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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 337. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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glaubt die Regierung übrigens dadurch zu bewirken, daß diese .Beitrage von den künftigen Steuern in Abrechnung gebracht und die Entschädigung um so viel vermindert werden soll. Un ter diesen Umstanden blieb nichts übrig, als «ine Summe zu er mitteln, die als ein durchschnittlicher Betrag für die künftige Grundbcstcuerung anzufehen sein dürfte. Es liegen Ihnen die Mittheilungen darüber vor, und es ist eine interessante Erschei nung, daß die dermaligen Grundsteuern der gegenwärtigen Fk- nanzperiode dem Durchschnittsbetrage derselben im vorigen Jahrhundert ziemlich nahe kommen. Der Abg. Atenstädt hat noch darauf aufmerksam gemacht, daß es sich vielleicht um eine Million handeln könne, wenn dieser Vorschlag sich in etwas von der Wahrheit entferne. Dem muß ich widersprechen, und darauf Hinweisen, daß dieser Ansicht eine ganz falsche Operation zu Grunde liegt. Man scheint die Ansicht zu haben, daß die Eine Million Viermal Hunderttausend Lhaler zum Capital er hoben , das Entschädigungscapital ausmachen. Ich muß nur aufmerksam machen, daß cs sich bei dieser Summe erst um Aus mittelung desjenigen Theiles handelt, der auf die Rittergüter vpd auf die steuerfreien Grundstücke zu vertheilm sein wird. > Nehmen wir an, daß dnse den 15. Thei! des Ganzen betragen, fo würde die Grundsteuer, welche auf diese Güter zu legen ist, lMgefahr 100,000 Lhlr. betragen; von diesen würde erst abge hen , was an Donativ- und außerordentlichen Beitragen in Ab zug zu bringen ist, und was sich vielleicht auf die Hälfte der Summe beläuft, so daß 50,000 Lhlr. als das zu capitalisirende Object bleiben würden. Nun angenommen, daß diese Sum me nach einer ganz zuverlässigen, aber unausführbaren Ermit telung statt 50,000 nur 45 oder 46,000 Lhlr. betragen würde, fo könnte cs sich höchstens um eine Differenz von 60 bis 70,000 Lhlr. in Capital handeln, nicht aber von Millionen. Der phigen Ansicht muß ich daher durchaus widersprechen. Abg. Atenstädt: Es sei mir vergönnt, auf das, was vom Hrn. Staatöminister geäußert worden ist, etwas zu ent gegnen. Vielleicht ist das, was ich geäußert habe, mißver stünden worden. Ich sprach nur davon, daß sehr leicht der Tilgungsfonds undcher Zinsenfonds dem gleich kommen dürfte, was der Stmcrfonds durch die Beizixhung der Realbefreiten er halten könnte, und selbst nach der gegebenen Erklärung scheint mir doch der Gegenstand sehr bedeutend zu sein; denn wenn ich der Berechnung folge, so wären es immer 100,000 Lhlr. In dessen sehe ich ganz davon ab, und wünsche nur die Frage beant wortet zu sehen, warum man ein Verhältniß alrerirt, das bis her fest bestanden hat. Wenn damals die Ritterschaft und die Städte sich dahin verglichen haben, daß aversionaliter die Sache abgemacht sei, warum will man Vas Verhälmiß wieder aufge- bm und bewirken, daß der, welcher zuviel bezahlt hat, nichts berausbekömmt, dagegen der, welcher zu wenig bezahlt hat, noch eine Entschädigung erhält. Das ist es, warum ich den Antrag stellte, und glaube, daß gerade in dieser Annahme sich die ganze Entschädigungssumme auf die Halste zmückführen lasse, Md auf einen Standpunct, wo schon früher eine vertrag mäßige Bestimmung vorhanden gewesen ist. Wenn Referent entgegensetzt, daß ich nur auf eine Classe Rücksicht genommen hätte, auf diejenige, welche extraordinär beigetragen Hatte, und daß es auch solche gebe, welche nichts beigetragen, so muß ich erwiedern, daß Referent ja auch nöthig gefunden hat, einen tz. darüber aufzunehmen, wie die zu behandeln feien , welche nicht frei waren. Nun gebe ich zu, daß das, was ich bean tragt habe, nicht ganz für die Oberlausitz angemessen sein wer de; indessen, wenn auch auf diesem Wege nicht fortgcfahrrn werden könnte, so glaube ich, ließe es sich doch sehr leicht ma chen , ein ähnliches Verhältniß in der Oberlausitz zu gründen, oder daß durch eine Modisication der Vorschlag so zu stellen wäre, daß er auf jedes Verhältniß anzuwenden ist. Wenn üb rigens der Wunsch, ein neues Grundsteucrfystem eingeführt zu sehen, dringend bezeichnet wird, so weile ich ihn vollkommen; allein ich sehe nicht ab, warum man die Entschädigung der Realbefreiung von dem Grundstcmrsystem abhängig macht. Mit dem Grundsteuersystem sind wir vollständig einverstanden, und können deshalb ein Gesetz erwarten; allein man hat eine andere Frage daran geknüpft, und man hofft damit die Entschädi- gungssrage durchzusetzen. Ob das verfassungsmäßig ist? Ich bezweifle es. Was würde man sagen, wenn wir auch eine Bedingung daran knüpfen, und sagen wollten: Diese Frage soll von der Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit abhängig gemacht werden. Man würde diese Bedingung auch als nicht verfassungsmäßig bezeichnen, und dennoch ist eine solche Bedin gung hier gemachr worden, nachdem selbst das Deputaiionsgut- achten der 1. Kammer erklärt hat, daß die Frage über die Ent schädigung der Realbefreiungen ganz von diesem Gegenstände getrennt sei. Man sagt ausdrücklich, daß sie zwei von einan der ganz abgesonderte Lheile seien, und warum hat man sie in Verbindung gebracht? Deshalb, weil man weiß, daß wir ein neues Grünbstsuersystem wünschen. Ob nun eine solche Ver bindung verfassungsmäßig sei, lasse ich dahin gestellt. Ich habe noch ein anderes . Bedenken, nämlich dir Frage über die Real «Befreiung hatte zuerst in der 2. Kammer berathen werden sollen; sie betrifft einen Bewilligungsgegenstand und bei andern Gegenständen, obwohl sie weniger von Bedeutung waren, machte man in der 1. Kammer die Ausstellung, daß sic in die 2. Kammer gehören; gerade hier hat man Bedingungen gesetzt, wodurch der Beitritt zur Ansicht der 1. Kammer erreicht werden soll. Ich gestehe offen, daß'ich dieses Verfahren nicht billi gen kann, und daß ich auch nie im Sinne gehabt habe, daß diese Fragen in einander gemengt werden sollen. Staatsminister v. Ze schau: Hätte nicht ein Regkerungs- commissar bei diesen Vorschlägen mitgewirkt, so würde ich nichts zu erwiedern haben; ich gestehe aber, daß ich die Darstellungs weife des Abg. Atenstädt nicht billigen kann. Sie ist dazu ge eignet , die Deputation und auch die Regierung zu verdächtigen. Es gewinnt das Ansehen, als nehme dis Regierung in dieser Sache ein so spm'eljes Interesse, daß sie den Wunsch gehabt und umgewirkt habe, die Entschädigungsfrage als Bedingung
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