Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 337. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
und eine Verminderung desselben darf nur mit Genehmigung des Cultusministerii vorgenommen werden." Dann würde K) der von der Deputation unter 38b. vorgeschlagene tz. mit einer kleinen Veränderung der Anfangsworte, und dem Zu satze folgen: „stakt deren angemessene Aequivalente, welche bei b. und c. auch in Naturalien bestehen können, zu gewähren sind." — Hierauf käme c) der Z. 41. der 2, Kammer, oder 36. des Gesetzentwurfs, sodann aber - ch die 39. und 40. der 2. Kammer, ferner s) der §. 38 c. der diesseitigen Deputation, und endlich 1) der H. 34. der 2. Kammer. — Auf solche Weise werde daS oben erwähnte Bedenken beseitigt, eine logische Ordnung erlangt, und doch nicht zu weit von der 2. Kammer abgewichen. Prinz Jo Hann: Mit diesem Vorschläge vermöge er sich nicht zu befreunden, indem ihm die von der Deputation vorge schlagene Reihefolge richtiger zu sein scheine, auch das Bedenken des Herrn v. Großmann durch einen Zusatz zu tz. 40. vollstän dig beseitigt werden könne. Nach der Anordnung der Deputa tion werde das Gesetz zuerst die qualitativen Bestimmungen über die Emolumente der Schullchrer in Beziehung auf Geld, Na turalien und unzulässige Emolumente, hierauf aber die quanti tativen Bestimmungen geben, namentlich über das Minimum und das Verfahren in dem Falle, wo bisher schon ein höherer Dkenstgenuß stattfand. Dagegen vermisse er in der von dem Herrn Cultminister vorgcschlagmen Anordnung die Trennung der qualitativen und quantitativen Bestimmungen. Staatsministerv. Müller: Seinem Vorschläge nach werde genau gesondert, was alle Schullehrer angehe, und was nur ein zelne derselben treffe. Zu der ersten Kategorie gehöre vor allen Dingen die Verweisung auf das Bestehende , Z. 38., dann das Verbot unzulässiger Acckdentien sammt der diesfaklsigen Entschä digung, hierauf aber die Bestimmung des Verfahrens Lei Ausmit telung des Aequivalents für die Schulgelder. Hierauf folgten an speciellen nur für besondere Fälle geltende Bestimmungen in Festsetzung eines Minimi, das Verfahren bei nicht hinreichender baarer Besoldung, sodann das Verbot der eigenen Einsammlung von Naturalien, endlich die Bezeichnung der Behörde, welche bei Differenzen entscheide. — Uebrigens sei ihm die Ordnung, in welche man die ZZ. stelle, am Ende gleich, wenn nur bestimmt gesagt werde, daß kein Schullchrer an seinem jetzigen Gehalte verkürzt werden solle. v. Großmann erkennt hierauf zwar die auf sein neulich geäußertes Bedenken genommene Rücksicht sehr dankbar, findet sich aber durch den gemachten Vorschlag noch nicht befriedigt. Es komme ihm hauptsächlich darauf an, den Schullehrern auf dem Lande denjenigen Grundbesitz zu erhalten, den sie dermalen hat ten. Der Besitz von Feld sei für den Schullehrer sehr wichtig, indem er ihn s) selbst dann noch vor Mangel schütze, wenn die Umstände Stockung in die baare Besoldung brächten, indem fer ner L) der Schullehrer dem Grund und Boden ohne Vernach lässigung seines Berufs einen höhern Ertrag abgewinnen könne, als der nur auf das Gewöhnliche basirte Anschlagswerth besage, sodann o) der Lehrer seine Lebensmittel selbst zu bauen wünschen müsse, well er keinen Markt vor der Lhüre habe, endlich ä) ihm von den Landleuten weit mehr Achtung gezollt werde, wenn er in seinen Freistunden sich der Feldarbeit mit eigner Hand annehme, als wenn er zu seiner Erholung spatzieren gehe, was der Land mann zu mißbilligen stets geneigt sei. Da sonach sein Vorschlag, erklärtStaatsministerv. Müller, auch v. Großmann nicht genüge, so wolle er solchen zu Schonung der kostbaren Zeit nicht weiter verfolgen. — Man geht nun zur Berathung des §. 38. selbst über. Zu demselben hat v. Großmann zuvörderst vorgcschla-- gen, aus der Fassung der diesseitigen Deputation die Worte „nach Befinden" wegzulassen, und dafür die Worte: „auf dem Lande" zu substituiren. Zur Unterstützung bezieht sich der Antragsteller auf das, was er so eben wegen Mangel des Markts gesagt habe. Der Antrag findet die erforderliche Unterstützung. Bürgermeister Ritterstädt erklärt sich gegen den Antrag, indem Naturalien wohl auch in kleinen Städten Vorkommen dürften. 0. Großmann fügt deshalb seinem Amendement noch die Worte bei: „und in kleinen Städten," dich wird aber nicht unterstützt, auch das ganze Amendement mit 20 Stimmen gegen8 abgelehnt. Ein zweiter Antrag des v. Großmann geht dahin, am Schlüsse des §. die letzten Zeilen des ß. 33. des Gesetzentwurfs beizubehalten: „so daß sie davon ohne Nahrungssorgen ihren Verhältnissen gemäß leben, auch sich die nöthigen Hilfsmittel zu ihrer wei tern Fortbildung anschaffen können." Der Antragsteller bemerkt, die Beibehaltung dieser Worte sei man der Stellung des Lehrstandes schuldig. Dem Land- manne werde es oft schwer, einzuschen, warum der Schullchrer in bessern Verhältnissen sein solle, als er, und den Grund hietvon spreche eben jene Gefetzstelle aus. Nachdem der Antrag zahlreich unterstützt worden ist, erklä ren sich die Bürgermeister Hübler und Nitterstav^fürden selben, wahrend ihn Prinz Johann, in Betracht der im nächsten Z. folgenden Bestimmung eines Minimi für überflüssig hält. Der Antrag wird indessen mit 20 Stimmen gegen ^ange nommen. Prinz Johann findet es demnächst zur Beseitigung des vom v.Großmann geäußerten Bedenkens wünschcns- werth, dem §. 38. nach den Worten „an Naturalien" noch die Worte einzuschalten: „oder, wo bisher solches statt fand, in Land." Dieser Antrag wirb zahlreich unterstützt. v. Heinroth glaubt sich nicht «»schließen zu können. Weder für Pfarrer noch für Schullehrer sei es nämlich in der Re gel zuträglich, sie zur Betreibung der Dekonomie zu veranlassen, indem sie über dieser lukrativen Beschäftigung nur zu leicht, wo nicht ihr Amt, doch das Fortstudirm vernachlässigten, und der Schullehrer, wenn er das Feld sogar selbst bearbeite, sich auf gleiche
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder