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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 337. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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(dieses zm Erklärung der Regenbogenfarben rc.) und dergleichen zu denken. Vermittelst solcher einfacher Werkzeuge lassen sich doch einige, die aüergewöhnlkchsten Naturerscheinungen be treffende, Erklärungen geben, wodurch das Vertrauen zu der Natürlichkeit anderer Ereignisse und Veränderungen in der sicht» Laren Wett begründet und dem eben so schädlichen als entehren den Aberglauben entgegen gearbeitet werden kann. Die An schaffung dieser Bedürfnisse kann keinen großen Kostrnaufwand vermsachen und würde übrigens auch da, wo noch gar nichts vorhanden ist, nur nach und nach, folglich mit geringer Be schwerung für die Gemeinde- oder Schulkasse zu bewerkstelligen sein. Unbemerkt kann ich nicht lassen, daß an vielen Orten bereits gut für diese Sache gesorgt ist, und zwar theils aus hierzu seit kürzerer oder längerer Zeit, in der Oberlausitz an jedem Schulorte, vorhandenen Schulbedürsnißkassen, theils durch die Freigebigkeit wohlhabender Schulpatrone, Gerichtsherrschasten und anderer Schulfreunde, daß es aber Schade sein würde, wenn nicht auch jeder andere Ort sich eines gleichen Vortheils erfreuen und dadurch ein Theil unserer Volksjugend in seiner Bildung Hinter dem andern Zurückbleiben sollte. Endlich habe ich noch hinzuzufügen, daß die Localbehörden etwaigem Miß brauche in der Anschaffung der fraglichen Gegenstände sicherlich begegnen und übertriebene, aus bloßer Liebhaberei eines Schul lehrers für den einen oder den andern dieser Letztem hervvrge- hende Anforderungen in ihre gehörigen Schranken verweisen werden. Nach allem diesen habe ich der verehrten Kammer an heim zu geben, ob sie zu dem in Frage stehenden Nebenantrage noch ihre Zustimmung geben wolle. Mehrere Mitglieder fühlen sich durch die Erläuterungen be wogen , sich gegen den Vorschlag der Deputation zu erklären, indem weniger als geschehen, auf keine Weise verlangt werden könne, und der Antrag Besorgnisse ausspreche, welche gar nicht hinlänglich begründet wären. Besonders errege der Antrag auch darum Bedenken, weil er sich auf die Bestimmungen des §. 43. der Verordnung beziehen solle, diese Bestimmungen aber nichts weniger als unangemessen erscheinen könnten. Reftrmt Prinz Johann und v. Earlowitz hingegen vertheidigen den Antrag der Deputation, indem sie ihn weder für überflüssig, noch für entbehrlich halten, obgleich sie sich, folge man dm Rücksichten der Billigkeit, den Ansichten des komgl. Commiffars anschließen müßten. Es sei keine Garantie vorhanden, daß der ß. 43. nicht bei einzelnen Behörden eine andere Auslegung erleide, als jetzt geschehen sei. Der Antrag solle daher nur etwaigen Mißbräuchen Vorbeugen; selbiger ver lange ohnehin nur möglichste Beschränkung, nicht absolute Beschränkung Lessen, was die Verordnung bestimme. Der in Frage befangene Antrag erhält hierauf die Gene h migung der Kammer mit 16 gegen 9 Stimmen. Z° 37. (s° dens. Nr. 481. d. Bl. S. 5241.) entspricht ganz Z. 42. des Entwurfs, nur mit verändertem Eitat und dürfte in dieser Maße anzunchmen sein. Der tz. 37. wird in der von der 8. Kammer beschlossenen Weise genehmiget. Man bricht hier die Berathung über das Volksschulge setz ab. — Bürgermeister Wehner eröffnet hierauf der Kammer, daß in Betreff des allerhöchsten Dekrets vom 27. Sept, die ständi sche Erklärung hinsichtlich des Gesetzentwurfs über die Compe« tenzverhattnisse, ingleichen die höhern Justizbehörden und dm Instanzenzug betr., nunmehr zwischen beiden Kammern voll ständige Uebereinstimmung stakt finde. Uebrigens tritt man der 2. Kammer darin einstimmig bei, nicht eine Schrift, sondern nur die über diesen Gegenstand aufgenommenen Protokolle in beglaubigter Abschrift an die Ne gierung gelangen zu lassen. Demnächst verliest v. Earlowitz noch die, in der 2. Kam mer gefertigte, und dort bereits genehmigte Schrift über Auf hebung einiger Bestimmungen des Mandats wider die Selbst rache vom 12. Juli 1712, rücksichtlich der Bestrafung der In jurien vor. Referent v. Earlowitz empfiehlt auch der 1. Kammer die Genehmigung dieser Schrift, welche nun einstimmig erfolgt. Die Sitzung wird hierauf gegen 9 Uhr geschlossen. Dreihundert und acht und dreißigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 18.October 1834. Berathung des Docrets vom 3. Oct., die wegen Beschleunigung des Erschei nens von Gesetzbüchern erfolgten ständischen Anträge betr. — Wahl des stän dischen Ausschusses zur Staatsschulden-Lilgungskasse. Die Sitzung beginnt um 10 Uhr mit Verlesung des Proto kolls der vorhergehenden; cs findet sofort die Genehmigung und wird von dm Abgg. Schweinitz und Winkler (aus Räcknitz) mit unterzeichnet. Die Registrande enthalt lediglich den weiter am Ende dieser Sitzung erwähnten Protocollextract. Der Tagesordnung gemäß kommt zuvörderst Vas höchste Decret vom 3. October, die wegen Beschleunigung des Erschei nens von Gesetzbüchern erfolgten ständischen Anträge betreffend, durch den Referenten, Abg. Eisenstuck, zum Vorträge. Das höchste Decret lautet, wie folgt: Se- Königl. Majestät und Königs. Hoheit ha ben aus der Schrift der getreuen Stände vom 27. Juni dieses Jahres ersehen, welche Anträge und Wünsche dieselben rücksicht- lich der Beschleunigung des Criminal- und des Civilgesctzduchs, so pfie einer Revision der Gerichtsordnung, gestellt haben, und lassen denselben Ihre Entschließung hierauf in Folgendem un verhalten sein. — Daß die nach 123. der Verfassungsurkunde erforderliche Vorberathung und Berichtserstattung über den Ent wurf zu einem Criminalgesetzbuch — welchen Allerhö chst- und Höchstdieselben den getreuen Standen bei der nächsten Ver sammlung vorlegen lassen wollen, — noch vor dem Eintritt der selben durch eine von der gegenwärtige» StändeverfimmilMg zu wählende Deputation erfolge, finden Se. Majestät und Se. Königl. Hoheit bei der Umfänglichkeit einer solchen Arbeit und der der Zeitersparmß, die hieraus möglicher Weise für die Bauer des künftigen Landtags zu hoffen ist, für angemessen und Allerhöchst- und Höchstdieselben ertheilen hierzu die erforderliche Genehmigung. Se. Königl. Majestät und Se.
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