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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 336. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Referent, v. Haase: Ich muß mich auf das berufen, was darüber verhandelt worden ist, und auf die Mitglieder, welche an dieser Verhandlung Theil genommen haben, ob nicht beschlossen worden ist, daß, wenn die Kammern sich über die Vermessungs methode vereinigten, sofort auf die definitive Beschlüßnahme ein gegangen werden soll. , - Abg. Ha ußner: Mündarfja nur das betreffende Proto koll verltsen; ich weiß nichts davon, daß ein solcher Beschluß ge faßt wurde.' ' Staatsminister v. Zefch au: Es ist damals der Beschluß gefaßt worden, daß, wenn Man sich über die Vermessungsme- Ihode vereinige, die Regierung um ein Gesetz über den vorliegen den Gegenstand ersucht werde. Also mit dem Grundsätze ist man einverstanden, und es kann demnach nur die Frage entste hen, ob man auf ein solches Gesetz antragen oder den von der Deputation angeschlagenen kurzem Weg wählen wolle. Abg. Richter (aus Zwickau): Nach dieser Erklärung des Hm. Staatsminister stände es doch frei, sich darüber zu äußern, ob jetzt schon der Maßstab für dieEntschädigungsquote aufgestellt werden soll. Abg. Runde: Ich bin überzeugt, daß die Kammer bei dem beharren müsse, was sie früher deshalb beschlossen hat, und ich bin deshalb dafür, daß die Kammer gefragt werde. Referent, v. Haase: Der Schlußantrag war damals, daß äußersten Falls nur dann, wenn Vie von der diesseitigen De putation vorgeschlagene kurze Methode der Grundbestcuerung von beiden Kammern genehmigt und an die hoheStaaksregierung zur Ausführung gebracht würde, schon auf fetzigem Landtage de finitive Beschlüsse über die Entschädigung der Realbefreiten ge troffen werden könnten. Die Kammer genehmigte diesenSchluß- antrag einstimmig. ' Abg. Atenstädt: Es heißt hier: „Könnten" undnicht„soll- ten." Es ist also noch immer die Frage offen, ob es jetzt schon ge schehen soll. ' ' Abg: Roux: Es würde wohl das kürzeste sein, wenn das Präsidium deshalb eine Frage stellte. Der Präsident stellt also dieFrage, ob man aufden von der Deputation angetragenen Ueberemkunstsvorschlag eingehen wolle? Aber Staatsmknistev v. Zefchau bemerkt: Eine solche Frage ist- unbestimmt; es steht ja auch ohnedieß jedem frei, ober sich mit dem Vorschläge, welchen die Deputation gemacht hat, einver standen erklären will. Referent v. Haase: Allerdings scheint mir das auch zu sein, es hängt aber von der jetzigen Frage zugleich die über die Vsrmessungsmethode ab, da die 1. Kammer auf diese eingeht, wenn erstere Frage bestimmt wird. Abg. Haußner: Hier liegt ein allgemeiner Theil und ein besonderer des Deputationsgutachtens vor; über jeden allge meinen Lheil steht der Kammer das Recht zu, darüber zu dis- cutiren, und jeder kann seine Ansichten darüber vortragen. Durch Abstimmung kann dieses Recht nicht abgeschniktcn werden. Das wäre gegen die Verfassung und gegen die Landtagsordnung. ., Referent v. Haase: DaS Wort ist Niemqndm genommen worden; es handelt sich nur darum, ob. ein Abgeordneter dann diesen Antrag stellen will; von der Deputation ist er nicht gestellt worden, und es war also keine Veranlassung vorhanden, «ine solche Frage zu stellen. Äbg. Haußner: Referent hat mich nicht verstanden; ich wollte nicht sagen, daß em Abg. einen Antrag stellen müsse, son dern vielmehr, daß es jedem freistehe, seine Ansichten im Allge meinen auszusprechen, ehe man auf das Besondere übergeht. Es kann vielleicht später, wenn man es für nöthig findet, ein An trag gestellt werden. Referent I). Haase erklärt sich damit einverstanden, und r- nkmmtnun Abg. Richter (.aus Zwickau) das Wort: Es thut mir leid, daß ich Veranlassung zu dieser Debatte gegeben habe; indessen erlaube ich mir von der Freiheit, im Allgemeinen über diesen Ge stand sprechen zu dürfen, einigermaßen Gebrauch zu machen, und einige Bemerkungen vorzubringen. Ich glaube, es würde nicht gut sein, schon jetzt einen Maßstab auszumitteln, wonach die Entschädkgungsguote bestimmt werden soll, weil man erst sm und vollständig darüber entscheiden kann, wenn einmal das Land vollständig ausgemeffen ist. Es muß bei der Bestimmung des Maßstabes berücksichtigt werden, in welchem Verhältmß das Areal der Rittergüter und anderer Güter, welche Steuerfreiheit genießen, zu dem der Steuerpflichtigen steht; das ist wichtig, und man muß es wissen, um zu sehe«, ob man die Mittel wirklich auf bringen kann. Wird man den Maßstab für die Entschadigsquote schon jetzt' ftststellen, so glaube ich wird man das ganze Vermes- sungsgeschäst, das jetzt klar vorliegt, sehr leicht erschweren und verwirren. Referent V. Haase: Ich muß bemerken, baß allerdings die Vermessung geschehen sein muß, ehe die Repartition stattsindct, und es soll die Entschädigung auch nicht ehereintreten, als bis der Zeitpunkt eintritt, wo die Steuern gegeben werden. Darin bin ich also mit rem Abgeordneten einverstanden. Wenn übri gens ein näherer Zeitpunct angegeben wird, so habe ich schon im Anfänge der Berathung erwähnt, daß dieser nur von der Verei nigung beider Kammern abhängt. Staatsminister v. Ze schau: Eben aus dem Grunde, den der Abgeordnete Richter angeführt hat, damit diese Frage keinen nachtheiligen Einfluß auf die Regulirung des ganzen Steuersy stems habe, scheint es mir rathsam, sie im Voraus abzumachen. Jetzt kennt noch Niemand die Vortheile und Nachtheile, welche für den Einzelnen hsrvorgchen, liegt das Resultat in Zahlen vor, so wird es schwieriger sein, sich darüber zu vereinigen; aber auch die künftigen Zahlmverhäitniffe werden keinen sichern Anhalt geben. Abg. Axt: Ob ich gleich zugebe, daß es später schwerer wird, eine Vereinigung zu erzielen, wenn map die Verhältnisse kennt, so bemerke ich doch, daß es auch schwierig ist, sich im Voraus für Leistungen zu erklären, wozu gewisse Kräfte gehö ren, und daß ich allerdings auch bedenklich bin, darauf einzu gehen, da nicht vorliegt, wie stark die Summe der Entschädi-
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