei und Löschanstalten bezweckenden, Gesetzes gestellt
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