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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 337. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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würden Deutschland, das erste Beispiel geben, daß eine solche Entschädigung geleistet wird; mir ist noch kein deutscher Staat bekannt, wo eine Entschädigung für Steuerfreiheit gewährt worden wäre, wie ich auch überhaupt bezweifle, ob sie zu ge wahren sei; denn ich glaube, jeder Staatsangehörige, der un ter dem Schutze deö Staates steht, ist der Verpflichtung, Ab gaben zu leisten, unterworfen, sek eS denn, daß ihm andere wichtige Verpflichtungen obliegen, welche diese Beitrage auf wiegen. Nun würde sich erst fragen, wer der zu entschädigende ist, ob die Steuerfreien, oder die, welche auch die Verpflichtun gen der Rittergutsbesitzer noch trugen? Das sind die Zweifel, welche mir beigegangen sind, und die mich bestimmen müssen, solange der wahre Werth der Ritterdienste nicht ermittelt ist, gegen alle Entschädigung zu stimmen, so leid es mir auch ist, wenn dadurch irgend ein Aufhalten an der von dem ganzen Lande gewünschten Grundsteuerregulkrung erfolgt. Staatsministerv. Zeschau: Daß dieses Gesetz, welches aus der preußischen Gesetzsammlung angeführt wurde, nicht zur Ausführung kam, ist gewiß; aber wir wollen etwas schaffen, was auch ausgeführt werden kann und soll. Staatsminister v. Könneritz: Ich wollte nur erwähnen, daß die Donativgelder gleichfalls eine Ablösung für die Ritter dienste sind, und der Abgeordnete wird mit mir einverstanden sein, daß, wenn vor 100 Jahren die Frohnpflichtigcn mit den Gutsherren einen Vertrag geschlossen hätten und vielleicht für die Frohnen nur 2 Groschen bestimmt haben würden, man nicht wieder darauf zurückkommen könne, zu untersuchen, ob dieser Werth der richtige sei. Eben so wenig wird man hier auf diese Frage zuMkomnien können. Abg. Axt: Ich trage kein Bedenken, zu erklären, daß ich nicht für gut halte, auf das Materielle einzugehen. Allein man hat von vielen Seiten einen Grund geltend gemacht, wes halb dem Akenstadtischen Anträge nicht beizutreten sei. Es ist von allen Seiten ausgerufen worden, man werde doch eine so wichtige Angelegenheit, wie die vorliegende sei, worauf das ganze Land sehnsuchtsvoll warte, nicht dadurch üufhalten wol len, daß man dis Sache der Deputation zurückgebe. Es klingt dich so verführerisch, daß, wenn man es.nicht genauer über sieht, man wohl veranlaßt werden könnte, denen beizustlmmen, welche dieses ausrufen; ich gestehe aber, daß ich den Gegm- stand nicht so befürchtend ansehe ; allerdings, wenn wir den Gegenstand auf eine Art erledigen, wie er den Wünschen des Landes gemäß ist, so werden wir uns den Dank des Volkes, wenigstens aller Vernünftigen verdienen, und Niemand wünscht mehr als ich, daß dieser Gegenstand der Zwietracht beseitigt wird; auch ich wünsche ,, daß der Saa'me der Zwietracht ver schwinde , und alle Staatsbürger sich in einem Interesse verei nigen, indem Interesse, zum Besten deS Vaterlandes beizu- tragsn. Allem eben so mache ich Sie aufmerksam, daß wir einen schlechten Dank bei dem Volke verdienen , wenn wir nach Hause kommen, und Entschädigungen bewilligt haben, wo Zeder sagen muß: Es sind Dinge zur Entschädigung gekommen, welche derselben nicht wrrth sind. Es kommt überall auf das Wie der Erledigung an, nicht auf die Erledigung selbst. Wenn die Sache nicht so erledigt wird, wie es der Gerechtigkeit nach zu fordern ist, so erledige man die Sache lieber nicht,, als daß sie auf unbefriedigte Weise erfolgt. Es sind vom Abg. Atcn- städt wichtige Bedenken erhoben worden, und diese kann keiner verkennen, welcher dem Anträge gefolgt ist; und wenn ich da- Dagegen betrachte, so kann ich nicht finden, daß eine gründ liche Widerlegung sich herauSgestellt hätte. Es ist von der Staats» regierung eine Verdächtkgungsklage gegen ihn erhoben worden, es ist von zwei Abgg. HerauSgestellt worden, daß man das In teresse des Landes im Auge habe; aber eine Widerlegung, ich gestehe es offen, eine begründete Widerlegung der Bedenkendes Abg.Atenstädt habe ich bis diesem Augenblick noch keineswegs finden können. Ich gestehe auch offenherzig, daß ich nicht be greifen kann, wie man diese beiden Fragen: Einführung deS neuen Grundsteucrsystems und Entscheidung über den Maßstab, wie entschädigt werden soll, als etwas für den Augenblick Un zertrennliches halten kann. Ich glaube, cs können alle die Arbeiten begonnen werden, welche nöthig sind, um zu ermit teln , welches Areal das steuerfreie sei. Es kann die Vermes sung, die Bonitirung beginnen, und wenn die Resultate vor liegen, dann kann die Zuziehung der Steuerfreien erfolgen, dann kann die Entschädigung statlffnden. Das ist meine ein fache Ansicht. Es hat allerdings die 1. Kammer dieser Ansicht einen bedeutenden Riegel vorgeschoben, indem sie sich mit dem von uns angenommenen Verfahren nur unter der Bedingung vereinigt hat, daß wir auch ans die von ihr vorgeschlagene Ent schädigungsweise eingehen; ich weiß aber nicht, ob wir uns durch diesen Riegel bestimmen lassen wollen, in Dinge zu willi gen , welche uns von Seiten der Steuerpflichtigen und der Be theiligten Vorwürfe zuziehen können, und zwar mit Recht. Ich bin der Uebcrzeugung, daß die Cavalerieverpflegungsgelder hier nicht in Anrechnung kommen können, und ich weiß nicht, wir die Deputation darauf eingehen konnte. Darnach kann ich also nur wünschen, daß die Sache der Deputation zurückgegeben werde; allein ich glaube auch, daß es nicht nöthig sei, daßdie Deputation über diesen Gegenstand noch einen neuen Bericht er stattet, sondern ich glaube, wir haben der Regierung anheim zu geben, daß mit dem von beiden Kammern genehmigten Sy steme der Vermessung und Bonitirung der Anfang gemacht und bei dem nächsten Landtage diese Entschädigungsfrage von Neuem erörtert werde. Abg. v. Lhiclau: Der Abg. vor mir hat hauptsächlich hervorgehoben, daß ich aufmerksam gemacht habe, daß das ganze Laüd auf Beendigung dieser Angelegenheit warte. Wenn man die Sache auf die Art beendigt, wie der Abg. wünscht, so wäre das freilich das allerbeste. Der Abg. sagt, man könne nur nach dem von Leiden Kammern genehmigten Systeme ver messen und abschätzen; ich kenne aber kein genehmigtes System, sondern was werden soll, liegt in dem Entwürfe, der uns vor liegt, und alsö scheint der Abg. sich in einem Zirkel herum zu
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