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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 335. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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'und zu laden, auf dem bergherrlichen Reservate des Vor- und Erz- kaufö. Diel-Kammer istvaher dem gedachten Anträge nicht beige treten und Pie Deputation schlagt auf den Grund der gegebenen Erläuterungen vor: Die 2. Kammer möge diesen Antrag weiter nicht verfolgen. Auf die Frage des Präsid enten: Ob man der Deputa tion beitrete, erfolgt in beiden Punkten einstimmige Be jahung. 5) Bei dem Etat der Post-Einkünfte (I. L. 13.) sind in der 4. Kammer die in den Postgesctzcn noch liegenden Beschränkun gen zur Sprache gebracht worden, und man hat sich dahin verei nigt: „die Sraatsregiemng zu ersuchen, eine Revision der Post- gefttze zu veranstalten, um, wo möglich, die in denselben liegenden Beschränkungen zu vermindern." Die Deputation hält diesen Antrag für zweckmäßig und glaubt, daß, wenn die Kammer diese Ansicht theilt, dann auch die Petitionen der Lohnkutscher zu Dres den und Leipzig, welche ihr zur anderweiten Begutachtung zu rückgegeben worden sind, vor der Hand auf sich beruhen können. Es hat die Deputation in ihrem darüber bereits ertbeilten schrift lichen Gutachten nachgewiesen, daß der Theil der Petition, wel cher sich auf die Abgaben der Lohnkutscher bezieht, durch die neuere Gesetzgebung erledigt sei, und nur noch folgende Beschränkungen übrig waren: „das Verbot des PferdewechselnS, des Weiterbe- fördrrns eines mir Extrapost angekommenen Reisenden binnen 48 Stunden, des Gebrauchs des Posthorns, der Mitnahme postmäßiger Pakete und Briefe, das für alles Fuhrwerk verbind liche Gebot, dm vrdinairen und Extraposten auszuweichen, und die Verbindlichkeit zur Postassistenz mit Pferden." Eine gänz liche Aushebung aller dieser Beschränkungen würde nun eines Lcheils das Äufgeben des Postregals Zur Folge haben, andern Lheils laßt sich auch sofort, nicht mit Gewißheit angeben, welche Be schränkungen zur gänzlichen Abstellung sich eignen und deshalb dürfte jener allgemeine Antrag zur Zeit ausreichend sein, die ge dachte Petition zur Erledigung zu bringen. Am lästigsten erscheint indessen wohl die Beschränkung, daß-dcr mit Extrapost auf einem Stalionorte angekommene Reisende erst nach Verlauf von 48 Stunden von einem Lohnkutscher weiter befördert werden darf, es möchte daher vielleicht noch mehr zur Beruhigung der Peten ten dienen, wenn in dem Anträge dieser Beschränkung besonders gedacht und derselbe so gefaßt würde: „die Staatsregierung zu ersuchen, eine Revision der Postgesetze zu veranstalten, um, wo möglich, die in denselben liegenden Beschränkungen, namentlich die, daß Lohnkutschcr mit Extrapost angckommene Reisende erst nach Verlauf von 48 Stunden von dem Stationorte weiter befördern dürfen, Zu vermindern und abzuandern." Referent, Seer. Richter fügt hinzu: Auf den Antrag, daß der Postzwang aufgehoben werden soll, nahereinzugehen, hat die Deputation außer der Ansicht, daß sie dieß nicht für zweckmäßig halte, auch deshalb nicht thun wollen, weil bereits die verehrte Kammer bei der ftühern Verhandlung den Antrag, welcher dahin ging, daß der Postzwang aufgehoben werde, nicht unterstützt hat. Die Deputation hat daher nur noch den Punct herausgehoben, auf welchen, wie cs scheint, die Petenten das meiste Gewicht legen, nämlich den, daß die Lohnkurscher Rei fende, die mit Extrapost angekommen sind, nicht vor 48 Stun den weiter expediren dürfen, und sie hat geglaubt, daß viel leicht hierin die Staatsregicrung eine Abänderung treffen würde. Das P r ä si d i um fragt also: Ist die Kammer damit ein- e verstanden, daß dem Anträge der 1. Kammer und dem erwähn ten Ansätze bcigetretcn werde? Man antwortet einstimmig mit Ja. 6) Dem Anträge der 2. Kammer bei dem Etat der Floß- und Holzhofs-Nutzungen (I. L. 16.): „daß bei Verwaltung der Holzstössen und Holzhöfe durch Verminderung der unverhältniß- mäßig hohen Besoldungen der dabei angestellten Beamten, die möglichste Ersparniß eintreten möge," hat die erste Kammer ihre Beistimmung versagt, weil nach der ausdrücklichen Erklärung des Herrn Finanzminister die Staatsregierung sich schon von selbst verpflichtet halte, alle thunlicke Ersparnisse auch in diesem Verwaltungszweige eintreten zu lassen. Die Deputation findet ebenfalls in jener bei den Verhandlungen in der 1. Kammer noch specieller gefaßten ministeriellen Zusicherung, welche gleichsam schon als eine beifällige Antwort auf den gedachten Antrag anzu sehen sein möchte, Beruhigung und schlägt deshalb vor: „Vie Kammer möge bei dem Anträge weiter nicht beharren." Reser. Seer. Richter bemerkt: Es kam in der I. Kammer die Frage vor, ob nicht durch die Erklärung des Hrn. Finanz ministers in der 2. Kammer der Antrag für erledigt anzufehen sei, und es hat der Hr. Staatsminister hierauf erklärt, daß man schon in Leipzig eine Anordnung getroffen habe, wodurch dem Anträge Genüge geschehe; daher hat die Deputation ge glaubt, man könne sich um so mehr beruhigen. Abg. Haußner: Ich glaube, ich habe damals die Ver anlassung zu diesem Anträge gegeben, und ich muß auch heute t-c, diesem Anträge stehen, bleiben, und zwar darum: Ich habe bei der frühem Werathung bemerklich gemacht, daß ich glaubte, die Arbeiten der Floßbeamten seien nicht von der Wichtigkeit, daß man ihnen eine solche Besoldung gewähre, und dieß.war die Veranlassung, daß alle Floßherren aus ganz Sachsen an mich schrieben, mir drohten und mich beleidigten. Ich weiß nicht, was diese Leute bewogen hat, solche Briefe an mich zu schreiben; aber ich kann deshalb um so weniger von meinem Anträge abgehen. Staatsministcr v. Zeschau: Der Regierung ist davon nichts bekannt geworden, sie würde es aber auch nicht gebilligt haben; es kann in dieser Beziehung jeder Abg. äußern, was er will; das Ministerium hat auf jene Arußerung erwiedert, und damit scheint die Sache erledigt. Was den Antrag anlangt, so scheint er überflüssig zu sein; es ist nachgewiesen worden, daß Ida, wo eine solche Veränderung eintritt, darauf Rücksicht ge nommen wird. Der Meinung kann ich übrigens noch nicht i beitreten, daß die Geschäfte der Floßbeamten so unwichtig seien, ' als damals aufgestellt worden ist. Es ist in der That ein ! nicht unwichtiges Geschäft, die Verflößung vorzunehmen. Der Präsident fragt: Ist die Kammer mit der Deputa tion einverstanden ? Sie wird gegen 1 Stimme (Abg. Hauß ner) bejaht. 7. Wider den Etat der Chausseegelder (I. L 17.) hat zwar die 1. Kammer ebenfalls etwas nicht zu erinnern, jedoch für nö- thig gefunden, hinsichtlich der bestehenden Sätze, weil solche als eine Abgabe zu betrachten waren, eine ausdrückliche Bewilligung auszusprechen, und ein Gleiches bei den folgenden Etats: „der Brückenzollgelder (1L. 18.) -und des Elbzolls (I. L. 19.) zu
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