Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 335. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
raun. Ich weiß recht gut, daß kein Nechtsgrund vorhanden ist; ich habe bloß gesagt, es spräche dieser einzige Billigkeits grund für die Branntweinbrenner zu Dresden, und dieser findet bei keinem andern in Sachsen statt. Abg. Adler: Ich wollte nur bemerken, daß bei Pachtern von Lomaknen derselbe Fall eintritt. Abg. Meisel: Ich möchte dem betreten, was der Abg. v. Thkelau angeführt hat. Es möchte h'er wohl ein ganz anderer Fall sein, als bei gewöhnlichen Contractsverhältnissen. Wenn behauptet worden ist, daß durch das Gesetz dem einen und andern Nutzen verschafft werde, so kann ich doch nicht einsehen, was das für ein Grund sein soll, daß der Staat nicht eine Er müdung für diejenigen eintretcn lassen dürfe, welche darunter Kid en. Es wird sich übrigens erst künftig zeigen, ob für dieses Gewerbe ein Nutzen dadurch entsteht, daß das Gesetz zur Ausfüh rung kommt. Wenn von den 19 Brennern der eine oder an dere etwas mehr brennt, so ist doch damit nicht ausgesprochen, daß die 19 so viel brennen als die 64. Es müßte erst nachge- j wiesen werden, daß die 19 die Verpflichtung auf sich hätten, ihr Capital in die Brennerei zu verwenden. Ich kann also nicht c'mschm, wie man daraus einen Grund abnehmen kann. Abg. Nostitz und Jänckendorf: Wenn auch ein Grund der Billigkeit vorwalten könnte, so scheint mir doch das Gesuch zu weit zu gehen. Die Petenten wollen gänzlichen Erlaß, und das kann doch keineswegs zugestanden werden, sondern es könnte höchstens darauf emgegaagen werden, daß der Vertrag gelöst, uwo sie wieder dem frühem Mahlzwange unterworfen würden; u. da möchte ich doch bezweifeln, ob ihnen das angenehm wäre, zu mal da schon jetzt wieder mehr als' 19 brennen. Der Abg. Ax t überreicht einen Antrag, welcher lautet: „Es möge die Staatsregiemng ersucht werden, die von der Stadt Dresden für Aufhebung des Wahlzwanges zu leistende Summe von 3066 LHlr. m der Maße zu ermäßigen, welche den dermali- gen Verhältnissen der Dresdner Branntweinbrenner entsprechend erscheinen dürste." Der Antrag erhält auch von 14 Mitgliedern die Unter stützung, was aber nicht ausreichend befunden wird, da der An trag erst im Laufs der Debatte eingegangen ist, und es schreitet deshalb dr?S Prä sidium zur-Zragx über das Deputationsgut- achtm: Gicht die Kammer der Deputation ihren Beifall? Und es wird sich gegen 11 Stimmen dafür erklärt. Daraus geht man auf den letzten Gegenstand der heutigen Tagesordnung über, zur fortgesetzten Gersthung des fernerweiten Berichts, der zur Begutachtung des höchsten Decrets vom 27, Januar 1832, die Feststellung eines neuen Grundsteuersystems und die Aufhebung der bisher bestandenen Nealbefteiungen, so wie die da für zu gewahrenden Entschädigungen betriff ad, von der 2. Kammer ernannten außerordentlichen Deputation. Der Referent Viceprasident V. Haase begiebc sich auf dir Rednerbühne, und nachdem er bemerkt Hatte, daß sich die Kam mer erinnern werde, wie man in letzter Sitzung über den ersten Abschnitt Einverständnis; mit der 1. Kammer erlangt habe, und er nun auf den 2. Abschnitt, auf die Aufhebung der bestandenen Realbefreiung übergehe, so tragt er zuvörderst das Deputations gutachten der I. Kammer über diesen Gegenstand vor (ft Nr. 512. S. 5709. Sp. 1. flg.). Der Bericht der diesseitigen Deputation lautet: Anlangend H. die Entsch ad igungs frage, so hielt die diesseitige Deputation den Beschluß der 2. Kammer fest, daß hinsichtlich dieser nur dann, wenn die von der erstcrn vorgeschla- gene und von der letzter» angenommene kurze Methode der Grundsteucrrcguikrung von beiden Kammern genehmigt und von der hohen Staatsrcgierung zur Ausführung gebracht wmoe, schon auf jetzigem Landtage definitiver Beschluß über die Entschädigung der Realbefreiten getroffen werden könne. — In der unbedingten Voraussetzung mm, daß jene von der 2. Depu tation der 1. Kammer, wie gedacht, im Wesentlichen angenom mene Methode von den Standen der hohen Staatsregierung em pfohlen und von dieser genehmigt werde, lag es der diesseitigen Deputation ob, auch über diesen wichtigen Punct mit der 2. De putation der I. Kammer wo möglich eine Bereinigung zu treffen. Diese hat nun, wie der Bericht jener Deputation ^s. Rr. 512. d. Bl- S- 5709. u. fig.) besagt, statt gefunden, und findet sich in z den daselbst ausgestellten 10 Puncten. Die Deputation erlaubt f sich zu solchen folgendes zu bemerken: s Au 1. und 5. Der unter 1. ststgestelltc Grundsatz ist bereits z von der 2. Kammer angenommen worden, und eben so auch der z Unter 5., in so weit dieser besagt, daß die Entschädigung vom z Staate zu gewähren^ Der übrige Inhalt des fünften Punctes » bezeichnet- nur die nähere Ausführung desselben, und entspricht l nach Ansicht der Deputat, dm Verhältnissen und der Willigkeit.^ Zu Punct 2., 3. und 8. Wenn die Deputation bei den beiden ersten dieser Puncte die Berechnung der Normalsummen für die Entschädigung nicht von dem Eintritt des neuen Grund- steuerchstcms und dem zu dieser Zeit stattsindcnden Grundabga- ben-Verhaltniß abhängig machte und auf die bei diesen Puncten gegebene Durchschnittsberechnung cinging, so geschah dicß nicht nm in Folge jenes oberwähmm unter U. zu Eingänge ausgcho» denen Beschlusses der Kammer, sondern auch um dcßwillcn, weil sie eines Theiss es bedenklich hielt, den Zufall walten zu i lassen, und andern Theils, weil durch Beseitigung einer solchen Ungewißheit zugleich großen Unzuträglichkeitm in dein Berwil- ligungswerke während der Zwischenzeit vorgebeugt wird. Die O,uelie, aus weicher jene Durchschnittssumme geschöpft worden, ist in dem jenseitigen Berichte angegeben worden; es liegt darin- « m zugleich der Nachweis für ihre angenommene Höhe, z (Fortsetzung folgt) Druce und Papier von B. G Teubner ist DreSdky- VerantworLlkche Redaktion; v, Grelschel.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder