Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 337. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
drehen. Ich muß offenherzig gestehen, daß, wenn derAbg. erklärt Hat, er verstehe von der Berechnung nichts, er auch, wie ich gethan habe, sich auf das Materielle nicht hätte einlas sen sollen. Ich habe mich nicht darauf eingelassen, ich enthalt« mich selbst einer Gegenbemerkung gegen die Ansicht des Abg., der vorhin über die Donativgelder sprach, obgleich sich klar heraus stellt, daß die Abgaben eingerechnet werden müßten, welche für den 20 und 30jährigrn Krieg geleistet wurden, und also noch immer der Grundsatz hier in Anwendung käme: was dem einen recht, ist dem andern billig. Ich untersuche auch nicht, ob der Abg. Atenstädt widerlegt worden ist, ich kann aber eben so gut die Kammer fragen, ob die Deputation widerlegt worden ist? Mir ist es eben so klar, daß diese nicht widerlegt wurde. Ich glaube, daß hier kein größeres Licht auf die Sache geworfen werden könne, noch wird, als es jetzt vorhanden ist. Die Deputation hat nunmehr feit wenigstens einem Jahre die ver schiedensten Verhandlungen darüber gepflogen, es sind eine Menge Mittheilungen darüber an die Kammer gekommen, und ich weiß also nicht, wie man noch sagen kann, die Sache werde über das Knie gebrochen. Sehr wahr ist cs, was der Abg. Eisenstuck gesagt hat, Zeit zur Überlegung hat Jeder gehabt, der sich darum bekümmern wollte; denn ob ein Abg. eine bessere S Berechnung vorlegcn werde, bevor die Vermessung statt gefun- i den hat, bezweifle ich. Es stützt sich alles auf die 1. Kam-» wer, und da diese sagt: ich thue es nicht anders, als unter der ? Bedingung, so scheint cs doch besser, um die Sache nicht aufs die lange Bank zu schieben, auf den Vermittlungsvorschlag ein-1 zugehen, und ich glaube allerdings, daß wir keinen Dank von I dem Lande verdienen, wenn wir diese Sache auf eine ungewisse i Zeit hinaus verzögern, sollte auch gleich eine Ersparnis! von! 50,000 bis 60,000, bis 500,000 Thlr. bewirkt werden. Auf welche Zeit wollen Sie cs hinausschicben? Und find die Herren so sicher, daß sie künftig ein günstigeres Resultat erhalten, und ist die auf Jahre hinaus noch dauernde Ungleichheit der Steuern nicht weit drückender, als wenn das, was der Staat bedarf, gleichmäßig getragen werden muß? Ich glaube also wohl, daß man von dem Lande nur Dan? erwarten könne, wenn endlich die Steuemngleichhekt aufgehoben wird. Wer leidet am meisten darunter? Der kleine Mann, und wer ist es, dem es zu Gute geht? der große Gutsbesitzer. Daß die Entschädigung nicht so außerordentlich ist, beweist, daß man mit 20 Procent ablösen läßt, während sonst überall der 25fache Betrag angenommen ist, und wahrhaftig ein großer Vorthcil ist es für die großem Grundstücke nicht, daß sie nun als belastete Grundstücke daste hen. Sollte also der Gewinn, den der kleine Mann machen wird, wenn 500,000 Thlr. spater erspart werden, größer sein, als der Nachtheil, wenn er 9 Jahre noch die Ungleichheit und den Druck dieser Steuern forttragen muß? Meine Herren, wem die vielen Petitionen, die an die 4. Deputation wegen Steuerungleichheit gekommen sind, vorgelegen haben, wird Überzeugtsein, daß nichts nvthiger ist, als sobald als möglich diese Steuerungleichheit aufzuheben. Wir haben so viele Vor lagen gehabt, wo nur mit Schmerz gesagt werden konnte, daß keine Abhilfe möglich fei, und wo man die Leute nur dadurch beruhigen konnte, daß man die Versicherung gab, noch in die sem Landtage werde Abhilfe erfolgen. Das find die Gründe, welche mich bestimmen , ohne darauf einzugehen, ob die Ent schädigung gerecht oder ungerecht sei; ich glaube aber wohl, daß eS mit den Pflichten eines Abg. vereinbarlich sei, einen von der Kammer und der Regierung geprüften Entwurf anzunrhmen. Abg. Axt: Es ist mir eingehalten worden, ich hätte von einer angenommenen Vermessungsmethode gesprochen, und diese sei nicht vorhanden ; nun das ist wahr, es ist noch ein Vorbehalt gemacht worden, allein ich hoffe und erwarte von der 1. Kam mer und dem patriotischen Sinne der Mitglieder derselben, daß sie zum Besten des Landes noch von diesem Vorbehalte zurück gehen, und die Regierung ermächtigen werde, auf dem Fuße, der von den Kammern angenommen wurde, das Vermessungs werk beginnen zu lassen, damit den Wünschen der 2. Kammer Genüge geschehe. Es ist mir ferner eingehalten worden, ich würde wohl gethan haben, mich nicht auf das Materielle einzu lassen, weil ich bekannt hätte, daß ich der Sache nicht mächtig sei. Allein ich habe einen Punct nur oberflächlich behandelt, der so klar ist, daß ich mich überzeugt habe, daß er schwerlich in Auf rechnung gebracht werden könne. Wenn gesagt worden ist, man müsse dahin trachten, daß von allen zu den Staatslasten gleich mäßig beigetragcn werde, so bemerke ich, daß es eben an dem Worte „gleichmäßig" liegt, denn wir wissen nicht, ob die, welche zugezogen werden sollen, auch gleichmäßig beitragen werden; und darum glaube ich nicht, daß wir von dem Vaterlande Dank einerndten, wenn wir jetzt auf die Entschädigungsfrage eingehen. Abg. Runde: DerAbg., welcher so eben sprach, äußerte, daß diejenigen, die für das Deputationsgutachten stimmten, sich einen schlechten Dank verdienen würden. Auf diesen Ausfall muß ich dem geehrten Sprecher erwiedern, daß diejenigen nicht nur gar keinen Dank, sondern vielmehr Tadel verdienen, welche aus Gründen der bloßen Parteisucht ein gutes, dem Vaterlande Heil bringendes Werk zu verhindern suchen. Paxteisucht aber scheint vorzuwalten, wenn man über Dinge streitet, ohne sie zu kennen. Hatte der geehrte Abg. eine genaue KeNntniß von den Gegenständen, um die es hier handelt, so würde er vielleicht An stand genommen haben, alles das ohne Weiteres für ganz unge nügend zu erklären, was gegen die Behauptungen des Abg. Ateiv- städt aufgestellt worden ist, und Folgerungen aus dem Deputa- lionsbericht abzuleiten, die gar nicht in demselben liegen. Ganz klar ist in dem letzteren entwickelt, -aß die Entschädigung erst dann erfolgen kann, wenn nach geschehener Vermessung und Bo- nitirung des Landes sich ermitteln laßt, wieviel die bisher Steuer freien künftig mehr an Grundsteuern bezahlen, als sie jetzt an Donativgeldcrn un- extraordinären Beiträgen Zu zahlen hatten. Erst wenn dieses Mehr in die Staatskasse fließt, tritt der An spruch auf Entschädigung cm. - Nichts desto weniger beunruhigt den geehrten Abg. fortdauernd die Vorstellung, daß man schon jetzt mit einer Vertheilung dieser Entschädigung beginnen wolle, woran Niemand denkt. Jetzt handelt es sich nur um die Fest stellung der Grundsätze, nach welchen die Entschädigung dermal-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder