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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 337. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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5866 es nicht der Städteordnung gemäß ist, die Commun Dresden nicht darauf eingehen wird und neue Gründe für die Bewilligung dieser Post in der 1. Kammer nicht angeführt worden sind. Es gehen also, bemerkt , Referent, Secr. Rich ter, der Deputation Materialien ab, welche sie bestimmen könnten, auf Abänderung des vorigen Be schlusses anzutragen. Abg. Eisenstuck: Es scheint mir eine Undeutlichkeit in dem Anträge zu liegen; denn es ist bereits der Policeidirectvr von der Negierung gewählt worden. Soll der Chef neu gewählt, oder neu angestellt werden, das ist mir nicht klar. Referent, Secr. Richter: Die Deputation hat diesen Vor schlag auch nicht beifällig begutachtet. Abg. Eisen stuck: Ich glaube aber doch, eS wird jedem Mitglieds unverwehrt sein, sich darüber zu äußern; ich kann doch nicht eine kategorische Bestimmung darin sehen, daß, wenn die Deputation sich nicht dafür entscheidet, sich ein Kammermikglied nicht über die Ansicht der ersten Kammer äußern dürfe. Es Muß mir unbenommen bleiben, mich über den Gegenstand weiter zu zufinden. Wenn jedoch der Abgeordnete meint, es würde die j überlassen. DerDeputation hat dieß bedenklich geschienen, weil Bewilligung dann über das Postulat hmausgchen, so muß ich doch entgegnen, daß es über das Postulat derRegierungnichtgxht. Die Regierung brachte die Summe von 2800 Lhlr. zur Verbesse rung des amtshauptmannschaftlichen Diensteinkommens in An satz, ohne diese 100 Thlr. für jeden Amtshauptmann in Abzug zu bringen; denn diese waren auf den Etat des Kriegsministe- riums aufgestellt. Die geehrte Deputation hat sich in ihrem Be richt für 2800 Lhlr. ausgesprochen, und hat auch diese 100 Thlr. nicht übersehen; denn sie sind in jenem Berichte über die Amts hauptleute ausdrücklich aufgeführt. Man kann um so weniger Lenken, daß die Deputation diese Ansicht gehabt hat, als sie Liefe 2800 Thlr. nicht in der Art in Anschlag brachte, wie die Staasregierung antrug, sondern noch weiter ging, indem sie 4 Amtshauptleute in Wegfall bringen wollte. Also aus dem Be richte war das nicht abzusehen, und so scheint es auch, daß meh rere Mitglieder, welche für die Ablehnung der Post gestimmt ha ben, nur der Ansicht waren, daß sie diese Post schon bewilligt hatten, weil man damals erwähnte, daß der Gehalt eines Staats dieners nicht auf verschiedene Etats kommen solle. Uebrigens gebe ich dem Abgeordneten recht', daß es nicht angemessen sei, den Gehalt auf mehrere Etats zu stellen, und es würde deshalb, wenn die Bewilligung geschieht, dies« Post von dem Kriegsmini- sterium wegzunehmen, und auf das Budjet des Ministeriums des Innern zu stellen sein. Der Pr äsidcnt fragt: Tritt die Kammer der 1. Kam mer bei, daß die Bewilligung -cr 1400 Thlr. erfolge, wie die Deputation beantragt hat? Es ward von 35 gegen 26 Stim men mit Ja geantwortet. Die zweite Differenz betrifft die Position XLVUl.und zwar die 2,015 Thlr. zu Kunstreism. Die 2. Kammer hatte bloß 1000 Lhlr. bewilligt, die 1. Kammer ist jedoch bei dem Po stulats von 2,015 Lhlr. stehen geblieben. Bei dem Vereini gungsverfahren trat die Deputation der 1. Kammer der 2. bei, die 1. Kammer ist jedoch auf den Vorschlag ihrer Deputation nicht eingegangen, und hat 2015 Lhlr. bewilligt. Die Depu tation, bemerkt Referent, Secr. Richter, dazu, hat sich schon zweimal darüber ausgesprochen, und da die jenseitige Deputa tion mit ihr einverstanden ist, so hat sie zur Unterstützung ihres Antrags, bei dem frühem Beschlüsse zu verharren, nichts anzu führen. Präsident stellt die Frage: Verharrt die Kammer hei ihrem frühem Beschlüsse, daß nur 1000 Thlr- zu bewilligen seien? Sie wird einstimmig bejaht. Die dritte Differenz bezieht sich auf die Position XXX. 1) die Dresdner Stadtpolicei. Dafür wurden 5000 Lhlr. postulirt, welche auch von der 2. Kammer bewilligt wurden, dagegen hat sie die fernerweiten verbreiten. Referent, Secr. Rich ter: Es thut mir leid, von dem Abg. mißverstanden worden zu sein; wir sind aber einerlei Meinung; denn auch dem Abg. erscheint der Vorschlag nicht angemessen. Abg. Eisen stuck: Da muß ich doch bemerken, daß ein großer Unterschied ist, wenn ein Vorschlag bedingt und wenn cr unbedingt erfolgt. Hier ist er bedingt, und es muß der Kammer doch freistehen, sich über diese Bedingung zu erklären. Referent, Secr. Nicht-r: Ich muß dagegen bemerken, daß in meinen Worten eine Beschränkung eines Kammermitgliedes, sich über den Gegenstand zu äußern, nicht liegen kann. Es han delt sich hier um zweierlei, ob das Postulat abgeworfen, oder ob es angenommen werden soll; und im letzteren Fall, wie oder-un ter welchen Bedingungen dieß geschehen soll. Abg. Richter (aus Zwickau): Ich glaube, zum Besten der Stadt Dresden selbst muß man rachen, daß diese 2,000 Thlr. nicht bewilligt werden; denn sollen sie unter der Bedingung bewilligt werden, daß die Regierung den Policeichef anstellt, so kann dieß der hiesigen Gemeinde nicht besonders angenehm sein. Die Localpolicei ist Sache einer jeden Ortsgcmeinde, und zwar ist dieß auch von Rechtswegen durch die Städteordnung einge führt worden. Ist das der Fall, so wird jeder Gemeinde daran gelegen sein, das dazu erforderliche Personal selbst zu wählen. I Ein anderer Punct ist der, daß es nicht angemessen erscheint, ein « solches von der Verwaltung getrenntes Institut fortbestehcn zu lassen. Das fühlt auch ein Theil der hiesigen Bewohner sehr gut, und also aus Rücksicht des wohlverstandenes Interesses der hiesigen Stadtgemeinde dürfte es angemessen sein, diese 2,000 postulirten 2000 Lhlr. für diesen Zweck abgelehnt, und es hat Lhlr. nicht zu bewilligen. auch die 1. Kammer, obwohl sie bei der transitorischen Bewilli- s Es wird auch die Frage: Will die Kammer auf ihrem frü- gung stehen geblieben ist, doch diese Bewilligung von der Be- ° Heren Beschlusse'verharren? einstimmig bejaht. dingung abhängig gemacht, daß die Stadt Dresden sich dazu! Endlich kam noch der von der 1. Kammer bei der Position verstehe, die Wahl Les Stadtpoliceidirettors der Regierung zu ! XXIX«. gestellte Antrag: „der Regierung anheim zu geben,
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