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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 336. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Mg sein werde. Daß auf die Kräfte des Staates Rücksicht zu nehmen fei und Umstande eintrcten können, wo eS dem Staate nicht so leicht möglich sein wird, diese Summe aufzubringen, ist auch zu erwägen, und doch scheint mir der Gegenstand nicht eben so wichtig zu sein, als der Umstand, daß wir eine Bewjl- ligung machen sollen, ohne zu wissen, wie viel die Summe beträgt. Abg. Runde: Wenn der Abg. das Bedenken aufgestellt hat, daß jetzt über das Verhältniß nichts Bestimmtes vorliege, so entgegne ich ihm, daß dieser Fall immer cintreten wird, man mag das Verhältniß ordnen, wenn man will. Wer könnte z. B. sagen, wie sich spater der Procentfuß herausstellt? Jetzt ist er zu 5 pCt. angenommen, und es ist daS gleichfalls ein An halten, waS nicht einmal mit der Gegenwart übereinstimmt; dessenungeachtet mußte man sich damit vereinigen. So dürf ten auch manche Leistungen noch übrig bleiben, die übernom men werden müssen, ohne daß sie unter den Entschädigungs sätzen aufgeführt sind. Also diese Ungewißheit besteht sowohl für diejenigen, welche die Entschädigung zu leisten, als für die, welche sie zu erhalten haben. Staatsmknister v. Zeschau: Ich halte insbesondere im Interesse der Steuerpflichtigen für äußerst bedenklich, die Ent scheidung über diese Frage bis dahin anstehen zu lassen, wo die Besteuerung eintritt. Ich glaube, jetzt ist der geeignetste Zeit punkt, alle Möglichkeiten, welche Erschwerungen und Benach- theiligungm in der Besteuerung herbeiführen können, zu ent fernen. Referent v. H aase: Ich muß dem Lektretcn, was der Hr. Staatsministcr so eben erwähnt hat. UebrigcnS muß sich die Summe der Entschädigung immer darnach richten, was ge geben wird; es liegt also immer ein gewisser Maßstab vor, und ich glaube, wenn man diese Sache ausgesetzt lassen wollte, so würde zwischen den Steuerfreien und Steuerpflichtigen spater eine große Meinungsverschiedenheit und Reibungen entstehen, welche für das allgemeine Beste nur nachtheilig wären. Abg. Haußner: Ich glaube, es handelt sich hier um die Abänderung eines Beschlusses, welchen wir früher gefaßt ha ben ; denn nach dem Protorolle, welches der Referent vorgele- scn hat, hat die Kammer sich dahin bestimmt, daß sich nicht eher über diese Frage entschieden werden soll, als bis die Ver messung stattgefundcn hat. Ich kann also nur dafür sein, daß jetzt eine Berathung über diesen Gegenstand nicht gepflogen, sondern dieselbe ausgesetzt werde. Allerdings ist es wahr, waö geäußert worden ist, wir sollen uns über eine unbestimmte, uns allen unbekannte Größe jetzt aussprechen; wir sollen etwas be willigen, von dem wir noch nicht wissen, wie vjel es beträgt. Daß jemand sich später vielleicht mehr auf ftm Recht stützen rpjrd, als jetzt, kann wohl fein; aber diesem Wechselfall ist jeder un terworfen, der Berechtigte, wie der Verpflichtete, und dann hätte sch doch gewünscht, etwas vorliegen zu haben, als nichts. Staatsmknister v. Lin den au'.Gewiß ist es wünsckenS- werth, ja nothwendkg, daß über diese Frage eine Vereinigung st-ttsinde, indem davon, daß dhß geschehe, hie Ausführung d» ganzen Maßregel abhängt. Dich kann aber nur dann der Fall sein, wenn beide Kammern über die Grundsätze der Vermessung und der Bonikirung ganz einverstanden sind. Dich ist nur» dermalen in sofern der Fall, als die l. Kammer dem von der 2. vorgeschlagenen Vermessungs- und BonituungsverfahreN unter der Bedingung brigcstimmt hat, daß gleichzeitig über die Ent schädigung der Nealbefreite.n Beschluß gefaßt werde. Beide Fragen lassen sich also nicht von einander trennen, und es er scheint mir ein solcher Beschluß um so unbedenklicher, als ich die von einigen Abgeordneten darum geäußerte Beforgniß, weil sich die aus der unbekannten Größe dieser Entschädigung mög licherweise zu befürchtende neue Belästigung gar nicht übersehm lasse, für eine unbegründete halten muß. Vielmehr glaube ich in dieser Beziehung, den etwas paradox scheinenden, allein darum nicht minder wahren Grundsatz aufstellen zu können: „daß, je größer die, nach den vorliegenden Bestimmungen, den Stcurrbefreiten zu gewahrende Entschädigung ist, desto größer deren Verlust, und desto größer der daraus für die Staatskasse resultirende Gewinn sein wird.'^ Die strenge Nichtigkeit dieser Behauptung folgt sehr ein fach aus dem Verfahren, nach welchem der Steuerbcfreite für den künftigen Betrag seiner Steuern das zwanzigfache in drek- procentigen Staattzpapieren erhalten soll, somit für fünf nur drei erhält, wodurch den Staatskassen ein Gewinn von 40 vom Hundert zuwächst. Ein Beispiel wird dflß noch klarer machen: gesetzt, die künftige Steuerquote eines Stcuerbefteiten betrüg? lOO Lhlr., so erhält er dafür 2000 Lhlr. in dreiprocentigen Staatspapieren, die der Staat mit 00 Lhlr. zu verzinsen hat; Letzterer erhält also für 60 Lhlr. Ausgabe 100 Lhlr. Einnahme, und es werden sonach bei dem ganzen Umfang dieses Entschä- digungsgeschästes die Staatskassen, oder mit andern Worten die Steuerpflichtigen Vierzig vom Hundert gewinnen. Das Präsidium schreitet hierauf zur Fragstellung, und da über den ersten Satz des ersten Punktes schon ein gemeinsa mer Beschluß beider Kammern vorhanden ist, so wild die Frage gestellt: Genehmigt die Kammer den zweiten Satz des ersten Punctcö? Sie wird von 57 gegen 8 Stimmen bejaht; da gegen rücksichtlich des Atenstädt'schen Amendements die Frage: Sollen nach dem Worte: „oder" die Worte: „so viel die Ober lausitz anbetriffi" eingesetzt werden? durch 26 gegen 29 Stim men verneint. Indem Referent, v. Haase, auf den zweiten Punet übergehen will, äußert Abg. Atenstadt: Dieser Gegenstand ist von so hoher Wichtigkeit, daß es rrokl nötl/ig ist, eine allgemeine Debatte darüber zu eröffnen, und da die Zeit schon so weit vorgerückt ist, so wäre zu befürchten, daß die Discussion übereilt würde, oder nicht zum Schluffe käme, Und in der nächsten Sitzung daä Nämliche wiederholt würde. Deshalb wünsche ich, daß man für heute die Berathung hier abbrechc. Mehrere Mitglieder treten hei, und eß erfolgt demnach d?r Schluß der Sitzung nach halb 3 Uhr.
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