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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 337. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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ist, die wichtigsten Verhältnisse aufzulösen, hat formelle Be denken gegen sich, und ist selbst gegen die Landtagsordnung; denn es ist bloß von 4 Mitgliedern unterschrieben, und veranlaßt zu dem Glauben, daß gerade in den letzten Stunden dcrBera- thung sich nicht die hinlängliche Anzahl der Deputationsmitglie- der eingefundcn habe. Wie dem auch fei, so fühlen Sie doch ge wiß dieNothwendigkeit, mit möglichster Sorgfalt den Gegenstand so aufzuklaren und die Bedenken zu beseitigen, daß jeder mit größter Unbefangenheit sein Urtheil abgeben könne. Das scheint mir nur möglich zu sein, wenn der Vorschlag, den ich gethan habe, naher geprüft und zur Begutachtung an die Deputation zurückgegeben wird. Daher stelle ich den Antrag: Das Gutachten der Deputation, so weit es die Entschädi gungsfrage betrifft, an dieselbe zurückzugebcn, und sie zu veranlassen, den Gegenstand mit Rücksicht auf die seit dem Jahre 1811 feststehende Scheidung der alten und neuen Staatsbedürfniffe und der Beitragspflichtigkcit aller Staats bürger zu letztem, mgleichm des in der Bewilligungsschrift des Jahres 1830 S. 1040. ausgesprochnen Vorbehalts zu prü fen; darnach aber anderweite Vorschläge über die solchenfalls zu bemessende Entschädigung der Kammer zu eröffnen, im übrigen aber hierbei das §. 115. der Landtagsordnung vor geschriebene Verfahren eintretcn zu lassen. Referent, D. Haase: Was das formelle Bedenken des Abg. Atenstädt betrifft, so kann ich das nicht thcilen; und ich habe zu bemerken, daß bei den Sitzungen der Deputation der Abg. Nostitz zugegen war, und blos ein Zufall ist, daß dieses Deputationsmitglied, als der Bericht gedruckt wurde, in der Oberlausitz sich befand. Dich ist die Ursache, aus welcher sein Name nicht unterschrieben ist. Abg. Atenstädt: Ach würde darauf antragen, daß der Antrag zuerst zur Unterstützung komme. Referent, v. Haase: Ich spreche nicht über den Antrag, sondern nur darüber, was gegen die Deputation geäußert wor den ist. Es wurde der Deputation zum Vorwurf gemacht, daß sie die Beitrage zur Grundsteuer zu Grunde gelegt habe, ohne Rücksicht auf das Jahr 1811 zu nehmen. Allein, wenn von der Grundsteuer und deren Entschädigung die Rede ist, so muß man doch auch zunächst auf die Grundsteuern Rücksicht nehmen, und dann hat man auf das Jahr 1811 aus dem Grunde nicht Rücksicht genommen, weil, sobald wir die extraordinären Beiträge allein beachten, neue Schwierigkeiten entstehen würden. Der Antrag wird hierauf zur Unterstützung gebracht, und nachdem er diese von 21 Mitgliedern ausreichend gefunden hatte, äußerst Referent, v. Haase: Ich erlaube mir dagegen zu erwic- dern, daß dieser Vorschlag schon deshalb nicht annehmbar ist, weil er nur auf einzelne Elasten von Realbefreiten sich zurück führen laßt. Dann hat auch der Abgeordnete selbst erwähnt, -aß dieser Fuß auf die Oberlausitz gar nicht passe, und übrigens muß ich doch bemerken, daß aus dem Umstande, daß wir noch ' in den letzten Tagen unseres Zusammenlebens diesen Gegenstand I berathen, den Sränden ein Vorwurf nicht gemacht werden ? kann; vielmehr würde uns ein Borwurf zu machen sein, wenn ! wir die Beratung aussctzcn würden; denn es ist der Wunsch des Landes, daß diese hochwichtige Frage zur Enischeidung ge- ! bracht werde, und gehen wir auseinander, ohne diese Sache cnt- schieden zu haben, so ist das Hauptsächlichste nicht berathen. > Abg. Richter (aus Zwickau): Gerade die Eilfertigkeit, mit welcher der Gegenstand von einer gewissen Seite aus be trieben zu werden scheint, dürfte mehr als ein Kammermitglied aufmerksam machen. Ich habe der wohlgemeinten Absicht des ! Abg. Atenstädt nichts hinzuzufügen, und glaube, sie werde bei i jedem Abgeordneten, welcher wahrejLiebe zum Vaterlande im ! Herzen trägt, wohl Anklang finden. Ich wünsche daher, daß dieser Antrag bald angenommen werde, und andere Mitglieder, ! welche geneigt sein möchten, zu den trifftigen Gründen des Abg. ! Atenstädt noch neue hinzuzufügen, in den Stand gesetzt werden, sie vorzuörmgcn. Staatsminister v. Zeschau: Die Regstrung hat bei die sen Vorschlägen durch Commissarien mitgewirkt. Sie hat sich zur strengsten Pflicht gemacht, gerade bei dieser Angelegenheit die größte Unparteilichkeit zmbevbachten, und der Deputation nur mit solchen Vorschlägen an die Hand zu gehen, welche eine Beurthnlung aus dem Gesichtspuncte des Rechts nicht zu scheuen haben; sie hat sich aber auch gesagt, daß nur von allen Seiten gewünscht werden könne, diese Angelegenheit noch wäh rend des jetzigen Landtages in so weit abgemacht zu sehen, daß fest gestellt werde, für welche Befreiungen und nach welchen Gruudsätzm Entschädigung zu gewahren fei, und die so sehr gewünschte Grundsteuerregulirung nicht zu verschieben; denn, kommt diese Vereinigung nicht zu Stande, so ist zu besorgen, daß die Grundsteuerregulirung noch lange ausgesetzt bleibt. Ich finde in dieser Vereinigung aber auch zugleich eine Rechtferti gung der langen Dauer des Landtags. Was die Bedenken des Abg. Atenstädt betrifft, so sind sie der Regierung nicht ent gangen. Die Regierung beabsichtigte, als sie das Decrct über die Grundbesteuerung vorlegte, gewisse bestimmte Vorschläge zu machen, und wollte eine Sonderung zwischen den extraordinä ren und ordinären Leistungen vornehmen; sie überzeugte sich aber, daß dirß ganz unthunlich sei, und daß das Interesse der Steuerpflichtigen dabei eher verloren als gewonnen haben würde. Die extraordinären Steuerbedürfnisss sind schon seit längerer Zeit größtenthcils durch die extraordinären Abgaben be stritten worden, namentlich durch die Stempel- und Trank steuer, so daß zu diesen etwas Besonderes weiter nicht beigetra- gm wurde, als 31,600 Lhlr., welche als außerordentliches Do natio von der Ritterschaft bewilligt wurden, Wohl stellt sich also die Frage heraus : Ist es noch angemessen, diese 31,600 Thlr. ferner noch fortbezahlen zu lassen, da die Steuerbefceiten doch eben sowohl zu den indirekten Staatsabgaben beitragen, als die klebrigen, und ich würde einen Einwand von dieser Seite weit eher erwartet haben. Eine vollständig« Ausgleichung
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