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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 336. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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523 Außerordentliche Beklage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 10. November 1834. Nachrichten vom Landtage. Dreihundert und sechs und dreißigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 16. October 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der Bcrathung des fernerweiten Berichts der, zur Begutach tung des, höchsten Dccrcts vom 27. Januar IÜ33, die Feststellung eines neuen Grundsteuer-Systems und die Aufhebung der bisher bestandenen Nc- atbefrekungen, so wie die dafür zu gewährenden Entschädigungen, betreffend, von der 2. Kammer ernannten außerordentlichen Deputation. (Fortsetzung des Dcputationkberichts unter H., die Ent- schadlgungssrage zu MunctL., 3. und 8. anlangend) Wenn die Deputation hier die Cavallerieverpflegungsgelder, so wie die Portions- und Rationsgelder mit unter die Grundabga ben ausgenommen, welche bei der Entschädigung mit-in Ansatz zu bnngen, obwohl sie die Städte nicht treffen, auch deren Qua lität als Steuern, ihrer Ansicht nach, nicht entschieden, so hat sie solches dadurch hinwiederum ausgewogen gesehn, daß dieß nur unter der Bedingung, sms guu non, geschehen ist, künftig hin auch Lie städtischen Servislasten, ingleichen alle andere Mi- litairprästationen an Spannfuhren, Magazinmetzen rc. mit auf das Wudjetzu bringen, und von den jetzt Befreiten, so wie von dem flachen Lande antheilig zu übertragen, erwägend, daß, wie auch ausdrücklich neuerdings bei einer deshalb eingegangenen Petition in der 2. Kammer anerkannt worden, nur dadurch ein hauptsächlicher Weschwerdegrund einiger Classen von Staats bürgern über ausschließliche Beschwerung mit allgemeinen Staatslasten in Wegfall kommen mag. Zwar würden dadurch die Städte, so lange die Garnisonen nicht casernirt sind, von Wequartierung der letzteren so wenig als alle andere Staatsbür ger von temporärer Einquartierung und Spannung rc. frei, und eine Ordonnanz nicht entbehrlich werden; allrin es würde doch als unmittelbare Folge des neuen Grundsteuersystems und mit dessen Eintritt die städtische Ausgleichungskasse die Zahlung der Quartiere fürOfficiere aus städtischen Kaffen u. dergl. aushören, und Quartier- und sonstige Leistungen den örtlichen und zeitigen Verhältnissen gemäß angemessen und hinlänglich vergütet wer den müssen. Zu 4 und 6. glaubt die Deputation, in Hinsicht auf ihren frühem Bericht, daß sie weiter nichts Yinzuzufügen nüthig habe, als die Bemerkung, daß die unter 6. bezeichneten Grundstücke künftig nicht besser, als die unter 4. genannten zu stellen seien. Zu 7. bemerkt die Deputation, daß, wie auch in dem jen seitigen .Berichte erwähnt worden, dieser Punct hauptsächlich deshalb mit ausgenommen worden, um eine Unzahl von Proces sen zwischen den Besitzern der Haupt- und abgebaueten Güter im Voraus zu beseitigen. In Betreff des Punctes 1, bemerkt Referent Vicepräsident v. H aase: Daß dieser nach den Protocollen der 1. Kammer von jener angenommen worden sei, Md mit dem früheren Beschlüsse der 2. Kammer vollständig übereinstimme, also nur des Formel len «egen nöthig sein dürfte, noch darüber abzustimmen. AVg. Atensta'dt: Ach bin geneigt, mich für den Grund satz, der von der 1. Kammer angenommen worden ist, zu erklä ren; nur frage ich, warum man die Worte:' „Oder in der zeithe- rigen Verfassung begründeten Rechtstitels" hinzugefügt hat? Ich habe mir dieß auf doppelte Weise gedacht; schon das Wort „oder" scheint mir gefährlich, und ich hatte glauben sollen, daß, wenn ja dieser Zusatz gemacht werden könnte, es „und" heißen müßte.; sollte es aber so viel heißen, daß es Nechtstitel gebe, welche dieß Gesetz nicht anerkannt habe, die aber in der seitherigen Verfassung begründet gewesen seien, so glaube ich lag das nicht in der Absicht der Deputation. Ich glaube auch, daß es hinlänglich sek, wenn auch diese Worte wegbleiben; sind solche Rechtstitel km Gesetze begründet gewesen, so muß ja Entschädigung gegeben werden. Ich wäre also dafür, daß diese Worte weggelassen würden, oder daß, wenn dieses nicht geschieht, das Wort „oder" in „und" ver wandelt wird. Referent, V.Haase: Ich muß dagegen bemerken, daß die Deputation bei der Fassung dieses Satzes sich ganz an die Fas sung gehalten hat, welche bei der frühem Discussion angenom men wurde; es ist dabei immer auf die frühere Verfassung ver wiesen worden, und die Deputation glaubte sicherer zu gehen, wenn sie dieses ausdrückte, und konnte sich nicht denken, daß dar über rin Zweifel erhoben werden würde. Abg. Atenstädt: Ich hatte freilich gewünscht, Referent hätte die Güte gehabt, mir die Rechtstitel anzugeben, welche von dem Gesetze verschieden seien, und in der bisherigen Verfassung liegen sollen. Er nimmt Bezug auf die Fassung, welche in dem frühem Gesetze befindlich war; ich weiß aber nicht, ob sie dort so bestanden hat, und wäre das, so würde es wenigstens heißen müssen: „In den Gesetzen und der bisherigen Verfassung;" aber wenn man: „oder" sagt, so weiß ich nicht, was man darunter verstehen soll. Man könnte Privilegien annehmen; allein diese konnten vom Jahre 1661 an nicht mehr gegeben werden, und es erkannte diese also bis zum Jahre 1661 das Gesetz an. Nimmt man Rücksicht auf die Verjährung, so erkennt das Gesetz eben falls die Verjährung an, in so fern sie bis auf 1661 zurückgeht. Solche .Nechtstitel kenne ich nicht, die durch ein „oder" von den Gesetzen getrennt bestünden. Der Kvnigl. Csmmiffar Schmieder: Unsere Staatsver fassung, und namentlich das Steuerwefen, gründet sich -entweder auf Gesetze, oder auf Observanz. Die Sächsische Steüerverfas- sung hat sich nach und nach ausgebildet; es sind nicht alle Grund sätze, welche darnach befolgt werden müssen, gerade auf ausdrück liche Gesche basirt, sondern sie haben sich nach und nach durch fortwährende Verwaltung als Grundsätze befestigt und aus gebildet. Was den gegenwärtigen Fall anlangt', so ist durch das
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